Ehrensold

Wenn ein unfähiger Sack von Mutti ins Amt gehievt wird, anschließend so viel zusammengaunert, wie er nur irgend kann, und deswegen nach knapp zwei Jahren im hohen Bogen wieder rausfliegt, dann bezeichnet man das Geld, das er von da an bis an sein Lebensende hinten reingeschoben bekommt, als Ehrensold.

Die Höhe des Ehrensoldes sollte sich zunächst auf 199.000 Euro p.a. belaufen, wurde aber nach sehr kontroversen Debatten auf 217.000 erhöht und ist damit, gemessen am höchsten Amt des Staates, weiterhin äußerst bescheiden bemessen. Es geht ja vor allem um den symbolischen Wert.

Paradox: Obwohl das Thema schätzungsweise dreißig Jahre lang aktuell bleibt, muss sich bereits nach zwei Wochen resp. 8.300 Euro keine Sau mehr darum scheren – dann ist nämlich Gras über die Sache gewachsen. Die restliche Summe von knapp sechs Millionen Euro wird folgerichtig als Grasfreibetrag bezeichnet und ist selbstverständlich steuerfrei.

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