Strukturformel | |||||||||||||||||||
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Allgemeines | |||||||||||||||||||
Name | 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol | ||||||||||||||||||
Andere Namen |
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Summenformel | C20H25N3O | ||||||||||||||||||
Kurzbeschreibung |
weißer Feststoff | ||||||||||||||||||
Externe Identifikatoren/Datenbanken | |||||||||||||||||||
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Eigenschaften | |||||||||||||||||||
Molare Masse | 323,432 g·mol−1 | ||||||||||||||||||
Aggregatzustand |
fest | ||||||||||||||||||
Schmelzpunkt |
82–85 °C | ||||||||||||||||||
Löslichkeit |
löslich in Chloroform und DMSO | ||||||||||||||||||
Sicherheitshinweise | |||||||||||||||||||
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Zulassungsverfahren unter REACH |
besonders besorgniserregend: sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB); zulassungspflichtig | ||||||||||||||||||
Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. |
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol (UV-350) ist eine chemische Verbindung aus der Gruppe der 2-(2-Hydroxyphenyl)-2H-benzotriazole.
Eigenschaften
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol ist ein weißer Feststoff, der löslich in Chloroform und DMSO ist.
Verwendung
2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol wird häufig zur Erhöhung der Produktstabilität und zur Verhinderung von Verfärbungen bei verschiedenen Konsum- und Industriegütern wie z. B. Kunststoffen verwendet. Die Verbindung wird auch in Kosmetika eingesetzt.
Gefahrenbeurteilung und Verwendungsbeschränkungen
Benzotriazol-UV-Stabilisatoren, wie 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol, sind Schadstoffe für die aquatische Umwelt und wurden als potentielle stabile und toxische Liganden für den Arylkohlenwasserstoffrezeptor beim Menschen in Betracht gezogen.
Im Dezember 2015 wurde 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Kandidatenliste) gem. REACH-Verordnung aufgenommen, da es sehr persistent und sehr bioakkumulierend ist. 2018 wurde die Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung empfohlen, mit Wirkung zum 6. Februar 2020 wurde die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe nach Anhang XIV der REACH-Verordnung beschlossen. Zum Ablaufdatum 27. Nov. 2023 ist damit das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes in der EU ohne Zulassung verboten.
Einzelnachweise
- 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Eintrag zu 2-(2H-Benzotriazol-2-yl)-4-(tert-butyl)-6-(sec-butyl)phenol bei Toronto Research Chemicals, abgerufen am 15. September 2020 (PDF).
- 1 2 Eintrag in der SVHC-Liste der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 15. September 2020.
- ↑ Eintrag im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe der Europäischen Chemikalienagentur, abgerufen am 15. September 2020.
- ↑ Subrata Das: Product Safety and Restricted Substances in Apparel. CRC Press, 2016, ISBN 978-1-351-80714-2, S. 44 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Recommendation of the European Chemical Agency (ECHA) of 5. February 2018. (PDF) In: echa.europa.eu. Abgerufen am 22. September 2021.
- 1 2 Verordnung (EU) 2020/171 der Kommission vom 6. Februar 2020 zur Änderung von Anhang XIV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), abgerufen am 22. September 2021