Die Artillerie-Regimenter der Reichswehr bildeten die Artillerie-Komponente der Reichswehr des Deutschen Reiches von 1920 bis 1934.

Geschichte

Durch die Bedingungen des Friedensvertrages von Versailles wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 1920 sieben Artillerie-Regimenter in der Reichswehr neu aufgestellt. Im Herbst 1934 wurden die Regimenter bei der Erweiterung der Reichswehr geteilt und bildeten dann 22 jeweils nach ihren Stationierungsorten benannte Artillerie-Regimenter.

Gliederung

Es gab folgende Regimenter, die der jeweiligen Division der Reichswehr mit gleichlautender Nummer unterstellt waren:

Hauptbewaffnung

Der Friedensvertrag von Versailles erlaubte der Reichswehr nur insgesamt 204 Kanonen 7,7 cm und 84 Haubitzen 10,5 cm. Da aus dem Ersten Weltkrieg unterschiedliche Geschützmodelle vorhanden waren, wurden die Batterien der Artillerie unterschiedlich ausgerüstet.

Die Regimenter verfügten in der Regel über

Die 4. und 6. Batterie des 7. (Bayer.) Artillerie-Regiments der Artilleriekaserne in Landsberg am Lech waren als Gebirgs-Batterien mit je vier Gebirgskanonen 15 (Kaliber 7,5 cm) ausgerüstet.

Literatur

  • Georg Tessin: Deutsche Verbände und Truppen 1918–1939. Biblio Verlag, Osnabrück 1974, ISBN 3-7648-1000-9, S. 194 ff.
  • Edgar Graf von Matuschka: Organisation des Reichsheeres. In Handbuch zur deutschen Militärgeschichte 1648–1939. Militärgeschichtliches Forschungsamt (Hrsg.), Freiburg im Breisgau, Teil VI: Reichswehr und Republik (1918–1933). Bernard & Graefe Verlag für Wehrwesenm Frankfurt am Main 1970, S. 325–327.

Einzelnachweise

  1. Erlaubt waren sieben Artillerie-Regimenter sowie 21 Infanterie- und 18 Kavallerie-Regimenter
  2. Übersicht Nr. 2 zu Artikel 165 des Vertrages
  3. Kraftwagen-Geschütz, Kanonen auf motorisierter Selbstfahrlafette zur Fliegerabwehr
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