Mamilius. 1)
[...]
1) L. Mamilius, Dictator von Tusculum (Liv. III 18, 2: Tusculi tum dictator erat = Dionys.X 16, 4: ἔχων τὴν μεγίστην ἐν τῆ πόλει τότε ἀρχήν), kam 294 = 460 den Römern ungerufen mit dem tusculanischen Aufgebot zu Hilfe, als Ap. Herdonius (o. Bd. VIII S. 618ff.) durch einen Überfall das Capitol genommen hatte (Liv. III 18, 2–11. 19, 7f. Dionys. a. O.). Zur Belohnung erhielt er 296 = 458 auf einstimmigen Beschluß das römische Bürgerrecht (Liv. III 29, b). Dieser erste Fall einer solchen persönlichen Auszeichnung eines Fremden ist trotz Mommsens Zwei-40 fei (St.-R. III 134) für geschichtlich zu halten, denn er wird bereits durch den selbst aus Tusculum stammenden Cato bezeugt (orig. I 25 Peter aus Priscian. GL II 227). Die Übersiedlung des Geschlechtes aus Tusculum nach Rom ist erst etwa 100 Jahre später erfolgt (vgl. o. Z. 9).