Verwendungszweck

Seltener wird der Verwendungszweck nicht zweckgebunden verwendet. Bei zweckmäßiger Verwendung wird der Verwendungszweck als erfüllt angesehen und für zukünftige Zwecke nicht mehr verwendet.

Als Verwendungszweck bezeichnet man:

  1. Den Zweck einer Verwendung.
  2. Die Verwendung eines Zwecks.

Etymologie

Das Wort Verwendungszweck setzt sich aus Verwendung (wie "verwenden") und Zweck ("Ding, Sachverhalt oder Tat, für den/das etwas ursprünglich, gänzlich ungeachtet der Tatsache, ob es zur Anwendung kommt oder nicht, vorgesehen gewesen zu sein schien") zusammen. Worte auf die sich Verwendungszweck reimen sind

  • "Erkenntnisleck"
  • "Denkdefekt"
  • "Entendreck"
  • "Speckgebäck"
  • "Berbendungsbeck" (?).

Rückwärts geschrieben ergibt Verwendungszweck exakt Kcewzsgnudnewrev.

Bankgeschäfte

Um dem Empfänger einer Zahlung per Überweisung eine Anordnung über die zweckgebundene Verwendung des zu überweisenden Geldes mitzuteilen, wird seitens des Überweisenden der Verwendungszweck in das dafür vorgesehenen Buchstabenbehältnis eingetragen. Sofern der Empfänger das Geld zweckmäßig verwendet, teilt er dem Überweisenden dieses in Form einer nicht zweckfremden Verwendung (Zweckverbrähmung) mit.

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Der Verwendungszweck genießt primär in der gehobenen Mittelschicht ein schlechtes Ansehen. Nach Untersuchungen des Bundesamtes Für Zweckgebundene Verwendung (BuZweVeg) sehen dabei 56% Frauen, 49% Männer und 12% Kinder den Verwendungszweck missbilligend bis feindselig an, während er in anderen Bevölkerungsschichten kaum wahrgenommen wird, vollends aus dem Blickfeld geraten ist oder nie war. In den gleichen Untersuchungsergebnissen reagierten weit über 98% der Gesamtbevölkerung auf das Stichwort "Verwendungszweck" mit Hä?.

Kriminalität

Das Prinzip des Verwendungszwecks bei Banküberweisungen an unbestimmte Empfänger nimmt nach Angaben des BKA immer größere Ausmaße an und sorgt zunehmend für Genervtheit bei Banken und Behörden. Dabei überweist der Täter Geld an ihn unbekannte Menschen und gibt als Verwendungszweck diskreditierende bis unflätige Bezeichnungen an. Das BKA veröffentlichte in einem Fahndungsbrief vom Januar 2009 beispielhaft folgende Liste von Verwendungszwecken, die künftig "bitte nicht mehr!", so der Sprecher, verwendet werden sollen:

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