Seite:Camenzer Wochenschrift 1848-03-26.pdf/1
| Krausche, Carl Samuel: Camenzer Wochenschrift, 26. März 1848 | |
|
|
Die Wochenschrift erscheint 2 Mal wöchentlich, Sonntags und Donnerstags, und kostet vierteljährlich 7 Ngr. 5 Pf., für welchen Preis sie durch die Post zu beziehen ist. Einzelne Nummern kosten bei 1 ganzen und ¾ Bogen 6 Pf., bei ½ Bogen 4. Pf. – Inserate, die darin aufgenommen werden sollen, wolle man gef. bis Sonnabend Mittag und Dienstag Abend einsenden.
[282]
Bekanntmachung.
Es würde in einer Zeit, in welcher die wichtigsten Interessen der Nation überall in Versammlungen besprochen werden und alle Gemüther in einer großen Spannung sich befinden, auch die Bewegung in einzelnen Theilen des Landes einen sehr ernsten Character annehmen, ein Vergessen der Pflichten der Directorien der Provinzialstände gewesen sein, hätten sie Anstand nehmen wollen, der ständischen Corporation Gelegenheit zu geben, sich über diesen Gegenstand zu berathen und namentlich das Ergebniß ihrer Erfahrungen über die Beurtheilung der zeitherigen Wirksamkeit des Ministerii, geschöpft aus der Kenntniß der Stimmung der Bevölkerung der Oberlausitz in allen ihren Theilen, auszusprechen, da diese Frage den zum 20. März d. J. zusammenberufenen allgemeinen Landständen vorgelegt werden sollte.
In Folge dieser Betrachtung hatten die Directorien von Land und Städten einen außer ordentlichen Landtag auf den heutigen Tag verfassungsmäßig einberufen, zu welchem sich eine große Anzahl von Ständen der Städte, der Ritterschaft und des Bauernstandes eingefunden hatten.
In dieser Versammlung vereinigte man sich, nach einer längern, sehr lebhaften Besprechung über die zeitherige Wirksamkeit der Minister, über die Wichtigkeit der jetzigen Zeitereignisse für ganz Deutschland und insbesondere für Sachsen, über die Anerkennung des dringenden Bedürfnisses einer Kräftigung des Volkslebens und der erwachten deutschen Nationalität, über die Gewährung zeitgemäßer Institutionen, sowie über das unbedingte Erforderniß bei dem Fortschreiten der Entwickelung mit Besonnenheit und Rube zu verfahren, dahin, das Gesammtresultat der gewonnenen Ansichten in einem Landtagsschlusse zu veröffentlichen, um den Bewohnern der Oberlausitz Kenntniß zu geben von der Auffassung dieser Angelegenheiten Seitens ihrer Vertreter auf den Provinziallandtagen.
Dieser Landtagsschluß lautet wie folgt:
- Die Stände von Land und Städten befinden, daß die Aussprechung der in der Provinz über die zeitherige Wirksamkeit des Ministerii zu ihrer Kenntniß gekommenen Beurtheilung, nach erfolgter Abtretung desselben, sich erledigt habe.
- Sie beklagen nur, daß nicht gleich anfänglich diejenigen Erklärungen gegeben worden sind, welche ohnbeschadet der gesetzlichen Sanction durch die allgemeine Ständeversammlung zur Beruhigung der aufgeregten Gemüther hätten beitragen können, um so mehr, als die factische Auflösung der Thätigkeit des Bundestages jeder einzelnen Regierung die zu treffenden Maßregeln anheim geben mußte.
- Sie theilen den Wunsch der deutschen Volksstämme, nach einer engern Verbindung des gesammten deutschen Vaterlandes, nach einer festen und sichern Leitung der deutschen Angelegenheiten auf eine, dem deutschen Volksbewußtsein entsprechende und dasselbe belebende Weise; sie halten Preßfreiheit, Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Prozeß-Verfahrens, Schwurgerichte und vollständige Freiheit der Religionsübung für ein dringendes Bedürfniß der Zeit, sowie auch sie alle diejenigen Institutionen herbeigeführt zu sehen wünschen müssen, welche der besonnene und friedliche Bürger zur Entwickelung eines frischen, kräftigen Volkslebens, ohne Gefahr für die wahre Freiheit, zu fordern, sich berechtigt halten kann.
27r Jahrgang.
Krausche, Carl Samuel: Camenzer Wochenschrift, 26. März 1848. C. S. Krausche, Kamenz 26. März 1848, Seite 1. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Camenzer_Wochenschrift_1848-03-26.pdf/1&oldid=- (Version vom 17.7.2025)