Erwachsenenstrafrecht

Erwachsenenstrafrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Erwachsenenstrafrecht
—
Genitiv des Erwachsenenstrafrechts
des Erwachsenenstrafrechtes
—
Dativ dem Erwachsenenstrafrecht
—
Akkusativ das Erwachsenenstrafrecht
—

Worttrennung:

Er·wach·se·nen·straf·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɛɐ̯ˈvaksənənˌʃtʁaːfʁɛçt]
Hörbeispiele:  Erwachsenenstrafrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf erwachsene Straftäter angewendet wird

Gegenwörter:

[1] Jugendstrafrecht

Oberbegriffe:

[1] Strafrecht

Beispiele:

[1] „Die Fabrikarbeit war für Kinder unter neun Jahren verboten, in der Gesetzgebung trennte man das Erwachsenenstrafrecht von dem Jugendstrafrecht.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Erwachsenenstrafrecht“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erwachsenenstrafrecht“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erwachsenenstrafrecht“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erwachsenenstrafrecht“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Erwachsenenstrafrecht“

Quellen:

  1. ↑ Wassilios E. Fthenakis: Das Jahrhundert des Kindes. In: didacta. Nummer 02/20, 2020, Seite 7.