Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), ist eine deutsche Bundesbehörde mit Sitz in Bonn, die dem Verteidigungsministerium nachgeordnet ist. Ihre Zuständigkeit liegt in der Prüfung und Aufnahme jugendgefährdender Medien in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung”). In der Praxis wird dort allerdings so ziemlich alles indiziert - nur keine jugendgefährdenden Medien.

Geschichte

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wurde am 01.04.1984 gebildet. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Bewahrung der deutschen Jugend vor Schmutz und Schund, das im Jahre 1983 von der CDU/CSU im Deutschen Bundestag verabschiedet wurde.

Dem Gesetzungsverfahren war eine Diskussion in den Medien und in der deutschen Öffentlichkeit vorausgegangen, welche durch den Tod des 17-jährigen Oberschülers Adolf H. verursacht wurde.

Adolf H. hatte sich monatelang in seinem Zimmer eingeschlossen und gewaltverherrlichende Computerspiele gespielt. Seine schulischen Leistungen waren daraufhin stark abgefallen. Kontakt zu Freunden hatte Adolf H. nach Angaben seiner Eltern kaum noch. H. wurde am späten Nachmittag des 16.06.1983 von seinen Eltern tot aufgefunden. Die kriminaltechnische Untersuchung der Polizeidirektion Wien ergab, dass Adolf H. sich mit der Pistole seines Vaters selbst erschossen hatte. Diese hatte sein Vater ordnungsgemäß zwischen seinen Socken und Unterhosen versteckt.

Adolf H. hinterließ einen Abschiedsbrief mit der Überschrift: "Mein Kampf." Darin berichtete er von seiner zunehmenden Isolation und seinen Wahnvorstellungen, die er nach dem Spielen von gewaltverherrlichenden Computerspielen hatte. Die Polizei fand in seinem Zimmer die beiden Killerspiele "World of War I" und "World of War II" der Berliner Softwareschmiede "Wehrmacht".

Der Abschiedbrief schloss mit den Worten: "Die ganze Welt ist gegen mich. Das hat alles keinen Sinne mehr. Mein Zimmer ist zu einem Bunker geworden. Hätte ich doch nur nicht mit diesem verdammten World of War II angefangen. Ihr könnt mich alle mal!"

Der Tod des Wiener Oberschülers wurde auch in der deutschen Bevölkerung mit Bestürzung aufgenommen. Es folgte eine monatelange Medienkampagne gegen Killerspiele, die allen voran von ARD und ZDF betrieben wurde. Nach Berichten von ARD und ZDF seien an der zunehmenden Verrohung und Verwahrlosung der Jugend in erster Linie Killerspiele, Pornografie und das Privatfernsehen schuld.

RTL nahm sich der Kritik an und strich im folgenden geschmacklose Sendungen wie "Tutti Frutti" aus seinem Programm. Stattdessen werden nun mehrmals täglich fromme Bibelsprüche gesendet.

Die Softwareschmiede "Wehrmacht" benannte sich im folgenden wegen des schlechten Images in "Bundeswehr" um.

Dadurch konnte sie jedoch nicht verhindern, dass gleich in der ersten Sitzung der Bundesprüfstelle der Nachfolger der Spiels "World of War II" mit Namen "Atomkrieg" indiziert wurde. Atomkrieg sei schwer jugendgefährdend, befand die Bundesprüfstelle.Der Verkauf des Spiels wurde daraufhin in Deutschland verboten. Weitere Länder schlossen sich dem Verbot an, darunter auch die U.S.A. Dort wurde das Spiel jedoch nicht wegen seiner Gewaltdarstellung verboten, sondern weil auf dem Cover ein rauchender Soldat zu sehen ist. "Atomkrieg" verleite Kinder und Jugendliche dazu, mit dem Rauchen zu beginnen. Dies belege eine wissenschaftliche Studie aus Japan.

Besonders eine Äußerurung des Vorstandsvorsitzenden von Bundeswehr auf der E3 in Los Angeles erregte die Gemüter. Adenauer äußerte gegenüber Journalisten, Atomkrieg sei nur eine Weiterentwicklung des beliebten Brettspiels "Artilleriekrieg". Die Äußerung trug maßgeblich zum schlechten Image der Firma in der Öffentlichkeit bei.

Am 26.4.2006 musste der neue Vorstandsvorsitzende der Firma, Dr. Peer Steinbrück, am Amtsgericht Berlin Insolvenzantrag stellen. Die Firma hatte Schulden in Höhe von 2,4 Mio. Euro angehäuft und war nicht mehr in der Lage, den Mitarbeitern die tarifvertraglich vereinbarte Abwrackprämie für Ihre Dienstwagen zu zahlen.

Die Vorsitzenden der Bundesprüfstelle waren bzw. sind:

  • 1984 bis 1996: George Orwell
  • 1996 bis 2001: Günther Beckstein (Ehrenvorsitzender auf Lebenszeit)
  • 2001 bis 2005: Heinz Erhardt
  • 2005 bis - : Otto Walkes

Aufgabe

Eine Gesetzesnovelle im Jahre 2005 stellte die Kompetenzen der Bundesprüfstelle klar. Ihrer Prüfkompetenz unterliegen auch die neuen Medien, wie z.B. Webseiten. Der Prüfauftrag entsteht, wie schon in den Jahren zuvor, durch einen Antrag einer Jugendschutzbehörde.

Wichtigste Antragsteller für Prüfverfahren im Jahr 2008 waren:

Landeskriminalamt Niedersachen: 12 Anträge. Jugendamt Berlin: 45 Anträge. Günther Beckstein: 117 Anträge.

99,70 % der Anträge führten zur einer Indizierung.

Durch Untersuchungen des kriminologischen Institutes Niedersachsen konnte nachgewiesen werden, dass Computerspiele Krieg und Gewalt unrealistisch darstellen und damit dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu verweichlichen.

Computerspieler seien - nach der Untersuchung - überdurchschnittlich häufig Kriegsdienstverweigerer. Da die Bundeswehr hauptsächlich neue Berufsoldaten aus den Reihen der Wehrpflichtigen rekrutiere, sei langfristig die Einsatzbereitschaft der Truppe gefährdet. Verweichlichte Computerspieler seien häufig nicht bereit, Ihr Vaterland am Hindukusch zu verteidigen.

Die Bundesprüfstelle wirkt dieser Gefahr durch Ihre Tätigkeit entgegen.

Verfahrensablauf

Die Prüfer treffen sich im Raum 101 des Verteidigungsministeriums und spielen den ganzen Tag Computerspiele, schauen Pornos und essen Pizza. Danach entscheiden Sie, welche Spiele nicht realistisch genug sind oder welche Pornos es nicht bringen. Diese werden dann indiziert.

Cheftester der Bundesprüfstelle war bis 1998 Bill Gates. Von ihm stammt die Idee, dass Computerspielehersteller eine Sicherung in Ihre Spiele einbauen müssen. Der Computer schaltet sich nach mehreren Stunden Spielekonsum selbst ab und zeigt einen blauen Bildschirm. IT-Experten der Firma Microsoft konnten jedoch nachweisen, dass sich die Sperre durch einen Neustart des Computers in den meisten Fällen einfach umgehen läßt.

Bewertungskriterien

Da unsere hart arbeitenden Freunde immer sehr viel zu testen haben, ist Qualität eines der obersten Prinzipien der Behörde, die das Getestete nicht nur nach Spaß sondern auch auf Zeitaufwand, Grafik, Effekten und Schwierigkeit hin überprüft. So erhielt zum Beispiel Tetris eine Freigabe ab 0 Jahren, da es, bedingt durch den äußerst monotonen Spielverlauf und seine schier unfassbare Komplexität kaum Anklang bei den Testern fand und vermutlich auch in der Bevölkerung finden würde. Die zu erwartende Kombination der Langweiligkeit des Spielprinzips, die Pros (Tester) wie Noobs vor schier unlösbare Probleme stellte und eine Freigabe der Bpjm sorgten für einen Absatz im negativen Bereich.
Counter-Strike jedoch, einem Spiel mit starker Verknüpfung an die reale Welt (Schule, Paintball-Feld, Friedhof) und ungemeinem Spaßfaktor, wurde eine Freigabe von 18 Jahren gewährt, da die Tester befürchteten durch eine niedrigere USK bedeutend mehr Konkurrenz auf ihren Servern zu bekommen, was den Spaßfaktor ihrer Arbeit erheblich verringern würde und eventuell zu neuen Anstellungen mit einhergehenden Kündigungen in der BPjM zur Folge hätte.

Liste der jugendgefährdenden Medien

Auszugweise

  1. Wennie Poo der Bär für Weestation 360,
  2. Pi in Winnie Poo (DVD - Climax Produktions),
  3. Doom (PC 1993)
  4. Däd Speiz (Fälschlicher Weise oft Dead Space genannt)
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