RE:Theodoros 48
| Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
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| Theodoros Anagnostes, Kirchenhistoriker | |||
| Band V A,2 (1934) S. 1869–1881 | |||
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48) Theodoros Anagnostes, Kirchenhistoriker des 6. Jhdts. n. Chr. Durch eine Notiz bei Suid. s. Θεόδωρος ist bekannt, daß ein T., Lektor an der Sophienkirche in Konstantinopel, eine Kirchengeschichte von der Zeit Konstantins bis auf Iustinian verfaßt hat: Θεόδωρος ἀπὸ ἀναγνωστῶν τῆς μεγάλης ἐκκλησίας Κωνσταντινουπόλεως ἔγραψεν ἱστορίαν ἐκκλησιαστικὴν ἀπὸ τῶν χρόνων Κωνσταντίνου ἕως τῆς βασιλείας Ἰουστινιανόν. Auch in der Vorrede zur Chronik des Michael Syrus, die allerdings nur in armenischer Übersetzung erhalten ist, wird T. in einer Reihe mit Johannes von Antiochien und Zacharias von Mytilene genannt als Verfasser einer Geschichte von Theodosios II. bis Iustinian dem Alten. Ergänzend hierzu sagt ein bisher noch nicht verwertetes Scholion im Cod. Athous Vatopedi 286 s. XIII (veröffentlicht von Papadopulos-Kerameus s. u.): Θεόδωρος ὁ τοῦ Ἐντολέως ἐπονομαζόμενος, ἀναγνώστης τῆς ἐν Κωνσταντινουπόλει μεγάλης ἐκκλησίας συνεγράψατο ἱστορίαν ἐκκλησιαστικὴν ἀπὸ τῶν χρόνων βασιλέως Θεοδοσίου τοῦ Νέου καὶ πατριάρχου τοῦ ἐν ἁγίοις Πρόκλου μέχρι τῆς βασιλείας Ἀναστασίου αἱρετικού τοῦ Δικόρου καὶ τῆς ἱεραρχίας Τιμοθέου τοῦ συναιρεσιώτου αὐτῷ. Man wird nicht fehlgehen, wenn man annimmt, daß die Notizen bei Suidas und in dem Scholion auf die Epitome des Onomatologos des Hesychios bzw. die Enzyklopädie des Konstantinos Porphyrogenetos zurückgehen. Abgesehen von der von Suidas abweichenden Angabe über den Umfang der Kirchengeschichte, ist aus dem Scholion zu ersehen, daß T. ein Sohn eines ἐντολεύς gewesen ist. In ὁ τοῦ ἐντολέως steckt nun aber keineswegs wie Papadopulos 5 meinte, der Name des Vaters, vielmehr seine Berufsbezeichnung, wenn nicht sogar in ὁ τοῦ ἐντολέως eine Namensbezeichnung des T. ähnlich der Εὐσέβιος ὁ Παμφίλου vorliegt. Weiterhin erfährt man aus der von Bidez La tradition manuscrite de Sozomène et la Tripartite de Theodore le lecteur, Texte u. Unters. 32, 2b S. 46 abgedruckten Vorrede T.s zu dem Teil seines kirchengeschichtlichen Werkes, den er aus Sokrates, Sozomenos und Theodoretos kompilierte, daß T. sein Werk oder doch wenigstens die sog. Tripartita auf Veranlassung des Bischofs von Gangra in Paphlagonien abgefaßt habe. Der Bischof von Gangra, den T. nicht nennt, wird sicher Prokopios gewesen sein, der 536 die Sentenzen der Menassynode gegen Anthimus und Severos unterschrieb (5, 93 D. 257 D Labbé. 8, 971 B. 1144 C Mansi. Diese Angaben verdanke ich der Sammlung zu einer Prosopographie der alten Kirche im Besitze der Kirchenväterkommission der Preußischen Akademie der Wissenschaften). Theodoros und Alexandros, die sich 518 bzw. 533 in Konstantinopel nachweisen lassen, kommen gegen Bidez 47, A. 2 also nicht in Betracht. Die Ansicht Valois’ (in der praefat io zu seiner Ausgabe des T.), daß T. Paphlagonier gewesen sei, beruht auf einer willkürlichen Änderung eines ὑμέτερον in ἡμέτερον und ist daher abzulehnen (so Bidez 47). Die Zeit der Abfassung des kirchengeschichtlichen Werkes des T. [1870] wird durch die lateinische Tripartita, die Cassiodorus in Verbindung mit dem Mönch Epiphanius verfaßte, bestimmt. Das Werk des Cassiodorus fällt in dessen Klosterzeit also nach 540. Da nun Cassiodorus T. notorisch teilweise nur übersetzt, hat also T.s Werk jenem schon vor etwa 550 vorgelegen. Genauer wird Cassiodorus’ Tripartita datiert dadurch, daß Cassiodorus selbst in de instit. div. Christ. 17 (Migne L 70, 1133 D) sagt, die Tripartita sei von Epiphanius kompiliert worden, also muß die Tripartita sicher vor 551 verfaßt worden sein. Da aber die KG T.s andererseits, wie die beiden zitierten Notizen und die erhaltenen Fragmente beweisen, noch den Regierungsantritt Iustinos I. behandelte, kommt also als terminus post quem etwa 520 für die Abfassung des Werkes in Frage. T. wird sein großes Werk etwa gegen 530 vollendet haben.
T. hat zwei Werke hinterlassen; 1. Die sog. Historia tripartita in vier Büchern, in der er seine Darstellung von Konstantin d. Gr. bis auf Theodosios II. aus den kirchenhistorischen Darstellungen der drei Synoptiker Sokrates, Sozomenos und Theodoretos kompiliert hat. 2. Eine von ihm selbst verfaßte Kirchengeschichte ebenfalls in vier Büchern. Sie setzte bei dem Zeitpunkt ein, an dem die KG des Sokrates abschloß, also nach 439, und endete mit dem Regierungsantritt Iustinos d. Ä. Beide Werke sind nur in Bruchstücken auf uns gekommen. Einen wertvollen Ersatz für den bedauerlichen Verlust der KG T.s bietet eine kirchenhistorische Epitome aus dem 7. bzw. 8. Jhdt. Aber auch diese ist nur in Auszügen, allerdings von beträchtlichem Umfang, und bei einer Reihe von Chronographen vom 9. Jhdt. ab erhalten.
1. Die Historia tripartita. Die Tripartita hat, wie aus der Epitome hervorgeht, von Konstantinus I. bis zum J. 439 gereicht (gegen Papadopulos, der 434 als den Anfang der KG ansetzt), da das letzte Exzerpt aus Sokr. VII 47 genommen ist. Die ersten zwei Bücher der Tripartita sind, soweit bekannt, allein im Cod. Marcianus 344 s. XIII erhalten. Das große Fragment, das in der Hs. fol. 1–136 b umfaßt, schließt ab mit Sokr. II 47, 5, der Schilderung des Todes Konstantios' im J. 361. Sozom. hist. eccl. V 1, 6 und Theod. hist. eccl. II 32, 5 sind andererseits die letzten Stücke, die diesen beiden Autoren entnommen sind. Ein kleines Fragment aus dem 2. Buche = Sokr. hist. eccl. II 41, 17–23 findet sich in einer Sammel-Hs. Cod. Vatic. gr. 1455 fol. 234 a. Dieses Stück schrieb eine Hand des 13. Jhdts. Gedruckt ist aus der Tripartita nur die Vorrede, zuerst von Valois (a. O. in den Veterum testimonia de hist eccl. Theodoris Lectoris) und in der Diatribe de Theodoris des Leo Allatius bei A. Mai Nov. patr. bibL VI 1, 153f. = Migne G. 86¹, 159. Das Vatikanische Fragment druckte zuerst Suarez in den Opera S. Nili 1673, 614, danach bei Migne G. 861, 225–228. Neuerlich abgedruckt von E. Schwartz Acta conc. oec. II 1, 2 p. VIIIf. Über den Marc. 344 hat eingehend J. Bidez a. O. gehandelt. Nachzutragen ist nur, daß die ersten zwei Blätter der Hs., die Bidez in der Brüsseler Bibliothek fand, nunmehr, wie ich mich selbst überzeugen konnte, dem Marcianus wieder einverleibt [1871] sind. Leo Allatius stellte für sich Auszüge aus dem Marcianus her, in denen er jeweils die Anfänge der aus den Synoptikern entnommenen Partieen ausschrieb und am Bande auf die Ausgabe der Kirchenhistoriker des Henri Étienne (Stephanus) verwies. Die Hs. dieser Exzerpte befindet sich jetzt in der Universitätsbibliothek zu Messina (vgl. Bidez 40ff.). Valois hat dieses Manuskript in den Händen gehabt, wie er in der Vorrede zu seiner Ausgabe bezeugt. Der Wert der Tripartita ist höher anzuschlagen, als es Valois tut, der in der Tripartita nur eine letzthin wertlose Exzerptensammlung sah. Zunächst ist T. für die Textgeschichte der drei Synoptiker von größtem Wert. Bidez hat schon gezeigt, wie unerläßlich die Tripartita für die Textrekonstruktion des Sozomenos sein wird. Und eine Durchsicht der Sokratesexzerpte erweist für die Sokratesüberlieferung, daß ohne T. überhaupt ein Urteil über den Sokratestext nicht möglich ist. Überdies ist in der Tripartita die selbständige Arbeit des T. erkennbar. Er hat, wie er in seiner Vorrede schreibt, die Erzählungen der Synoptiker unter dem Gesichtswinkel ausgewählt, daß er die Stücke übernahm, die am besten auch in stilistischer Hinsicht die Ereignisse darstellten. Bei diesem Verfahren bevorzugt er vor allem Sokrates, gewiß Sozomenos ist auch reichlich vertreten, aus dem er z. B. den Eingang Sozom. hist. eccl. I 1–14 völlig ausschreibt. Vgl. die Liste, die Bidez 51–63 für einige Teile der Tripartita gibt. T. hat mit seiner Auswahl ein Urteil über den Wert der einzelnen exzerpierten Historiker gefällt, das man nicht übersehen sollte. Seine Bevorzugung des Sokrates ist durchaus berechtigt. Im übrigen übernimmt T. gern die dem modernen Geschmack am wenigsten zusagenden hagiographischen Geschichten, die Sozomenos überliefert. Von großem Werte ist es aber, daß T. aus einer sehr alten Sokrates-Hs. die Liste der Nicänischen Väter überliefert hat. Sie ist der einzige Zeuge für die griechische Fassung der Liste in einer Kanones-Hs. Gelzer hat sie aus T. bereits in den Patrum Nicaenorum nomina nr. V herausgegeben. Auch sonst hat T. durchaus selbständige Arbeit geleistet. Die Tripartita ist etwa mit der Kirchengeschichte des Gelasios von Kyzikos zu vergleichen. Allerdings hat T. nicht so skrupellos wie Gelasios seine Vorlagen behandelt. Die Synoptiker sind von T. recht geschickt ineinandergearbeitet. Teilweise finden sich Zusätze, deren Herkunft noch zu untersuchen sein wird. Sicher stammen einzelne kleinere Partien im Text der Synoptiker und an den Übergängen von T. selbst. Diese Vermutung wird noch dadurch gestützt, daß sich in der Epitome (s. u.) eine Reihe literaturgeschichtlich bedeutsamer Zusätze finden, die über den Text der Synoptiker hinausgehen. In dem Marc. 344 begegnen von der Hand des Schreibers zahlreiche Randglossen, die auf Kapitelüberschriften hinweisen, die übrigens ebenso wie eine Kapiteleinteilung fehlen. Andere Marginalien verweisen jeweils auf die Quelle, aus der der betreffende Abschnitt entnommen ist. Schließlich sind oft die Abweichungen der anderen beiden Autoren zu dem ausgeschriebenen Texte vermerkt. Bidez hat bewiesen, daß diese Randglossen auf T. zurückgehen, [1872] vgl. dazu Bidez 48ff. Fragmente aus dem 3. und 4. Buche der Tripartita sind leider nicht erhalten. Hier muß als notdürftiger Ersatz die Epitome eintreten. In der Tripartita müssen noch zwei Bemerkungen, die die Παραστάσεις σύντομοι χρονικαί hrsg. von Preger in Scriptores originum Constantinopolitanarum I 1901 überliefern, gestanden haben. Preger hat anscheinend gar nichts mit den Hinweisen auf T. anfangen können. C. 68 (S. 65, 17) handelt über die Statuen auf dem Augusteion in Konstantinopel. Bekannt ist, daß Iustinian sein Standbild an Stelle der silbernen des Theodosios I. setzte (vgl. Du Cange Constantinopolis Christiana I 71), s. S. 65, 18ff.; die Statue des Theodosios I. löste wiederum die Standbilder der Familienangehörigen Konstantins d. Gr. ab. Dazu werden Hinweise auf Theodoretos, Sozomenos und Eusebios gegeben. Zweifellos war nun nicht bei Sozomenos zu finden, daß die Iustinianssäule auf dem Augusteion stand. Ich möchte daher annehmen, daß alle Bemerkungen in c. 68 in einer heute nicht mehr erhaltenen Marginalie T.s zu seinem auf fol. 68bf. des Marc. gr. 344 entnommenen Texte aus Theod. I 34, 3 (90, 10 Parmentier) zu lesen waren. Denn in den uns überlieferten Texten der Synoptiker steht von den Säulen der Kaiser nichts. Vielleicht gibt diese Hypothese eine Anleitung zu Konjekturen im Text der Παραστάσεις. Jedenfalls ist 66, 2 Ἑλένης für Ἕλληνας zu lesen, vgl. Hesychios’ Πάτρια S. 17, 7 Preger. Ps.-Kodinos II 15 (158, 8 Preger). Die Bemerkung in Παραστάσεις c. 74 (67, 19f. Preger), daß T. über den Bau einer Wasserleitung in Konstantinopel unter Valens berichtete, stammt ebenfalls aus der Tripartita. T. schrieb Sokr. IV 8 aus, wie durch das übereinstimmende Zeugnis von Theophanes 57, 2 de Boor und Ps.-Polydeukes 194, 21 Bianconi ed. sec. 1795 bewiesen wird. Die Tripartita ist bald wenigstens teilweise ins Lateinische übertragen worden. Bidez hat 51ff. bewiesen, daß Cassiodorus bis Buch II c. 3 seiner Tripartita die Tripartita T.s sklavisch übersetzt hat. In Ermanglung weiterer Zeugen neben dem Marc. gr. 344 ist also der lateinische Text für die Konstituierung des Textes der Tripartita von Wert.
2. Die Kirchengeschichte. T. hat die Darstellung der Synoptiker in seiner KG von 439 bis auf die Zeit des Regierungsantrittes Iustins I. fortgesetzt. Diese KG umlaßt ebenfalls vier Bücher, von denen nur wenige Fragmente erhalten sind, ein sehr schwerer Verlust für die Kenntnis der Geschichte des 5. Jhdts. Die Bucheinteilung ist noch nicht ganz geklärt. Auf jeden Fall ist, wie Papadopulos mit Recht behauptet, nicht den Fragmenten der Epitome des Cod. Barocc. 142 zu folgen, in denen der Stoff vom Tode Theodosios II. (450) bis 518 in zwei Bücher eingeteilt wird. Das wichtigste Argument gegen diese auch von Sarrazin 182. 200 auf Grund der Ausgabe von Valois vertretene Einteilung ist die Tatsache, daß ein Fragment (unten nr. a) bei Johannes Damascenus, das Ereignisse aus der Zeit des Kaisers Anastasios I. (491–518) erzählt, überschrieben ist: δ’ τόμου. (Anders de Boor Byz. Ztschr. V 22, 2, der in δ’ eine Abkürzung für δευτέρου sieht.) Damit dürfte eine Teilung des Stoffes in vier [1873] Bücher erwiesen sein. Im Gegensatz dazu scheint die Angabe in einem Fragment (unten nr. g) aus den Akten der 7. Synode in Nikaia im J. 787 zu stehen. Die Überschrift lautet: ἐκ τοῦ πέμπτου τόμου, es wird über Ereignisse aus dem J. 449 berichtet. Dieses Lemma ist von Valois 580 und von Sarrazin 200 angezweifelt worden, aber mit keinem zwingenden Grund. Denn wie unten dargelegt werden wird, beweist die Epitome, daß auch sie aus einem Exemplar des T. exzerpiert worden ist, in dem die Bücher der Tripartita und der KG durchgehend numeriert waren, also von Buch 1–8. Und vollends beschreibt die Notiz bei Suidas ein solches Exemplar, s. o. S. 1869. Die Verteilung des Stoffes auf die einzelnen Bücher hat Papadopulos zweifellos richtig bestimmt. Buch I (V) erzählte die Ereignisse von 439 bis zum Tode Kaiser Markianos’ (457), Buch II (VI) die unter Leon I. und II. (457–474), Buch III (VII) die unter Zenon (474–491), Buch IV (VIII) die unter Anastasios I. (491–518). Folgende Fragmente sind aus der KG bekannt. Die Verteilung der Fragmente auf die einzelnen Bücher habe ich mit Ausnahme von nr. a und g, wo ausdrücklich die Buchnummer im Lemma vermerkt ist, vorgenommen.
a) Johannes Damascenus de imag. III (I 376 B–378 A Le Quien) über den Arianer Olympios, aus Buch IV (VIII).
b) Johannes Damascenus ebd. (I 380 A) über Palladius von Antiochia, aus Buch IV (VIII).
c) Johannes Damascenus ebd. (I 380 C) über die Anhänger des Dioskuros von Alexandria, aus Buch III (VII).
d) Johannes Damascenus ebd. (I 380 C) über Timotheos I. von Konstantinopel, aus Buch IV (VIII).
e) Johannes Damascenus ebd. (1380 D/E) über einen Bischof Iulianos und Timotheos I. von Konstantinopel (so gegen Le Quien), aus Buch IV (VIII).
f) Johannes Damascenus ebd. (I 386 E–387 A) über Gennadios I. von Konstantinopel, aus Buch II (VI).
g) Aeta concilii Nicaeni II. actio I (7, 85 D/E Labbé; 12, 1042 B Manei) über Dioskuros von Alexandria aus Buch I (V).
h) Acta concilii Nicaeni II. actio V (7, 368 E –369 A Labte; 13. 180D–181 B Mansi) fiber Johannes Philoxenos, aus Buch IV (VIII).
Frag. a–h sind gedruckt bei Valois 569ff. = Migne G. 861, 216ff.
i) Cod. Athous Iberon 497 fol. 25 a über den hl. Severos, aus Buch III (VII), abgedruckt bei Lambros II 157 Cod. 4617.
k) Zwei Scholien zu Euagrios’ Scholastikos KG, abgedruckt in: The ecclesiastical history of Euagrios with the scholia ed. by J. Bidez and L. Parmentier, London 1898, S. 244 zu lib. III. S. 117, 11 und 119, 25.
l) Die Diekamp-Fragmente. In dem Hist. Jahrb. d. Görresgesellschaft XXIV 553ff. hat F. Diekamp sieben Fragmente aus der KG des T. veröffentlicht. (Übrigens werden die beiden frg. nr. 1 und 2 bei Diekamp u. U. aus der Tripartita und nicht, wie die Angabe im Text lautet, aus Theodoretos genommen sein.) Die Stücke stehen in einem Traktat, der betitelt ist: [1874] Ποσάκις οἱ Ῥωμαῖοι ἐσχίσθησαν καὶ ἐπὶ ποίων καιρῶν καὶ διὰ ποίας ὑποθέσεις. Diese kleine Schrift über die Schismen muß nach 1020 und vor 1054 entstanden sein. Sie wurde nämlich von dem Chartophylax Niketas ausgeschrieben und um eine Notiz über das Schisma des Michael Kerulliarios (1054) erweitert. In der Fassung des Niketas, die zuerst A. Mai Nov. Patr. bibl. VI 1, 446–448 veröffentlichte, fehlen jedoch die Quellenangaben für T. Niketas hat auch einige textliche Änderungen vorgenommen. Die Fragmente Diekamp wollen nach eigener Angabe ihre Nachrichten in dem 2. Buche der KG T.s gelesen haben, das dürfte jedoch nur bei dem ersten Fragment stimmen, das von dem Schisma unter Kaiser Markianos und Anatolios von Konstantinopel berichtet. Ein anderes Fragment handelt von dem Beginn des Schismas um Akakios unter Kaiser Zenon, fünf weitere über die Fortdauer des akakianischen Schismas unter Kaiser Anastasios. A. O. hat Diekamp eine auf drei Hss. beruhende kritische Ausgabe der Stücke veröffentiicht. Der Text der Fragmente ist ein Auszug aus dem Text der KG, er hat keineswegs eine Verwandtschaft mit den Texten der Epitome.
m) Drei Fragmente in den Παραστάσεις σύντομοι χρονικαί aus dem 8. oder 9. Jhdt., die zweifellos der KG entnommen sind. Eine Verteilung auf die einzelnen Bücher ist nicht möglich.
α) 27–28 (= Scriptores originum Constantinopolitanarum rec. Th. Preger 35, 10–36, 8) über den Tod des Chartularios Himerios.
β) 29–86 (37, 1–39, 7), Exzerpte aus der KG über die Standbilder der Kaiserinnen in Konstantinopel.
γ) 41 (47, 2) über das Forum Amastrianum in Konstantinopel, eine heillos verdorbene Stelle.
n) Ps.-Kodinos Πάτρια Κωνσταντινουπόλεως I 72–73 über die Prozessionen nach einem Erdbeben unter Theodosios II. Die Herkunft dieses Fragmentes aus T. hat Preger aus der Übereinstimmung mit Theophanes und Georgios Monachos erschlossen. Es wird allerdings noch zu untersuchen sein, in welchem Buch das Stück sich gefunden haben mag. Theophanes legt das Ereignis in das 29. Jahr des Theodosios = 437/38. Alle unter n und m verzeichneten Fragmente verraten eine intime Kenntnis der Lokalgeschichte von Konstantinopel. Es muß übrigens damit gerechnet werden, daß einiges aus den Zusätzen zur Tripartita herrührt. – Als Quellen der KG ist vor allem die KG des monophysitischen Presbyters aus Aigai Johannes Diakrinomenos (s. o. Bd. IX S. 1806, 26ff.) zu nennen. An das unter h genannte Fragment aus T. in den Akten der 7. Synode (7,368 Labbé; 13, 180E–181B Mansi) ist ein Stück gleichfalls über Johannes Philoxenos aus der KG des Johannes Diakrinomenos angehängt. Da nun sicher, wie aus der Epitome hervorgeht, Johannes Quelle T.s gewesen ist (vgl. Sarrazin 185ff.), wird auch dieses Fragment in der KG des T. gestanden haben. Und so werden auch 4 Fragmente in den Παραστάσεις aus der KG T.s entnommen sein, nämlich: Παραστάσεις σύντομοι χρονικαί 48 (53, 11ff. Preger), 56 (56, 7f.), 67 (65, 5ff.) und 71 (67, 3). Ferner hat T. als Quelle ein Werk des alexandrinischen Presbyters [1875] Petrus benutzt, vgl. Sarrazin 197f. Im übrigen hat T. seine Darstellung, die einzigartige Nachrichten überliefert, auf Grund eigener Kenntnis der Geschichte der zweiten Hälfte des 5. Jhdts. abgefaßt. In Konstantinopel standen besonders einem Kleriker recht bedeutende Quellen, vor allem urkundliches Material, zur Verfügung.
3. Die Epitome. Den schmerzlichen Verlust der beiden kirchenhistorischen Werke T.s vermag wenigstens zu einem Teil eine kirchengeschichtliche Epitome zu ersetzen, die spätestens Anfang des 8. Jhdts. aus den beiden Werken T.s hergestellt worden ist. C. de Boor hat in: Neue Fragmente des Papias, Hegesippus und Pierius in bisher unbekannten Exzerpten aus der KG des Philippus Sidetes in Texte und Unters. V 2 (1888) 167f. gezeigt, daß eine kirchenhistorische Epitome im 7. oder 8. Jhdt. verfaßt worden ist, die von der Erschaffung der Welt bis Kaiser Phokas (602–610) nacheinander Josephos, Eusebios, T.s Tripartita und KG benutzt und dann T. bis auf die Zeit des Kaisers Phokas fortsetzt. Diese Epitome läßt sich zuerst bei. dem Chronisten Theophanes nachweisen. Dadurch ist ihre Entstehungszeit einigermaßen festgelegt. Leider ist aber auch diese Epitome nicht mehr ganz erhalten. Ein dürftiger Auszug, aus ihrem gesamten Material, der aber noch den Umfang der Epitome erkennen läßt, sind die ἐκλογαὶ ἀπὸ τῆς ἐκκλησιαστικῆς ἱστορίας, die Cramer in seinen Anecdota Paris. gr. II 87ff. aus dem Cod. Paris. gr. 1555 a s. X fol. 7aff. veröffentlicht hat. In diesen Exzerpten begegnet jedoch nirgends der Name des T. Einen Einblick in den Umfang und das von dem Epitomator verwendete Material gewähren erst die Auszüge aus der Epitome, die im Cod. Barocc. 142 s. XV überliefert sind. Vgl. zu dieser Hs. de Boor Ztschr. f. Kirchengesch. VI 478ff. In dem Barocc. 142 sind fol. 205b–224b und 236b–240b Exzerpte aus Josephus, Eusebios, T. erhalten, die fast alle in der Cramerschen Epitome wiederbegegnen. Diese Exzerpte gewinnen an Wert, weil in den Eusebiosexzerpten Fragmente aus dem kirchengeschichtlichen Werk des Philippus von Side verarbeitet sind. De Boor hat diese Stücke eingehend a. O. behandelt. In unserem Zusammenhange interessieren zunächst die Excerpte aus T., die der Barocc. in besonders reichem Maße überliefert. Fol. 216 b–224 b steht eine Sammlung von Exzerpten in vier Büchern, die aus der Tripartita geflossen ist. Diese Sammlung ist für die Kenntnis der Tripartita von allergrößter Wichtigkeit, denn nur auf Grund des Baroccianus ist einigermaßen der Umfang und Inhalt der Tripartita zu übersehen. Der Titel der Exzerpte lautet: ἐκ τῶν Σωζομενοῦ οἷς παρέζευξεν ὁ Θεόδωρος τὰ τοῦ Θεοδωρίτον καί Σωκράτονς ἐν οἷς εὗρε τινὰ τῶν δύο ξένον τι παρὰ Σωζομενοῦ (lies: Σωζομενὸν) ἱστορήσαντα. In diesen Exzerpten läßt sich zunächst eine Abweichung in der Einteilung des 1. und 2. Buches gegenüber dem Original, wie es im Marc. 344 vorliegt, feststellen. In dem Baroccianus schließt das 1. Buch mit der Synode von Tyrus ab, während die Tripartita im Marc. 344 mit Theodoretos hist. eccl. I 34, dem Tode Konstantins, endet. Der Text der Exzerpte zeigt nun an nicht wenigen Stellen Zusätze, die [1876] zum Teil literarhistorisch wichtig sind. Besonders beliebt sind Hinweise auf die Reden Gregors von Nazianz. Zwei Stellen verdienen schon jetzt ans Licht gezogen zu werden. Fol. 218 a wird bemerkt, daß T. von Mopsuestia in dem 5. Buch gegen die Eunomianer über den Streit des Kyrillos von Jerusalem und Akakios von Kaisareia um den Primat in Palästina gehandelt habe. Das ist bisher noch nicht bekannt, vgl. Swete Theodor of Mopsuestia on the minor epistles of St. Paul II 322. Die Epitomestelle wird ferner bezeugt durch: Ps. Polydeukes p. 169, 30 ed. sec. Bianconi; vgl. Parmentier in seiner Ausgabe der KG des Theodoretos p. XCIf. Fol. 210 b wird zum Beweise des Unglaubens Kaiser Iulians auf dessen Kommentar zum Römerbrief in sieben Tomoi hingewiesen. Auch diese Nachricht hat wohl keine Parallele. Sie beruht jedoch auf einem Mißverständnis einer Stelle bei Sokrates IV 6, 7, wo von dem Römerbriefkommentar des Eunomius berichtet wird. Die Herkunft dieser Zusätze ist schwer zu bestimmen. Es besteht einerseits die Möglichkeit, daß der Epitomator des 7. oder 8. Jhdts., genau so wie er Euseb durch Philippus von Side ergänzte, auch die Synoptiker in T.s Text durch einige ihm noch zur Verfügung stehende Nachrichten bereichert hat. Andererseits muß damit gerechnet werden, daß T. selbst schon die Zusätze zum Text der Synoptiker gemacht hat. Ferner sind nun Exzerpte aus der KG T.s in demselben Barocc. 142 fol. 236 b –240 b erhalten unter dem Titel: Ἐκλογαὶ ἀπὸ τῆς ἐκκλησιαστικῆς ἱστορίας Θεοδώρου ΑἈναγνώστου, a. Rd. hat der Schreiber hinzugesetzt: ἀπὸ φωνῆς Νικηφόρου Καλλίστου τοῦ Ξανθοπόλου. Diese Exzerpte sind nun auf keinen Fall von dem im 13. Jhdt. lebenden Kirchenhistoriker gemacht worden. Auch ist es fraglich, ob sie, wie Valois in seiner praefatio glaubt, von Nikephoros einem seiner Mitarbeiter diktiert worden sind. Wahrscheinlich beruht die Notiz auf der Phantasie des Schreibers. Denn hätten die Exzerpte Nikephoros als Gewährsmann, so wäre schwer einzusehen, warum nicht Nikephoros die ganze Epitome, deren Kenntnis er in seiner KG verrät, in den Exzerpten des Baroccianus überliefert hat. Die Exzerpte sind in zwei Bücher eingeteilt, eine Disposition, die sicher dem Original widerspricht (s. o. S. 1872). Am Ende des 2. Buches (Valois 565 B. Migne G. 861, 205 A) beginnt eine Exzerptenreihe, die wieder mit der Zeit des Nestorios anhebt. Und am Schluß der Sammlung (Valois 567 C. Migne 861, 212 C) sind endlich chronologische Exzerpte für die Zeit Konstantins d. Gr. bis Leon I. angehängt. Bis gegen die Mitte des 19. Jhdts. waren aus der KG des T. nur diese Exzerpte bekannt. R. Étienne hatte sie in seiner Ausgabe der Kirchenhistoriker Paris 1544 nach dem Cod. Paris. gr. 1440 s. XVI ediert. Valois benutzte die gleiche Hs. für seine Ausgabe (Paris 1673), die besonders durch die wertvollen Noten nützlich ist. Readings Nachdruck von Valois’ Text übernahm Migne: Migne G. 861, 165ff. Tatsächlich ist nun für die Exzerpte aus der KG der Archetyp sämtlicher bisher bekannten Hss. der Cod. Barocc. 142. Aus ihm ist Cod. Marc. 337 s. XV fol. 136 a–139 b abgeschrieben. Der Marcianus ist wiederum Vorlage [1877] für den Cod. Paris, gr. 1440 s. XVI und Cod. Harieianus gr. 6316 s. XVI, der übrigens früher den Schluß des Cod. Scorial. Y–1–2 bildete (s. Bidez Philostorgius’ Kirchengesch. XXVI). Schließlich ist Cod. nr. 20 aus Gerardi Lanbainii Adv. (vgl. Coxe Catal. codd. mss. bibl. Bodleian. I 885 und Bidez XXIX) eine wertlose Abschrift des Barocc. 142.
Die durch Cod. Paris. gr. 1555 a und Cod. Barocc. 142 vermittelte Kenntnis der Epitome erfährt eine wichtige Bereicherung durch ein Hs.-Fragment, das E. Miller vom Athos brachte. Es ist jetzt in Cod. Paris. suppl. gr. 1156 fol. 26 a–29 b s. X aufbewahrt, Miller veröffentlichte das Stück zuerst in Revue d’archéologie N. S. XXVI (1873) 273ff. 396ff., dieser Aufsatz ist wiederabgedruckt in E. Miller Mélanges de philologie et d’épigraphie I, Paris 1876, S. 45ff., danach wird hier zitiert. Vgl. dazu E. Μ. Bouvy Théodore le lecteur et Jean d’Egée in: Annales de Philosophie chrétienne VII. Série LXXXVI (1871) 325ff. Dies Fragment trägt keinen Titel und setzt mit nicht aus den Cramerschen Exzerpten und dem Baroccianus bekannten Nachrichten über den alexandrinischen Patriarchen Nikaiotes ein. Die Sammlung enthält also nur Fragmente aus dem letzten Teil der KG T.s. Die Millersche Sammlung ist aber von größter Wichtigkeit; denn sie versieht die im Barocc. 142 an die KG-Exzerpte angehängten Fragmente (s. o. S. 1874) mit einem Titel. Fol. 28 a (Miller 64) heißt es: Ἰωάννου τοῦ Διακρινομένου ὅσα ἐκ τῶν αὐτοῦ σποράδην ὡς ἀναγκαιότερα παρεξέβαλον. Es folgen dann eine Reihe von Exzerpten, die auch im Barocc. 142 und Paris. gr. 1555 a bezeugt sind, jedesmal mit Angabe des Buches, aus dem sie entnommen sind.
Schließlich hat worauf O. Bardenhewer Gesch. d. altkirchl. Lit V 118 aufmerksam macht, A. Papadopulos-Kerameus im Journal d. russ. Minister. f. Volksaufklärung Bd. 333 (1901) Abt. f. klaas. Philol. 1–24 in einem Aufsatz Νέα τεμάχη τῆς ἐκκλησιαστικῆς ἱστορίας Θεοδώρου Ἀναγνώστου τοῦ Ἐντολέως neue Fragmente der Epitome aus dem Cod. Athous Vatopedi 286 s. XIII (so nach Eustratiades’ Katalog und nicht nr. 250, wie Papadopulos angibt) veröffentlicht. Diese Exzerpte finden sich in einer aus Euseb, Theodoretos, Sokrates, Sozomenos und T. angefertigten Συναγανγὴ ἱστοριῶν διαφόρου ἀπὸ τῆς κατὰ σάρκα γεννήσεως τοῦ κυρίου καὶ ἑξῆς, τὴν ἀρχὴν ἔχουσα ἀπὸ τοῦ πρώτου λόγου τῆς ἐκκλησιαστικῆς ἱστορίας Εὐσέβιου τοῦ Παμφίλου (fol. 91 a–218 b). Die Quellen der Exzerpte sind jeweils am Rande vermerkt und auf T. wird in dem o. S. 1869 mitgeteilten Scholion hingewiesen. Die 78 von Papadopulos-Kerameus veröffentlichten Fragmente setzen ein mit der Nachricht über den Wechsel auf dem Konstantinopeler Stuhl nach dem Tode des Maximianos (= Sokr. hist. eccl. VH 40, Iff.) und enden frg. 78 mit einem Satz über Makedonioe Π. von Konstantinopel· Während die Exzerptsammlungen des Barocc. 142, Paris. 1555 a und Paris, suppl. 1156 in ihrer Anlage durchaus ähnlich sind, bezeichnet schon die Tatsache die Einzigartigkeit des Cod. Athous Vatopedi, daß die Epitome hier nicht bis lustinos I. ausgeschöpft ist. Überdies sind die [1878] meisten Fragmente nicht in den anderen Sammlungen, wohl aber bei Theophanes und Nikephoros wiederzufinden. Leider hat Papadopulos nur die T.-Fragmente fol. 197–218 mitgeteilt und nicht die Stücke aus den Synoptikern mitabgedruckt. Da frg. nr. 3 des Vatopedi noch in den Tripartitaexzerpten des Barocc. 142 begegnet, darf man füglich annehmen, daß die im Vatopedi mit Eusebios, Theodoretos, Sozomenos und Sokrates bezeichneten Stücke gleichfalls aus der Epitome herzuleiten sind. Aber erst eine Einsicht in die Hss., die mir bisher nicht möglich war, wird Endgültiges in dieser Frage zutage fördern. Die Epitome ist oft benutzt worden. Auf Grund der genannten Sammlungen läßt sie sich bei Theophanes, Georgios Monachos, in der Vita Constantini des Codex Angelicus 32 (vgl. meine Ausgabe in: Byzantion IX 1), ferner in der ἐπιστολὴ Καλλίστου πρὸς τὸν Θεσσαλονίκης Κύριον Ἐμμανουὴλ τοῦ Δισύπατον hrsg. von Ι. Συκοντρῆ in: Ελληνικα 3 (1930) 17ff., sowie bei Symeon Logothetes, in der Gruppe Leon grammatikos, Theodosios Melitenos, Ps.-Julios Polydeukes und schließlich bei Georgios Kedrenos und Nikephoros Kallistu feststellen. Als erster hat schon Sarrazin gezeigt, daß aber nicht nur die Stellen bei den Chronographen, die wörtlich mit den Exzerptsammlungen der Epitome übereinstimmen, aus der Epitome abzuleiten sind, sondern auch die Partien, an denen auch nur einige der Chronographen zusammengehen. Die Epitome muß ebenfalls von Michael Syrus, dem syrischen Kirchenhistoriker des 12. Jhdts., benutzt worden sein. Zu Johannes von Nikiu sind noch genaue Untersuchungen anzustellen. Es wird überhaupt nötig sein, alle Chronographen, aber auch z. B. das Lexikon des Suidas und dessen Quellen genau nach Spuren der Epitome zu untersuchen. Suidas kannte die Epitome wie seine Notiz s. Γεννάδιος = Valois 555D = Migne G. 861, 177 Bf. zeigt. G. Wenzel D. griech. Übersetzung der viri inlustres d. Hieronymus in Texte u. Unters. 13, 3 (1895) 34ff. hat mit Recht die Notiz bei Suidas über Diodoros von Tarsus s. Διόδωρος allerdings mit Ausnahme des Schriftenkatalogs, für T. in Anspruch genommen. Da Wentzel keine deutliche Vorstellung von den Werken T.s hatte, glaubte er nur die biographischen Daten ihm zuweisen zu dürfen. Jedoch die Stücke, die die Epitome aus der Tripartita übernommen hat – und auf diese kann allein die Notiz bei Suidas zurückgehen –, enthalten literarhistorische Daten, die über die Synoptiker hinausgehen (s. o. S. 1876); also wird nochmals zu untersuchen sein, ob nicht der Schriftenkatalog Diodors bei Suidas aus T. selbst oder aus der Epitome durch Vermittlung des Epitomators von Hesychios’ Onomatologos stammt. Die Wiederherstellung der Epitome ist bisher noch nicht in Angriff genommen. Wieweit die Rekonstruktion möglich ist, kann man jetzt noch nicht übersehen. Aber dieser Wiederherstellungsversuch, für den sehr gute Mittel bereit stehen, würde Aufklärung über die Quellen der Chronographen, die diese für die Geschichte des 4. und 5. Jhdts. benutzten, bedeuten. Für die Sammlung der Fragmente der Werke T.s ist die Rekonstruktion der Epitome unerläßlich. Dazu wird aber folgendes zu beachten sein:
[1879] 1. Es werden die Exzerpte im Barocc. 142, Vatop. 286, Paris. suppl. 1156, Piris. 1555a ineinander zu arbeiten sein.
2. Die hierdurch entstandene Epitome, die noch keineswegs der ursprünglichen gleichkommt, wird aus den Chronographen u. a. zu ergänzen sein.
Für das Verhältnis der unter 1 genannten Sammlungen ist zu bemerken: Die Exzerpte unter dem Namen des T., die im Barocc. 142 erhalten sind, bewahren einen jungen Rest aus einer weit umfangreicheren Epitome, die T. verwertete. Die Exzerpte des Paris. suppl. gr. 1156 (Miller) sind dagegen zurzeit der älteste bekannte Auszug aus der Epitome. Das Alter und die Sorgfalt dieser Exzerpte wird dadurch bewiesen, daß, wie oben schon gesagt, am Ende des Bruchstückes eine Sammlung von Exzerpten aus der zehnbändigen KG des Johannes Diakrinomenos angehängt ist. Diese Exzerpte begegnen zum Teil wörtlich, aber ohne die Lemmata, in den Exzerpten des Barocc. 142 und Paris. 1555 a. Der Verfasser der Exzerptensammlung des Paris. suppl. 1156 hatte also noch einen Einblick in die unverkürzte, ursprüngliche Epitome. Das gleiche ist bei dem Verfasser der Sammlung des Cod. Athous Vatopedi der Fall, allerdings fehlen hier die Stücke aus Johannes völlig. Also haben die Auszüge aus Johannes immer am Schluß hinter den T.-Exzerpten gestanden. Die kirchengeschichtliche Epitome, die Cramer aus dem Paris. 1555 a herausgab, kann als ein Auszug aus der ganzen Epitome gelten. Eine Abhängigkeit zwischen den vier Auszügen aus der Epitome besteht nicht. Die Epitome ist also mehrfach für Lese- und Studienzwecke ausgeschrieben und zu kleineren kirchengeschichtlichen Abrissen verarbeitet worden. Alle vier Sammlungen dürften daher auf die ursprüngliche Epitome zurückgehen. Ob eine Hs. der Epitome noch einmal ans Licht gezogen wird, liegt im Bereich der Möglichkeit, da systematische Nachforschungen bisher nicht angestellt worden sind.
Einige Schwierigkeiten bereitet die Frage, in welchem Verhältnis die Johannesexzerpte am Schluß der Epitome zu denen aus T. stehen. Tatsache ist, daß Johannes in den T.-Exzerpten zitiert wird (Valois 563 B; Migne G. 861, 200 B und Acta conc. Nic. II, s. o. S. 1873). Übrigens hat Sarrazin (S. 196, 1) Unrecht, wenn er behauptet, daß T. seinen Text in dem Fragment aus den Konzilsakten nach Johannes gestaltet habe. Aus der sofort dem T.-Zitat folgenden Verlesung aus Johannes geht unwiderleglich hervor, daß das Johanneszitat bei T. stand. Das dem Johannes vorhergehende T.-Zitat ist nämlich kein Testimonium für die Bilderfrage, vielmehr eine allgemeine biographische Einleitung zu dem Johannestext, der nun die Ketzerei des Johannes Philoxenos erzählt. T. sagt in seinem Fragment aus der KG, daß er seine Nachrichten über Johannes Philoxenos von anderen habe. Und als ein Zeugnis dessen, was er über Johannes Philoxenos weiß, zitiert er wörtlich den Johannes Diakrinomenos. Sarrazin meint fernerhin, daß erst ein späterer Ausschreiber der Epitome die Johannesexzerpte an die des T. angenängt habe. Schwerlich kann das richtig sein. Valois 563 B = [1880] Migne G. 861, 200 B begegnet mitten in den sicher auf T. zurückgehenden Exzerpten unter ausdrücklicher Nennung des Johannes Diakrinomenos ein Text, der in den Exzerpten aus Johannes nochmals zitiert wird (Valois 576 b = Migne G. 861,212 B). Ferner, Valois 566 A u. B = Migne 861, 206 C. 208 A, wird bei zwei Exzerpten, die nach der Millerschen Sammlung aus Johannes Diakrinomenos fließen, gesagt, daß die Nachricht auch bei T. bezeugt wird. Diese Fäden, die zwischen den Auszügen aus T. und Johannes hinundhergehen, können nur darauf hinweisen, daß Auszüge aus Johannes, die den T.-Exzerpten in der Epitome folgen, in der KG des T. gestanden haben. Daß T. Johannes als Quelle benutzt hat, ist sicher. Und meines Erachtens erhält die Ansicht, die Valois in seinen Anmerkungen S. 168 äußerte, nämlich: der Epitomator habe, nachdem er T. exzerpiert hätte, T. nochmals durchgelesen und dann die Johannesstücke am Schluß der T.-Epitome zusammengestellt, eine schöne Bestätigung. Nämlich den Johannesauszügen folgen im Barocc. 142 noch chronologische Angaben zu den Regierungsdaten der Kaiser von Konstantin bis zu Leon I. (Valois 567 C Migne G. 861, 212 B). Der Ort dieser Auszüge, die offenbar unvollständig sind, kann nur sinnvoll gedeutet werden, wenn man sich Valois’ Erklärungsversuch anschließt. Die chronologische Tafel, die übrigens nur im Barocc. 142 überliefert ist, kann einen schönen Abschluß der Epitome gebildet haben. Allerdings müßte bei dieser Annahme die Meinung von de Boor fallen gelassen werden, daß die Epitome bis Kaiser Phokas reichte. Gewiß, de Boor kann sich für seine These auf den Umfang der Cramerschen Exzerpte berufen. Aber dies Argument ist gegenüber dem weit wertvolleren Baroccianus nicht verbindlich. Ist nicht vielleicht eine ältere Epitome etwa aus der Zeit gegen Ende des 6. Jhdts. vorauszusetzen? Ja ist diese Hypothese nicht in Rücksicht auf die Exzerpte aus Philippus Sidetes im Cod. Baroccianus viel besser? Es bleibt doch schließlich die Frage, ob nicht selbständige Auszüge aus Eusebios wie aus T. existiert haben. Der Baroccianus scheint darauf hinzuweisen. Jedenfalls wird bei einer umfassenden Nachprüfung des Epitomeproblems ernsthaft mit dieser Möglichkeit zu rechnen sein, um so mehr als man sich bei den verwickelten Überlieferungsverhältnissen der byzantinischen Chronographien nicht auf eine so dürftige Exzerptensammlung wie die des Cod. Paris. gr. 1555 a wird festlegen dürfen. Anmerkungsweise sei noch darauf hingewiesen, daß die chronologische Tafel am Ende der Sammlung des Barocc. 142 offenkundig die beiden Werke des T. als eine Einheit behandelt.
Ausgaben. Eine alle die genannten Fragmente verwertende Ausgabe des T. gibt es nicht. Die Publikationsorte der oben besprochenen Stücke sind dort jeweils genannt. Eine editio princeps der Tripartita und der Fragmente der KG unter Verwertung der Auszüge in der Epitome ist für das Berliner Kirchenväterkorpus in Vorbereitung.
Literatur. Die älteste Abhandlung über T. ist die von Leo Allatius in seiner Diatribe de Theodoris, abgedruckt bei A. Mai Nov. patr. bibi. VI 1, 152–155 (= Migne G. 86, 157ff.). [1881] Sodann sind vor allem Valois praefatio und die Anmerkungen zu seiner Ausgabe zu nennen, abgedruckt bei Migne G. 861, 165ff. Die Göttinger Dissertation von G. Dangers De fontibus, indole et dignitate libr. quos de hist. eccl. scripserunt Theodorus et Euagrius 1841 ist eine für ihre Zeit tüchtige, aber jetzt veraltete Arbeit. V. Sarrazin ist in seiner in den Commentationes philologae Jenenses vol. I 165ff. erschienenen Schrift de Theodoro lectore Theophanis fonte praecipuo zum ersten Male mit Erfolg an das Problem der Werke des T. herangegangen und hat die Methode gezeigt, mit der die Fragmente der Epitome zu behandeln sind. Sein Buch ist der wichtigste Beitrag. Schließlich ist zu nennen: de Bοor Zu Theodorus Lector in Ztschr. f. Kirchengesch. VI 573ff. und über die kirchenhistorische Literatur in Byz. Ztschr. V 16ff. Bidez hat in seiner Schrift La tradition manuscrite de Sozomène et la tripartite de Théodore le lecteur in Texte und Unters. 32, 2 b (1908) vor allem die Tripartita auf Grund genauer Kenntnis des Marcianus 344 behandelt und seinen Wert für die Textgeschichte des Sozomenos bewiesen.