RE:Menesaichmos

Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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attischer Redner
Band XV,1 (1931) S. 849
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Menesaichmos, ein attischer Redner, als ,wässerig, kraftlos und frostig‘ von Dion. Hal. Dein. 11, 660 charakterisiert. Nur belanglose Fragmente seiner Reden erhalten (s. Or. Att. Frg. II 343; Schäfer Demosth. u. seine Zeit III² 303). Dionys. 659f. schreibt dem M. einige Reden, die unter dem Namen des Deinarchos gehen, zu, zwei in eigener Sache περὶ τῆς Δήλου θυσίας und πρὸς Περικλέα καὶ Δημοκράτην, eine Rede für Hermias, Ἑρμίᾳ ἐμπορίου ἐπιμελητῇ ἀπολογία, welche letztere nach Dionysios freilich von Demokleides oder einem anderen gleicher Art verfaßt sein könnte (s. Blass Att. Ber. III² 2, 288).

Die Rede περὶ τῆς Δήλου θυσίας ist eine Verteidigung gegen die Anklage des Redners und Staatsmannes Lykurgos, wie schon Sauppe Orat. Att. II 270 gezeigt hat (s. Blass III² 2, 105). Einzelnes aus der Anklageschrift Lykurgs (κατὰ Μενεσαίχμου εἰσαγγελία) in Or. Att. Fr. II 270ff. zusammengestellt (s. auch Blass III² 2, 108f.); belastender ist das einzelne Bruchstück, das aus der Berliner Papyrussammlung in Gött. Nachr. philol. hist. Klasse 1922, 45f. veröffentlicht wurde. Alles in allem ist deutlich, daß M. beschuldigt ward, als ἀρχιθέωρος in der penteterischen delischen Festgesandtschaft nicht κατὰ τὰ πάτρια καὶ τὸν νόμον geopfert zu haben. M. wurde verurteilt (Plut. vit. X orat. 843d. Schäfer III² 302. 303, 1). Später (326) wurde M. Nachfolger des Lykurgos in der Verwaltung der Staatsfinanzen (Dion. Hal. a. O.). Als Lykurgos am Ende seines Lebens über seine Tätigkeit im Staate Rechenschaft ablegte (325/324), trat nur M. als Ankläger auf, offenbar aus Rache wegen des einstigen Vorgehens Lykurgs gegen ihn. Die Verleumdungen des M. blieben aber ohne Erfolg (Plut. vit. X orat. 842f. Schäfer III2 303, 3). Selbst nach dem Tode des Lykurgos ruhte M. nicht; er verfolgte nun dessen Söhne, die er ver-klagte (Plut. vit. X orat. 842d. e. Schäfer III² 349, 3).

Im Harpalosprozeß (324) stand er auf der Seite derer, die gegen Demosthenes waren (Plut. 846c. Schäfer III² 327. Blass III² 2, 309f.). Eine Rede des Deinarchos gegen M. wird Suid. s. πραγματεία genannt (Blass III² 2, 306 nr. 5). Vgl. Prosop. Att. 9983. o. Bd. XIII S. 2456, 46ff. 2462, 20ff.

[Fiehn. ]