Seite:Robert Bruck Dresdens alte Rathäuser.djvu/18
war der Maler Lucas Cranach in Wittenberg, er dürfte auch mit seiner Kunst das Innere seines Weinschankes ausgeschmückt haben. Aus der Trinkstube des Dresdner alten Ratskellers wird von einem Bilde berichtet. Es stellte eine Hand auf einem Stocke mit aufgelegtem Beile dar. Kein erfreulicher Gegenstand für eine Trinkstube, aber dennoch hier am Platze als mahnendes Zeichen zur Achtung des Gesetzes. Der Ratskeller hatte von alters her das Recht der „Befriedigung“ oder „Befreiung“. Wer gegen diese Kellerbefriedigung verstieß und sich tätlich im Streite an anderen Gästen oder gar am Schenken und seinen Knechten vergriff, wurde mit Abhauen der rechten Hand bestraft, wenn, was wohl nicht selten vorgekommen sein mag, der Rat nicht Gnade walten ließ und die Strafe in eine Geldbuße verwandelte. Als späterhin im Jahre 1564 neben dem Keller zwei, wahrscheinlich besser ausgestattete Trinkstuben, eine kleinere und eine größere, eingerichtet worden waren, ging auch auf diese das Recht der Befriedigung über. Bei dem Bilde las man ein Gedicht, das, von dem Stadtschreiber Michel Weisse verfaßt, folgendermaßen lautete:
„Welcher gast in dyse stuben ßich wil begeben,
Der mercke nachfolgende regel gar eben.
So er wil haben frembd getrenck an weyn und bier,
Dem schenckenn er das zcuvor zcale mit schneller begier.
Der gibt ime vor seyn bargelt das getrenck gut,
Was ime gefellt und hab dorbei frolichen mut.
Hirnebben wolle er auch bei diesem gemelte vorstan,
Das er sal dy freihait alhir unvorletzt lan,
Domit er nicht kom in schaden, hon und spot,
Dartzu auch vorwircke den leiplichen todt.“
Sonst haben wir keine Nachrichten über künstlerische Ausgestaltung der Schankräume überliefert erhalten. Wir können annehmen, daß die Ausstattung eine sehr einfache war. Aus einer Rechnung aus dem Jahre 1526 erfährt man, daß den Gästen die Getränke in Zinnkannen mit eingraviertem Stadtwappen verabreicht wurden. Als ein besonderer Aufwand ist das aber keineswegs anzusehen, denn das Zinn war in jenen Zeiten das übliche Material für Trinkgefäße und nur Fürsten und die Reichen des Landes waren imstande, sich der kostbaren und zerbrechlichen Gläser zu bedienen.
In der Nähe des Einganges zum Ratskeller, nach der Marktseite zu, befand sich in einem kleinen Anbau die Ratswage. Hier vollzog sich unter Beihilfe obrigkeitlicher Unterkäufer und Wäger der Handel. Es war Bedingung bei jedem Kauf und Verkauf, sich dieser Unterkäufer, die selbst keine eigenen Geschäfte machen durften, sowie der amtlichen Messer und Wäger zu bedienen, denn von alten Zeiten her hatte man immer gegen den fremden Verkäufer ein Mißtrauen. Deshalb hatten diese Unterkäufer das Amt, über die Preisbestimmung zu wachen, die Ware zu untersuchen, ob ihr Fehler anhafteten und für richtige Ablieferung des Gekauften besorgt zu sein. Messer und Wäger hatten Maß und Gewicht zu prüfen. Man konnte die Maße nicht ganz vollkommen und genau herstellen, auch besaß fast jede Stadt ihr eigenes Maß, nach dem auf dem Markte öffentlich gemessen werden mußte. Heute, wo der Staat durch Aiche und polizeiliche Nachprüfung kontrollierte Maße und Gewichte jedem zur Benützung in die Hand gibt, kann man sich nur schwer in die Art der früheren Jahrhunderte zurückversetzen. Um Gleichheit zu erzielen,
Robert Bruck: Dresdens alte Rathäuser. Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha von Baensch Stiftung, Dresden 1910, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Robert_Bruck_Dresdens_alte_Rath%C3%A4user.djvu/18&oldid=- (Version vom 9.8.2025)