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wenn er um nichts und wieder nichts so lange stecken sollte.

Als der Amtmann von Verwandtschaft, von rechtschaffner Aufführung, von Reichthum und andern dergleichen Dingen hörte, faßte er den großmüthigen Entschluß, den braven Jüngling, es koste was es wolle, frey und ledig zu lassen.

Auch ihm hatte sein Wesen gefallen, so wie die Manier, womit er alles vortrug. Er war sogleich zu den Gerichtsdienern gegangen, mit denen er, um die Gattin loszuwerden, gewöhnlich