Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) (Singular: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, AELF) sind in Bayern 47 Untere Verwaltungsbehörden im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Das Amtsgebiet wird über die Gebiete der Landkreise und kreisfreien Städte definiert. Rechtsgrundlage ist die Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV).
Aufgaben
Die Ämter sind in ihrem Dienstgebiet die direkten Ansprechpartner für Land- und Forstwirte sowie Bürger aus Bayern. Sie bieten Beratung zur Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Betriebswirtschaft, Förderung und Bildung. An vier Ämtern sind Abteilungen Gartenbau (Gartenbauzentren) als Ansprechpartner für die bayerischen Gartenbaubetriebe angesiedelt. An sechs Ämtern gibt es Abteilungen Prüfdienst, die vor allem Kontrollen im Förderbereich durchführen.
Fachzentren an den Ämtern sind ebenfalls überregional für Spezialbereiche zuständig und nehmen Sonderaufgaben wahr, z. B. Tagungen, Wissenstransfer, Forschung, Bildung.
Folgende Themen werden von den Fachzentren bearbeitet:
- Agrarökologie
- Alm/Alpwirtschaft
- Diversifizierung und Strukturentwicklung
- Einzelbetriebliche Investitionsförderung und Optimierung
- Ernährung/Gemeinschaftsverpflegung
- Fördervollzug
- Kleintierhaltung
- Ökolandbau
- Pferdehaltung
- Pflanzenbau
- Rinderhaltung
- Rindermast
- Rinderzucht
- Fleischrinderzucht und Mutterkuhhaltung
- Schweinezucht und -haltung
Amtsgebiete
Siehe auch
Weblinks
- Liste der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern. In: www.stmelf.bayern.de. Abgerufen am 1. September 2014.
Einzelnachweise
- 1 2 Verordnung über die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELFV). Bayerische Staatskanzlei, 15. Juni 2005, abgerufen am 1. September 2014.
- ↑ Struktur der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, abgerufen am 1. September 2014.