Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Jugendstrafrecht
—
Genitiv des Jugendstrafrechtes
des Jugendstrafrechts
—
Dativ dem Jugendstrafrecht
dem Jugendstrafrechte
—
Akkusativ das Jugendstrafrecht
—

Worttrennung:

Ju·gend·straf·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈjuːɡn̩tˌʃtʁaːfʁɛçt]
Hörbeispiele:  Jugendstrafrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: Strafrecht, das auf jugendliche Straftäter angewendet wird

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Jugend und Strafrecht

Gegenwörter:

[1] Erwachsenenstrafrecht

Oberbegriffe:

[1] Strafrecht

Beispiele:

[1] „Immerhin gilt das deutsche Jugendstrafrecht in vielerlei Hinsicht als vorbildhaft — und könnte für ein russisches Pendant als Grundlage dienen, die den Eigenheiten des Landes angepasst wird.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Jugendstrafrecht“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Jugendstrafrecht“
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Jugendstrafrecht“
[1] The Free Dictionary „Jugendstrafrecht“
[1] Duden online „Jugendstrafrecht“

Quellen:

  1. ↑ Matthias Zimmermann: Jugendstrafrecht exportieren. In: Portal Wissen. Das Forschungsmagazin der Universität Potsdam. Nummer 1/2013, ISSN 2194-4237, Seite 79