RE:Marcellus 58
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Empiricus, Verfasser eines Arzneibuches | |||
| Band XIV,2 (1930) S. 1498–1503 | |||
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| Register XIV,2 | Register m | ||
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58) [...] [1499] [1500] [1501] [1502] [1503] Marcellus
1498
Die Technik ist glatt, aber nicht pedantisch: viele Daktylen, aber Epigr. 76. 83 drei Spondeen hintereinander. Spondiaci in den Epigrammen nur drei (v. 38. 59, 79), davon zwei in Eigennamen, in den Fragmenten 16, durchweg durch Fischnamen entschuldigt. Einschnitt nach dem vierten Trochaeus ep. 43. 45 mit Absicht, Verstöße gegen Wernickes Gesetz frg. 1, 4. 8 (letzteres wohl zu emendieren). Neubildungen auf 0 homerischer Grundlage häufig; auffallende Prosodie φύμάτεσσιν frg. 83. [W. Kroll.]
Der θρόνος Μαρκέλλιος bei Paul. Aig VII 12, 26 erscheint auch bei Philumenos de disenteria reumatica S. 138 Mih. als trociseus Marcelli magnificus. Die Übereinstimmung ist so groß, daß die Abweichungen als Überlieferungsfehler aufgefaßt werden können. Philumenos wird auf dem Wege über Oribasios dem Paulos und Aetios die Kenntnis des M. vermittelt haben. Über M. »Obei Alex. Trail. II 357 Puschmann s. Marcel-linus Nr. 53.
RE:Marcellus 57
57) Arzt um 358 n. Ohr., den Libanios ep. 287 und 365 lobend erwähnt. Da er in diesem Jahre πάνν γέρων genannt wird, so ist er mit Marcellus Empirions, der sein Werk nicht vor 408 verfaßte, nicht identisch. Jak. Grimm Kl. Schr. II 117. Meyer Gesch. der Bot. II 299, 1. Liechtenhan Sprach!. Bem. zu Marc. Emp. Diss. Basel 1917, 6.
RE:Marcellus 58
58) Empirions oder Bui digalensis (beide Bei-JOuamen sind nicht antik), Verfasser eines Arzneibuches, um 400 n. Ohr.
a) Leben. J. Grimm Kl. Schr. II 114ff, Meyer Gesch. d. Bot II 299f. Teuffel Röm. Lit.-Gesch. ἼΠ⁶ 388f. Liechtenhan Spracht Bem. zu M. Emp. Diss. Basel 1917.
Der das Werk des M. einleitende Brief beginnt mit den Worten: Marcellus vir Muster ex magno officio Theodosii senioris filiis suis s. d. Die unverständlichen Worte ex magno officio sind 40 schon von P i t h o e u s Epigr. et poem. var. Paris 1590, 241 und Gothofredus im Kommentar zu Cod. Theod. 16, 5, 29 als falsche Auflösung der Abkürzung EX. MA G. O. = ex magistro officio-rum erklärt worden Auf Grund des Zusatzes senioris müssen wir als sicher annehmen, daß diese Worte zu einer Zeit niedergeschrieben worden sind, als zwischen Theodosius I. und II. unterschieden werden mußte, also nach dem Regierungsantritt Theodosius’ II., d. h. nach dem Ab-50 leben des Arcadias (1. Mai 408). Durch diese Konjektur, nach der also M. unter Theodosius I. das einflußreiche Amt eines Chefs der großen Hofhaltung bekleidet hat, wird unsei M. mit dem Adressaten zweier Erlasse des Cod. Theod. aus dem J, 395 identifiziert: 6, 29, S = Cod. Iustin. 12, 22, 4: Impp, Arcadius et Honorius AA. Marcello magistro officiorfum) und ähnlich Cod. Theod. 16, 5, 29. Damit harmoniert Suid. s. v.: ΜάρκΜος μάγι πρὸς Ἀρκαδίον, κόσμος ἀρετῆς δΟάπάση?, ἡ τὸ γὲ ἀρμονικώτερον εἰπῦν ἀρετὴ τις ἔμψυχος- Auffällig ist es, daß M. sich nur als Exmagister des Theodosias bezeichnet ; man darf wohl daraus folgern, daß er das Amt unter Arcadias nur noch kurze Zeit innegehabt hat. Möglich ist es, daß d e Briefe des Symmachos IX 11 uni 23 an unsern M. gerichtet sind. Daß M. in Gallien lebte, folgt aus seiner Erwähnung gallischer Pflanzennamen und Besprechungsformeln; daß er [1499] 1499
Marcellus
sich in Burdigala (Bordeaux) aufhielt, wird daraus erschlossen, daß er bei der Angabe seiner Quellen unter den cives ac maiores einen Arzt (medicus M. 25, 21) Ausonius erwähnt, in dem man wohl mit Recht den Vater des Dichters erblickt (s. o. Bd. II S. 2562). Nach fast allgemeiner Annahme war M. nicht Arzt, doch läßt sich der strikte Beweis dafür nicht führen. Meyer behauptet, M. sage selbst in seiner Vorrede, daß er nicht Arzt war; aber man sucht vergebens nach den Worten, die dies besagen sollen. Daß M. einige Mittel ab agrestibus ei plebeis übernahm, ist nicht bloß mit dem Beruf eines Arztes im 5. Jhdt. nicht unvereinbar (Liechtenhan 4), sondern es ist schon vorher die Gepflogenheit der wissenschaftlichen Medizin, die Volksmittel zu berücksichtigen; vgl. (außer Gels. IV 13, 3. V 28, 7 B. VI 9, 7) z. B. noch Scrib. 16. 146. 163. Gal. XIV 184. Die Betonung des Mitleids gegen Fremde und Bedürftige (praef. 4). woraus Chabert De Latinitate Marcelli. Thèse, Paris 1897) das Laientum des M. erschließen will, erscheint als christliche Weiterbildung von Scrib. p. 2, 17–25 Helmr. Ebensowenig kann jedoch bewiesen werden, daß M. Arzt war. Denn die Worte praef. 1: st quid umquam... ipse usu adprobavi können auch von einem Laien gesagt sein, der gelegentlich seine Beobachtungen über die Wirkung von Heilmitteln gemacht hat. öfter jedoch stellt es sich heraus, daß die erste Person (ego sanavi, expertus sum u. ä.) ohne Änderung aus der Quelle übernommen ist, vgl. z. B. M. 16, 8 mit Scrib. 94, M. 20, 1f. mit Scrib. 97f, M. 29, 3, 5 mit Scrib. 118ff., M. 35, 9 mit Scrib. 271. M. war Christ; denn wenn ihm im Cod. Theod. aufgetragen wird, gegen Nichtchristen im Hpfdienst einznschreiten, kann er selbst nicht Nichtchrist gewesen sein. Demnach ist auch bei der Besprechungsformel M. 25, 13: terram teneo, her-bam lego, in nomine Christi prosit ad quod te colligo der offenbare Zusatz in nomine Christi nicht als Interpolation eines Hss.-Schreibers anzusehen, sondern als echtes Gut des Christen M. anzusprechen; vgl. auch 21, 2.
b) Schriften. Erhalten ist von M. ein Arzneibuch (De medieamentis liber) in 36 Kapiteln, das durch einleitende Briefe und Abhandlungen sowie durch ein hexametrisches Gedicht am Ende umrahmt wird. Die abschließende Ausgabe im CML (1916) stammt von Niedermann, der dadurch über seinen Vorgänger Helmreich (1889) hinausgelangt ist, daß er außer dem lückenhaften cod. Laudunensis 420 s. IX oder X, der einzigen Hs. Helmreichs, den von Cornarius für die Editio princeps (1536) benutzten Paris. Lat. 6880 s. IX sowie für die Rahmenstücke den Arnn-delianus 166 s. (IX oder) X herangezogen hat, aus dem sie schon Ruellius in seiner Scribonius-ausgabe (1529) veröffentlicht hatte. Man hat aber noch ein zweites Buch oder eine zweite Schrift des M. auf folgende Weise erschließen wollen. Scribonius Largus, eine Hauptquelle des M., zerlegt seine Compositiones in die zwei Hanptgrup-pen κανὰ τόπους und κατὰ γένη (s. u. Bd. II A S. 878), während M. seine Rezepte nur nach dem Sitze des Leidens in der Reihenfolge a oapite ad calcem, also κατὰ τόπους mitteilt. Die meisten der bei M. fehlenden Kapitel dee Scribonius (vgl. [1500] Marcellus-'
1500
u. Bd. II A S. 879, 30; hinter c. 121 ist noch c. 127 einzuschalten) gehören zu der Gruppe κατὰ γένη, d. h» wir vermissen bei ihm die Mittel gegen Vergiftungen und einen großen Teil der Pflaster. Nun lesen wir Marc. 9, 63: Faciunt bene ad aurium vitia et emplastra, quae scripta sunt in secundo Ubro. Auf Grund dieser Worte nimmt Helmreich Bl. f. d. Bayer. Gymnasialschulw, XVIII 394 an, daß das, was von Scribonius bei 10 M. fehlt, vielleicht im zweiten Buche des M. gestanden habe, und Liechtenhan 7 findet die Übereinstimmung des Stoffes in dem Hinweis des M. und in den in Betracht kommenden Kapiteln des Scribonius so auffallend, daß er die Vermutung Helmreichs nicht von der Hand weisen möchte, wobei er die Frage offen läßt, ob M. wirklich ein zweites Buch geschrieben habe oder es nur habe schreiben wollen. Wir können uns jedoch keiner dieser Annahmen anschließen. In 20 dem das ganze Werk einleitenden Briefe, von dem man durchaus den Eindruck hat, daß er erst nach der Vollendung der Schrift verfaßt ist, redet M. nur von dem einen HbeUus (p. 3, 3, 18, 30), an dessen Schluß (in infima parte huius codi-cis) er seine Verse gestellt habe, damit seine Kompilation durch seine eigenen Worte abgeschlossen würde (p. 4, 14). Mit keinem Worte wird also eines bereits vorhandenen ergänzenden Buches gedacht. Auf ein geplantes derartiges 30 Werk können wir aber auch nicht hinauskommen, da das Perfektum quae scripta sunt die Vollendung des zweiten Buches voraussetzt. Es kommt hinzu, daß M. doch eine ganze Reihe von Kapiteln aus Scribonius’ zweitem Hauptteil in seine Darstellung κατὰ τόκους an geeignetem Platze eingefügt hat. Wir können also in dem Relativsatze nur eine Bemerkung sehen, die M. unverändert aus einer seiner Quellen übernommen hat (vgl. die Stellen unter a) am Ende), eine Mög-401ichkeit, die auch Liechtenhan gern zugibt.
Mit unseren Ausführungen haben wir die Frage nach den Quellen des Arzneibuches berührt. Hierüber handelt Niedermann in der Praefatio seiner Ausgabe, auch gibt er unter dem M.-Text die Quellenbelege und Testimonia. Teilweise noch eingehender befaßt sich Liechtenhan mit dem Verhältnis des M. zu seinen Gewährsmännern und Benutzern. M. selbst nennt seine Vorlagen im Briefe an seine Söhne mit 50 folgenden Worten: Nec solum veteres medicinae artis auctores Latino dumtaxat sermone per-seriptos, cui rei operam uterque Plinius et Apu-leius et Celsus et Apollinaris ac Designatianus aliique nonnulli etiam proximo tempore Mu-stres honoribus viri, cires ac maiores nostri, Siburius, Eutropius atque Ausonius commoda-runt, lectione scrutatuB sum, sed etiam ab agre-stibus et plebeis remedia fortuita atque sim-plicia, quae experimentis probaverant, didici. 60 Hiervon sind Apollinaris, Designatianus, Siburius und Eutropius für uns bloße Namen; mit Ausonius ist zwar höchstwahrscheinlich der Vater des Dichters gemeint (s. o.), aber eine Nachprüfung ist nicht möglich, da wir von ihm keine Schriften besitzen. Klar ist die Quellenangabe uterque Plinius; denn einerseits ist die Medicina Plinii (Ausgabe von Rose 1875) ausgiebig ausgeschrieben worden, ihre Einleitung ist als epi- [1501] 1501
Marcellus
stula Plini Seeundi ad amicos de medicina in die Rahmen stücke aufgenommen worden. Anderseits aber muß, selbst wenn man zugeben wollte, daß die Medicina Plinii früher umfangreicher war als heute (Rose Herm. VIII 18ff.) auch die Naturells historia benützt sein, da, wie Liechten-hau 30 zeigt, eine Vergleichung von Plin. n. h. 30, 67 mit M. 26, 12 und von Med. PI. II 17 mit M. 26, 80 beweist, daß M. beide Werke nebeneinander herangezogen hat und nicht eine voll· 1 ständigere Fassung der Medicina Plinii. Große Schwierigkeiten aber bereiten die Worte et Apu-leius et Celsus. Den bekannten Enzyklopädisten Celsus als Quelle anzunehmen, ist nicht möglich, da deutliche Berührungspunkte mit seinen acht Büchern De medicina nicht nachweisbar sind (Helm reich Bl. f. das Bayer. Gymnasialschulwesen XVIII 393f.). Neuerdings zwar hat Helmreich Rh. Mus. LXXII 282 darauf hingedeutet, daß die Bestandteile des Ohrenmittels, Cels. VI ί 7, 2 denen des Rezeptes bei M. 9, 54 (und 61) durchaus gleichen. Aber auch wenn man das (von Helmreich nicht erwähnte) Fehlen des Alauns bei Celsus durch einen Fehler der Überlieferung entstanden sein läßt, so ist diese eine Berührung bei der Unmasse von Rezepten und bei den sich kreuzenden Fäden der literarischen Tradition zu geringfügig, als daß man daraus auf Benützung des Celsus durch M. schließen dürfte, oder daß M. den Celsus deswegen in der Prae-i fatio hätte nennen müssen. Nun ist seltsamerweise Scribonius mit keiner Silbe erwähnt, obwohl in dem Arzneibuch nicht nur die uns erhaltenen Compositiones (s. o.), sondern auch andere, jetzt verlorene scripta Latina medicinalia dieses Arztes ausgeschöpft sind, vgl. Gal. XII 738 mit M. 8, 92 und 106, s. auch den Art. Krispos. Man hat allerhand Versuche gemacht, einen Hinweis auf Scribonius bei M. zu finden. Man vermutete, Siburius sei aus seinem Namen verderbt; aber dieser wird von M. zu den cives ac maiores nostri gerechnet, während Scribonius zur Zeit des Kaisers Claudius lebt. Auch die Identification mit Largins Designatianus, dem Verfasser eines der einleitenden Briefe, ist nicht möglich. Bianconi verfiel auf den Ausweg, mit Weglassung des et zu schreiben et Apuleius Celsus, so daß also an die Stelle des Scribonius sein Lehrer getreten wäre, und noch Niedermann schließt sich diesem Vorschlag an. Doch sprechen zwei Tatsachen gegen Bianconis Änderung. Erstens ist wirklich ein Apuleius, wenn auch nicht oft, so/ doch deutlich von M. benutzt worden, nämlich Ps.-Apuleius De kerbarum medi-dicaminibus oder richtiger Herbarius, so daß der Name im Quellenverzeichnis seine volle Berechtigung hat; vgl. Liechtenhan 31. Howald-S i g e r i s t CML IV p. XIX. Zweitens aber müßten wir einen doppelten Irrtum des M. annehmen; er müßte erst den Scribonius mit seinem Lehrer verwechselt haben, und dann den Centuripiner wieder mit dem Enzyklopädisten. Denn unter den Rahmenstücken trägt ein Brief die Überschrift Cornelius Celsus G. (sic) Iulio Callista s, d., bietet aber in Wirklichkeit das Widmungsschreiben aus den Compositiones des Scribonius Largus. Noch ein zweiter Brief stammt angeblich von Celsus: Cor- [1502] Marcellus-
1502
nelius Celsus Pullio Halali s. d. Ist man schon wegen der Gleichheit des Absenders geneigt, in diesem Briefe gleichfalls Worte des Scribonins zu vermuten, so wird diese Vermutung auch durch innere Gründe gestützt. Die Art der Gewichtsangabe (CML V p. 22, 1) entspricht der des Scri-bonius (p. 6, 15 Helmr.), nicht der des Celsus (V 17, 1 C). Während Celsus’ Stil sich nach Quintilians Urteil durch eultus ac nitor auszeichnet, sagt der .0 Verfasser unseres Briefes: nec necessariamcuram eultus orationis putavi, was zu der stark vulgaren, den Purismus ablehnenden Sprache des Scribonins paßt. Wir müssen uns also mit der Tatsache abfinden, so seltsam und unerklärlich sie auch scheinen mag: M. ersetzt den Namen des Scribonins Lar-gus durch den des Cornelius Celsus, dessen Werk er wahrscheinlich gar nicht gekannt hat; vgl. Helmreich 393f. Ilberg N. Jahrb. XIX (1907) 410. Liechtenhan 10. Sonstige literarische Ï0 Quellen sind noch nicht festgestellt worden. Doch wäre es vielleicht möglich, mit Hilfe der parallelen griechischen Literatur zu einem gewissen Ergebnis zu gelangen. Man vergleiche etwa die aus den Euporista des Apollonios Mys stammenden Galenstellen XII 502. 514. 520. 528. 649, 4 mit M. 1, 12–15. 20. 9, 84. Die zuletzt genannte Stelle könnte von M. auch aus Plin. n, h. 29, 135 geschöpft sein, aber für die anderen, und darauf ist Wert zu legen, fehlt eine latei-J0 nische Parallele. Woher hat M. dies alte Gut
entlehnt? Man könnte an Scribonins denken, der M. 1, 1–11 ausgeschrieben ist. Aber auch Vin-dicianus, der bekannte comes arehiatrorum, gehört zu den Quellen des M., wie man aus seinem Brief an Kaiser Valentinian (in den Rahmenstücken) schließen muß, und dieser Arzt benutzt gute griechische Quellen. Diese letzten Fragen nach den Quellen unseres Arzneibuches können aber nur in eindringender Analyse der Lösung näher 40 gebracht werden. Über das Nachleben des M.
vgl. Niedermann praef. und Liechtenhan 32ff. Sextus Placitus, ferner der sog. Plinius Valerianus und der Verfasser der Additamenta Ps.-Theodori haben den M. benutzt; eine Anzahl der 78 Hexameter am Ende des Werkes sind in dar Ecbasis captivi verwendet. Ja, sogar das Quellenwerk des M., die Medicina Plinii, ist an einigen Stellen aus M. interpoliert worden, vgl. Kind Jahresber. 180 (1919 III) 81.
50 Nach der sprachlichen Seite orientieren folgende Arbeiten: Chabert De Latinitate Mar-celli. Thèse, Paris 1897; ders. Marc, de Bordeaux et la syntaxe française. Ann. de TUniv. de Grenoble XII (1900) 231ff. und 831ff. Niedermann Über einige Quellen unserer Kenntnis des späteren Vulgärlateinischen N. Jahrb. XXIX (1912) 313ff.; ders. Sprachl. Bem. zu Marc. Emp. Festg. f. H. Blümner 1914, 328ff. P. Geyer Spuren gallischen Lateins bei M. E. Arch. f. lat. Lex. VIII 60469ff. Liechtenhan s. o. Volkskundlich inter
essant sind die gallischen Pflanzennamen und die zahlreichen Besprechungsformeln M. Höfler Volksmedizinische Botanik der Kelten. Arch. f. Gesch. d. Med. V 1ff. 241ff.; ders. Organotherapie bei Gallokelten und Germanen. Janus 1912, 3ff. 76ff. 191ff. J. Grimm Über die Marcellischen Formeln. Kl. Schr. II 152ff. R. Heim De rebus magicis Marcelli medici. Schedae philol. H. Use- [1503] 1508
ner oblatae, Bonn 1891, 119; ders. Incant. mag., Jahrb. f. Philol. Suppl. XIX 465Ï.
δθ) Marcellus Antinous, vermeintlicher Architekt nach einer angeblich aus Italien stammenden griechischen Inschrift in Leiden, Pauly R.E. IV 1524 zu streichen; die Inschrift ist falsch, IG XIV 279*.
RE:Marcentius
Marcentius, Reiterführer in dem Hilfskorps, das im November 537 (Bury History of the later rom. empire II² 188, 1) in Neapel landete, um am Krieg gegen die Ostgoten teilzunehmen (Procop. bell. Goth. II 5, 1). Im J. 546 während des Aufstandes des Guntharith (o. Bd. VII S. 1941) war er Our der Byzacene; er trat mit dem Mauren-fürsten Antalas (s. o. Bd. I S. 2344) in Verbindung und hielt die Stadt Hadrumetum für den Kaiser Iustinian (Procop. bell. Vandal. II 27, 5f. und 31). [Enßlin.J
RE:Marchadae
Marchadae, ein Volk oder Ort am Heroo-politischen Busen (Aean) bei Plin. VI 165 (var. marthadas) Lage unbekannt.
RE:Marcharidus
Marcharidus s. Marcaridus.
RE:Marcheschet
Marcheschet (hebr. marhäset, jer. Schebl'it VI 1, vgl. tos. Schebl'it III), Ort in Obergaliläa an der Nordgrenze des jüdischen Gebietes, nach Hildesheimer (Beitr. z. Geographie Palästinas 1886, 525f.) heute ber'asit, südöstlich von tib-nln.
RE:Marchubi
Marchubi (var. Marohubii, marehui, mach ui), Volk in der Provincia Africa bei Plin. V 30. Marchubi (als natio bezeichnet) et tota Gaetulia ad flumen Nigrim, qui Africain ab Aethiopia dirimit. Wohl dieselben, wie die Μαλχούβιοι ol igtivol bei Ptol. IV 2, 5 (p. 600 M) im Südosten von Mauretania Caesarensis. Vgl. Tissot I 449.
RE:Marchubi
Marei, Ortschaft an der Nordküste Galliens. Heute wohl Marek c. 8 km östlich Calais, Dict. arch. d. la Gaule II 147, vgl. J u 11 i a n Hist. d. la Gaule V 138, 2: M. = Mardyk (Dép. du Nord). M. nur erwähnt in Not. dign. occ. XXXVIII 7 [Seeck]: équités Dalmatae, Mareis in litore Saxonico. [H. G. Wackernagel.]
RE:Marchubi
Marcia Claudia Alcia Athenais Gavidia La-tiaria, vgl. Groag o. Bd. III S. 2889 Nr. 400. Vgl. jetzt auch noch Graindor Hém. Acad. Bruxelles VIII 1922.
RE:Marcia aqua
Marcia aqua, der Zeit nach die dritte stadtrömische Wasserleitung, kommt wie der Anio vetus und novus und die Claudia aus dem oberen Aniotal aus der Gegend von S. Maria di Arsoli. Die Feststellung, welche der zahlreichen Quellen gerade für diese Leitung in Betracht kamen, ist trotz der genauen Forschungen von R. L a n -c i a n i und T h. Ashby nicht möglich (L a n -c i a n i Comentarii di Frontino etc. Atti dell’ Acc. Line. ser. III vol. IV (1880). Ashby Die antiken Wasserleitungen der Stadt Rom, N. Jahrb. XXIII (1909) 249ff.; Papers of the Brit. School at Rome I. III. IV). Die Trace der großenteils unterirdischen Leitung (Plin. n. h. XXXI 3, 24. XXXVI 15, 24. Renovierungsinschriften CIL VI 12445.),[1] die um Tibur herum auf der rechten Talseite des Anio und unterhalb der Schlucht von S. Cosimato auf dessen linkem Ufer verlauft, steht einschließlich der Aquäduktstreeke vor Rom fest (Kieperts Karte in CIL XIV. Kartenskizze bei A s h b y). Vor Rom liegen die M., Tepula und