RE:Marcius 92
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Rex, Q. cos. 68 v. Chr. | |||
| Band XIV,2 (1930) S. 1583–1586 | |||
| Bildergalerie | |||
| Register XIV,2 | Register m | ||
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92) Q. Marcius Rex war Sohn eines Quintus (Inschrift aus Argos s. u.) und Consul 686 = 68 (Töpferstempel CIL I¹ 956 = XI 6673, 5 = Dess. 8646e. Tessers CIL F 905 = H e r z o g Tesserae nummulariae 24. Hydat Chron. Pasch. Cassiod. Dio XXXVI 4, 1. Kaum zu erklären die Abweichung des Chronogr.: Vatia [sonst Beiname der Servilier Bd. II A S. 1811 Nr. 90ff.]). Ob der Travertincippus mit dem Namen [QJ Markus Q. [f,] | Rex cos. (CIL I2 660[1] = VI 3825 = 31613) diesem Consul gehört oder dem gleichnamigen von 626 = 118 Nr. 41. steht dahin. Trotz des Abstandes von genau 50 Jahren zwischen beiden Consulaten kann der jüngere M. ganz wohl Sohn, nicht Enkel des älteren sein. Seine eigene Geburt fällt spätestens 643 = 111; der Consul von 636 = 118 hatte in diesem seinem Amtsjahr seinen einzigen Sohn verloren; wenn er einige Jahre darauf eine neue Ehe geschlossen hat, kann er ganz wohl diesen M. noch gezeugt haben. Dessen Großvater war demnach Marcius Rex Nr. 90, der im J. 610 = 144 die [1584] Marcius (Bex) 1584
Stadtpraetur erhielt und sie ausnahmsweise für einen bestimmten Zweck im J. 611 = 143 unter dem Consulat des Ap Claudius Pülcher und des Q. Metellus Macédoniens und gewiß nicht ohne deren Zustimmung weiterführen durfte. So hoch hinauf reichen die Familienverbindungen, die den M. mit den hochadligen Claudia Pulehri und Cae-ciMi Metelli verknüpften und ihm seine Stellung in Staat und Gesellschaft verschafften Seine Frau 10 war nämlich Qodia Tertia (Plut. Cic. 29, 2. Dio
XXXVI 17, 2), Tochter des schon 678 = 76 gestorbenen Consuls von 676 = 78 Ap. Claudius Pülcher (Bd. III S. 2849 Nr. 296) und einer Cae-ciHa Metella (ebd. 8. 1235 Nr. 135), von väterlicher Seite Enkelin des Ap. Claudius Consuls von 611 = 142 und von mütterlicher Urenkelin seines Kollegen Q. Metellus Macédoniens; eine Schwester ihres Vaters war mit einem Gentilen ihres Gatten M. verheiratet, mit Q. Marcius Philippus (s.
20 Nr. 75), und vielleicht hatten sich die Familien der um 611 = 143 verbündeten Männer seitdem noch öfter verschwägert. Die Ehe des M. und der Clo-dia Tertia scheint noch bei Lebzeiten dee Vaters Ap. Claudius, also vor 678 = 76 geschlossen worden zu sein, ohne daß es darum nötig ist, diese Frau für die älteste seiner drei Töchter zu halten (o. Bd. IV S. 108 Nr. 72 mit der Berichtigung Römische Adelsparteien 352). Von ihren beiden Schwestern vermählte sich die eine bald nach dem
30 Tode des Vaters mit L. Lucullus (Bd. IV 8. 107 Nr. 67. XIII S. 406, 61ff.), die andere mit einem Vetter von Mutterseite Q. Metellus Celer (Bd. III S. 1208ff. Nr. 86. IV S. 1055. Nr. 66. Röm. Adelsparteien 274, 2); von zwei weiteren Verwandten aus dem Metellerhause, zwei Brüdern, die Vettern der Metella, der Schwiegermutter des M. waren, ist der ältere, Q. Metellus Creticus, als Consul 685 = 69 sein Amtsvorgänger und der jüngere, L. Metellus, im Jahre darauf sein Kollege ge-
40 wesen; ohne Zweifel hat jener den beiden Nachfolgern den Weg gebahnt. Unmittelbar nachdem sie Anfang 686 = 68 ihr Amt angetreten hatten, starb L. Metellus (Bd. III 8. 1204f. Nr. 74), und ein unbekannter an seiner Stelle nachgewählter Ersatzmann starb gleichfalls noch vor der Übernahme der Geschäfte, so daß M. das Consulat tatsächlich allein führte (Dio XXXVI 4, 1). Neben dem imthridatischen Kriege, den sein Schwager Lucullus leitete, war die Bekämpfung 1er See·
50 räuberplage in ihren Hauptsitzen Kreta und Kilikien damals die dringendste Aufgabe; nach Kreta war deshalb sein Amtsvorgänger und Verwandter Q. Metellus gegangen, und nach Kilikien wurde er selbst als Proconsul im J. 687 = 67 geschickt (SaiU. hist. V 14 Maur. Dio XXXVI 15, 1). Vielleicht hofften die einander nahestehenden Männer, die ihnen gestellten Aufgaben gemeinsam Iosen zu können, aber das wurde vereitelt durch den Umschwung auf dem asiatischen Kriegsschauplatz 60 und durch den Wechsel der Stimmung in Rom, der dem Pompeius erst den Oberbefehl gegen die Seeräuber, dann gegen Mithradates verschaffte; Eifersucht und Zwietracht unter den Führern der Nobilität hat gewiß mit dazu beigetragen, wird aber möglicherweise in den Quellen und Darstellungen (z. B. G e 1 z e r o. Bd. XIII S. 400f. 404) überschätzt. Daß man zunächst ron Q. Meteilus und M. die Erlösung von der Seeräuberplage er- [1585] 1585 Marcius (Kex)
hoffte, beweisen die Statuen, die beiden zu derselben Zeit in Argos von den dort Handel treibenden Italikern errichtet worden sind; die Inschrift für Metellus (o. Bd. III S. 1211; jetzt CIL I2 746[2] = D e s s. 867) ist nur lateinisch abgefaßt und gibt ihm den Imperatortitel, die fur M. (CIL I² 747 = III Suppl. 7265 = Dess. 868) ist lateinisch und griechisch, nennt gleich jener den Geehrten mit Vaternamen und Beinamen, aber nicht wie jene im Dativ, sondern nach griechischer 1 Sitte im Akkusativ und ohne jeden Titel; sie mögen beide im J. 687 = 67 gesetzt sein, als Me-téHus in Kreta schon Erfolge errungen hatte, M. aber erst nach Kilikien unterwegs war. Als dieser, der wohl in Ephesos gelandet und am Maiandros aufwärts nach Phrygien und Lykaonien marschiert war, von Lykaonien den Weg nach Kilikien nahm, erreichte ihn ein Hilfsgesuch des inzwischen in schwerste Bedrängnis geratenen Lu-cullus (Sall. hist. V 14 Maur. Dio XXXVI 15, 1.2 17, 2). Er leistete ihm keine Folge, und es war vielleicht nicht, wie Dio will, ein bloßer Vorwand, daß er die Ablehnung mit der Weigerung seiner Soldaten begründete (17, 2: πρόσσχημα τοὺς στρατιάτας ὡς οὐκ ἐθελήσαντάς οἱ ἄκολονθησαι ποιήσαμε· νος), denn die Soldaten verließen im J. 688 = 66 auch ihn ohne weiteres, als die Lex Manilia den Pompeius zum Oberfeldherrn gegen Mithradates bestellte und seiner Statthalterschaft vor Ablauf der gesetzlichen Frist ein Ziel setzte (Dio XXXVI 9 43, 1.48, 2). Allerdings hatte er sich insofern dem Lucullus unfreundlich gegenüberstellt, als er den armenischen Überläufer Menemachos bei sich aufnahm und seinen und des Lucullus gemeinsamen Schwager P. Clodius Pülcher, der gerade die Truppen besonders gegen ihren bisherigen Führer aufgehetzt hatte; er übertrug sogar dem Clodius den Befehl über seine Flotte (ebd. 17, 2). Von den kriegerischen Unternehmungen des M. in Kilikien ist nichts bekannt, und sie sind gewiß. nicht bedeutend gewesen, wenn er auch daraufhin den Imperatortitel annahm (Sall. Cat. 30, 2. 33, 1) und einen Triumph beanspruchte (ebd. 30, 2); der Übertritt seiner Soldaten auf die Seite des Pompeius ersparte der Regierung, daß in Kilikien ähnlich unerquickliche Streitigkeiten zwischen ihrem alten und ihrem neuen Bevollmächtigten zutage traten, wie auf Kreta zwischen Metellus und Pompeius. Im übrigen war die Lage des MeteHus und des M. dieselbe: Noch im Herbst 691 = 63 waren beide als Imperatoren zwar in Italien, aber außerhalb Roms, weil ihre Forderung eines Triumphes bei den Anhängern des Pompeius auf Widerstand stieß; als nun die Catilinarier im Lande offen zu den Waffen zu greifen drohten, wurden beide Männer als Inhaber militärischer Kommandos durch Senatsbeschluß mit Sicherheits-maßregein gegen die Empörer betraut, Metellus in Apulien, M. gegen den gefährlichen C. Manlius (o. S. 1156) und seine bei Faesulae sich sammelnden Freischaren (Saß. Cat. 30, 4). An M. richtete daher C. Manlius sein Manifest im Namen der Revolutionspartei (ebd. 32, 3–33,5), worauf M. die korrekte Antwort erteilte, daß die Gegner erst die Waffen mederzulegen hätten, ehe der Senat ihre Klagen und Beschwerden einer wohlwollen; den Prüfung unterziehen könnte (ebd. 34, 1). Die weitere Entwicklung der Dinge ließ den M. weder [1586] UlälUUS BUBWUOJ}}
zu einer tätigen Teilnahme am Kampfe gegen die Catilinamer kommen noch zu dem ersehnten Triumph; vielmehr ist er bald darauf gestorben, spätestens im Anfang 693 = 61. Denn bei der Altercatio im Senat am 15, Mai 693 = 61 erwiderte Cicero auf den Ausruf des Clodius: Quo}} usque hunc regem feremus? mit der boshaften Bemerkung: Regem appelles, cum Rex lui mentio-nem nuHam fecerit, die er ad Att. I 16, 10 er-) läutert: Ille autem Regis hereditatem spe dévora-rat. und mit großer Wahrscheinlichkeit hat hier Boissevain den Namen zu τῷ Μαρκίῳ verbessert. Aus der Ehe des M. mit Clodia Tertia war ein Sohn Nr. 88 hervorgegangen, dei bei dem Tode des Vaters wohl noch un-10 mündig war und unter die Vormundschaft des
Appius gekommen sein mag, wofür er sich später wiederum diesem nach seinem Tode dankbar erwies.