Rechtsbehelf

Rechtsbehelf (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Rechtsbehelf die Rechtsbehelfe
Genitiv des Rechtsbehelfs
des Rechtsbehelfes
der Rechtsbehelfe
Dativ dem Rechtsbehelf den Rechtsbehelfen
Akkusativ den Rechtsbehelf die Rechtsbehelfe

Worttrennung:

Rechts·be·helf, Plural: Rechts·be·hel·fe

Aussprache:

IPA: [ˈʁɛçt͡sbəˌhɛlf]
Hörbeispiele:  Rechtsbehelf (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: „in einem Verfahren rechtlich zugelassenes Gesuch, mit dem eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung angefochten werden darf, damit diese aufgehoben oder geändert wird“[1]

Herkunft:

Determinativkompositum aus Recht und Behelf mit dem Fugenelement -s

Oberbegriffe:

[1] Behelf

Beispiele:

[1] „Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Rechtsbehelf“
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsbehelf“
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Rechtsbehelf“
[1] Duden online „Rechtsbehelf“
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Rechtsbehelf“
[1] wissen.de – Lexikon „Rechtsbehelf“
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rechtsbehelf“

Quellen:

  1. ↑ Wikipedia-Artikel „Rechtsbehelf“ (Stabilversion)
  2. ↑ Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948. Abgerufen am 2. Dezember 2021.