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neuem in Anspruch. So kostete außer dem Kirchenbau der Schleusenbau in Neustadt dem Rate beträchtliche Summen. In Anbetracht des zukünftigen Rathausbaues wurde am alten Gewandhause nichts mehr ausgebessert, das dadurch in einen sehr schlechten baulichen Zustand kam. Ein Bild desselben gibt ein Pro Memoria des Rates vom 22. Dezember 1747. Ein heftiger Sturm hatte das Gewandhaus „als ein an sich ruinöses altes Gebäude“ derart mitgenommen, daß sein Einsturz stündlich zu befürchten war. Die Hauptbalken und der Dachstuhl waren so verfault, daß eine dauerhafte Ausbesserung nicht mehr möglich erschien.
Am 28. April 1750 wurde der Grundstein zu dem neuen Rathause gelegt, nachdem am 18. März desselben Jahres der Kurfürst neue vom Rate eingereichte Pläne genehmigt hatte. Der abgebildete Lageplan zeigt den Platz, den das Rathaus zwischen Markt, Hauptstraße und Schulgäßchen einnimmt. Das Haus wurde mit einem Kostenaufwand von 49 413 Taler 2 Gr. 10 Pfg. durch den Ratsmaurermeister Fehre und den Ratszimmermeister Winckler errichtet und im Jahre 1751 so weit fertiggestellt, daß Fleischer und Bäcker bereits darin feilhalten konnten. Am 14. Juli 1752 hielt das Neustädter Stadtgericht – denn einen eignen Rat hatte die Neustadt seit der Vereinigung der beiden Stadthälften im Jahre 1549 nicht mehr – in dem neuen Hause seine erste Sitzung ab. Erst am 28. Februar 1766 aber fand die Bauabnahme und Prüfung durch den kurfürstlichen Akzis-Rat Hoffmann statt, dessen Bericht auf Grundlage der abgebildeten beiden Grundrisse und der dargestellten Fassade abgefaßt ist. Das Haus bestand in seinem vierstöckigen Aufbau aus drei Flügelgebäuden. Die eine Fassade ging auf den Marktplatz hinaus und lag dem Wortlaute der alten Urkunden zufolge „der neuen Hauptwacht oder dem Obelisko gegenüber“. Es ist damit das jetzige Blockhaus (Neustädter Hauptwache) gemeint, das, wie eine Zeichnung von dem Architekten Longuelune dartut, als Pyramidengebäude mit einem bekrönenden Obelisken geplant war. In dem Marktflügel befand sich der Ratskeller. Im Hauptflügel mit 21 Fenstern Front nach der Hauptstraße waren die Fleisch- und Brotbänke, sowie Räumlichkeiten für die Portechaisen angeordnet, im ersten Stockwerk über dem Ratskeller die Gerichtsstuben und Säle, während an der Hauptstraße große Räume, die im Jahre 1753 ihrer Bestimmung übergeben werden konnten, die Gewandschneider und Tuchhändler einnahmen. Im obersten Stockwerk waren einige Wohnungen eingebaut. Der kleinere Flügel nach der Schulgasse war, wie der Grundriß zeigt, mehr als selbständiger Bau ausgebildet. Er diente als Fronfeste und hatte in zwei Stockwerken gewölbte Räume. Die vierstöckigen Hintergebäude des Rathauses umschlossen zwei Höfe, die durch ein Tor miteinander verbunden waren. Der eine Hof diente den Zwecken des Ratskellers und des Speisehauses, während der andere, in den ein Durchgang von der Hauptstraße führte, den Portechaisen und den Fleischern und Bäckern vorbehalten war. Von der Hauptstraße führten zwei seitliche Türen in die oberen Stockwerke des Gebäudes. Hier waren nach dem Markte heraus im zweiten und dritten Stock und nach der Hauptstraße im ersten, zweiten und dritten Geschoß die schon erwähnten Säle, in denen insbesondere zu Jahrmarktszeiten Tuche und andere Stoffe öffentlich zum Verkaufe ausgelegt wurden. Da durch den Transport der Tuchballen die Fußböden erschüttert werden mußten, sah man in diesen Räumen von der Anbringung von Stuck- oder Kalkdecken ab und brachte Holzdecken an. Die Ecken der Hauptstraßenfassade wurden auf Wunsch des Kurfürsten symmetrisch abgeschrägt und an der Schräge an der Marktecke ein Zierbrunnen als Gegenstück zu dem an der gegenüberliegenden Grundstückecke der Hauptstraße, dort 1741, hier 1742, angelegt, mit einer
Robert Bruck: Dresdens alte Rathäuser. Buchdruckerei der Wilhelm und Bertha von Baensch Stiftung, Dresden 1910, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Robert_Bruck_Dresdens_alte_Rath%C3%A4user.djvu/42&oldid=- (Version vom 28.8.2025)