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dem Trunken- und Raufbolde, klatschsüchtige Weiber, Ehebrecher usw. dem Volke zur Verhöhnung und als abschreckendes Beispiel ausgestellt wurden.
Von den Räumen im Inneren des Rathauses war die „große Ratsstube“, in der die Sitzungen und Amtshandlungen stattfanden, die aber auch als Festsaal und Tanzboden bei Familienfestlichkeiten und Hochzeiten der Bürger benutzt wurde, reicher ausgestattet. Über der eisernen Eingangstüre sah man eine Tafel angebracht, die in goldenen Lettern den Spruch enthielt:
„Eines mans rede ist eine gute
halbe rede, man hore eines
andern mannes rede auch.“
Um die Sitzungstische in der Mitte der Stube waren auf drei Seiten gepolsterte Bänke aufgestellt, von der Decke hingen fünf Leuchter. Zur Erwärmung der Stube diente ein roter Kachelofen; auch wird ein Räuchergefäß in den Rechnungen erwähnt. Der Sitz des Bürgermeisters war besonders ausgezeichnet. Hinter ihm hing ein Richtschwert, das, mit der Jahreszahl 1537 auf der Klinge, noch heute im Stadtmuseum erhalten ist, und ein Bild, das „Tuch des Gerichts“ in den Urkunden genannt, das die Darstellung des jüngsten Gerichtes zeigte und als dessen Verfertiger im Jahre 1511 ein Maler Wolf Süss bezeichnet wird. Im Jahre 1537 hören wir noch von einem zweiten Gemälde daselbst, drei Hirsche darstellend, demnach wahrscheinlich ein Jagdstück, und aus dem Jahre 1578 erfahren wir, daß vier Bildnisse von Landesfürsten vorhanden waren; eins davon, das schöne Bildnis Herzog Heinrichs von Lukas Cranach, ist noch im Besitze der Stadt und hängt jetzt in der Königl. Gemäldegalerie. Im Laufe des 16., 17. und 18. Jahrhunderts gelangten als Geschenke von Mitgliedern und Gönnern des Rates zahlreiche silberne und gläserne Pokale ins Rathaus. Dieser Ratsschatz ist noch wohlerhalten und wird jetzt im Stadtmuseum aufbewahrt; das Glanzstück ist ein kostbarer bunt bemalter venetianischer Glaspokal mit der Jahreszahl 1511.
Mannigfach wie die Schicksale der Erbauung des alten Rathauses waren auch die Umstände, die schließlich seinen Abbruch herbeiführten. Der Markt war der einzige größere Platz in der Stadt und diente deshalb frühzeitig den Landesfürsten zur Abhaltung von Festlichkeiten und Turnieren. So mußten die feilhaltenden Verkäufer im Winter den Markt räumen, wollte der Kurfürst mit seinem Hofe sich dem Vergnügen des Schlittenfahrens hingeben. Das frei auf dem Markte stehende Rathaus wurde schon von Kurfürst August als ein den Platz beengendes und den Verkehr hinderndes Gebäude angesehen und er verlangte im Jahre 1554 dessen Abbruch. Dieser kam jedoch nicht zustande, weil die Mittel zu einem Neubau nicht aufzubringen waren. Kurfürst Christian I. erneuerte im Jahre 1591 den Befehl, das alte Rathaus abzubrechen, und wollte, daß ein neues an dem Neumarkte errichtet werde, zu dem der Oberlandbaumeister Paul Buchner Pläne und ein Modell anfertigte. Der Rat äußerte sich zu dem Entwurfe zwar zustimmend, „daß es von außen gemeiner Stadt ein herrlich und prächtig Ansehen, auch inwendig sehr schöne und bequeme Gemach geben würde“, aber nach dem im gleichen Jahre am 25. September erfolgten Tode des Kurfürsten willfahrte der Kuradministrator dem Wunsche des Rates und genehmigte die weitere Benutzung des alten Rathauses. Ebenso konnte Kurfürst Christian II., als er im Jahre 1610 vom Rate den Abbruch des Hauses forderte, seinen Wunsch nicht erfüllt sehen. Erst den energischen Befehlen Friedrich Augusts I. im Jahre 1707 gelang es,
Robert Bruck: Dresdens alte Rathäuser. Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha von Baensch Stiftung, Dresden 1910, Seite 19. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Robert_Bruck_Dresdens_alte_Rath%C3%A4user.djvu/21&oldid=- (Version vom 11.8.2025)