Juristendeutsch

Juristendeutsch (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Juristendeutsch
—
Genitiv des Juristendeutschs
—
Dativ dem Juristendeutsch
—
Akkusativ das Juristendeutsch
—

Worttrennung:

Ju·ris·ten·deutsch, kein Plural

Aussprache:

IPA: [juˈʁɪstn̩ˌdɔɪ̯t͡ʃ]
Hörbeispiele:  Juristendeutsch (Info)

Bedeutungen:

[1] oft abwertend: für juristische Laien nur schwer verständliche Formulierungen und Fachwörter der Rechtswissenschaftler

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Jurist und Deutsch mit dem Fugenelement -en

Synonyme:

[1] abwertend: Juristenlatein

Sinnverwandte Wörter:

[1] Amtsdeutsch, Amtsstil, Beamtendeutsch, Behördendeutsch, Behördensprache, Papierdeutsch

Oberbegriffe:

[1] Deutsch

Beispiele:

[1] „Das BfV darf auch weiterhin nicht einfach so in einem Bundesland aktiv werden und dort Informationen sammeln. Es muss sich mit der jeweiligen Landesbehörde zuvor abstimmen – sich mit ihr ‚ins Benehmen setzen‘, wie es im Juristendeutsch heißt.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Juristische Fachsprache“
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Juristendeutsch“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Juristendeutsch“
[1] The Free Dictionary „Juristendeutsch“
[1] Duden online „Juristendeutsch“

Quellen:

  1. ↑ Tanjev Schultz: Das ändert sich für den Verfassungsschutz. In: sueddeutsche.de. 24. März 2015, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 5. Februar 2021).