Das 6-Meter-Band ist der Frequenzbereich von 50 MHz bis 52 MHz (Europa) beziehungsweise von 50 MHz bis 54 MHz (USA), den verschiedene Funkdienste nutzen, neben dem (auslaufenden) Rundfunk meist militärische Funkdienste. Der Amateurfunkdienst hat in Europa einen sekundären Status bzw. wird geduldet. In den USA werden Funkfernsteuerungen ebenfalls auch im 6-Meter-Band betrieben; hierfür sind 10 Kanäle zugewiesen.

6-Meter-Amateurband

Das 6-Meter-Amateurband ist je nach ITU-Region 2 MHz oder 4 MHz breit und hat aufgrund seiner Wellenlänge sowohl Kurzwelleneigenschaften als auch typische UKW-Eigenschaften. Es sind Reflexionen über die Ionosphäre möglich, sowohl über die E-Schicht als auch über die F-Schicht, hier allerdings fast ausschließlich im Sonnenfleckenmaximum.

Bandplan

Der von den Amateurfunkverbänden empfohlene und daher rechtlich nicht bindende Bandplan sieht wie folgt aus:

FrequenzbereichNutzung
50,000–50,100 MHz max. zulässige Bandbreite: 500 Hz
  • 50,000–50,080 Funkbaken (sonstiger Sendebetrieb unerwünscht)
  • 50,030 Anfang des in Deutschland zugelassenen Bereiches
  • 50,090 CW-Aktivitätszentrum
50,100–50,500 MHz max. zulässige Bandbreite: 2700 Hz
  • 50,100–50,130 DX-Fenster (Weitbereichsverbindungen)
  • 50,110 Interkontinental-Anruffrequenz
  • 50,150 SSB-Aktivitätszentrum
  • 50,285 Crossband-Arbeitsfrequenzen
  • 50,305 PSK31-Aktivitätszentrum
  • 50,310–50,320 Erde-Mond-Erde
  • 50,320–50,380 Meteorscatter CW und SSB
50,500–51,000 MHz max. zulässige Bandbreite: 2700 Hz
51,000–52,000 MHz max. zulässige Bandbreite: 6000 Hz
  • 51,210–51,390 Repeater-Eingabe (Uplink)
  • 51,410–51,590 FM
  • 51,810–51,990 Repeater-Ausgabe (Downlink)

Situation in Deutschland

Seit dem 25. August 2006 gelten neue Regelungen für den Betrieb auf dem 6-m-Amateurfunkband (Frequenzbereich 50,08–51,0 MHz). Funkbetrieb ist nur von festen, behördlich gemeldeten Amateurfunkstellen der Zeugnisklasse A zugelassen. Es dürfen nur die Modulationsarten J3E und A1A (SSB und CW) mit einer Leistung von 25 W ERP genutzt werden. Es ist nur horizontale Antennenpolarisation erlaubt. Während des Funkbetriebes muss die Funkstation telefonisch erreichbar sein. Ein Logbuch ist zu führen.

Es wurden Zuteilungen für drei Funkbaken in Deutschland erteilt, welche alle auf 50,483 MHz mit Zeitversatz in A1A senden.

RufzeichenOrtQTH-LocatorSendeleistungAntenne
DF0ANNMoritzbergJN59PL2 WattHorizontal Loop (omni)
DB0HGWGreifswaldJO64QC2 WattMagnetic Loop (omni)
DB0DUBGangeltJO31AA1 WattHorizontal HALO (omni)

Am 23. Mai 2013 wurde von der Bundesnetzagentur der Bandbereich 50,03–51,0 MHz testweise bis zum 31. Dezember 2013 für alle Betriebsarten mit einer Bandbreite von maximal 12 kHz freigegeben und mit Amtsblatt Nr. 2/2014 in der Mitteilung Nr. 96/2014 bis zum 31. Dezember 2014 verlängert.

Ab 1. Januar 2015 wurde zusätzlich von der Bundesnetzagentur die zulässige Sendeleistung auf 25 W PEP geändert. Auf Abgabe einer Betriebsmeldung wurde verzichtet. Diese Änderung galt befristet bis zum 31. Dezember 2015.

Es folgte eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2016 in der Mitteilung Nr. 34/2016 und weiter bis zum 31. Dezember 2017 in der Mitteilung Nr. 1700/2016.[veraltet]

Im November 2017 erfolgte eine Änderung der Mitteilung Nr. 1700/2016 der Bundesnetzagentur. Die Nutzung des bisher geduldete Teilstücks 50,03–50,08 MHz, wurde offizieller Bestandteil der Frequenzverordnung.

Seit dem 6. Mai 2020 veröffentlichten Amtsblatt 08/2020 hat die Bundesnetzagentur eine erste Umsetzung der WRC19-Ergebnisse. Kurz zusammengefasst:

  • 50,0–50,4 MHz mit max. 750 W PEP Sendeleistung für Klasse A, max. 100 W PEP Sendeleistung für Klasse E
  • im sonstigen Band sowohl für Klasse A als auch Klasse E 25 W PEP Sendeleistung
  • alle Sendearten mit max. 12 kHz Bandbreite
  • ausschließlich horizontale Antennenpolarisation
  • Contestbetrieb ist nun ganzjährig erlaubt
  • Nutzung ist auf ortsfeste Amateurfunkstellen beschränkt

Regelungen mit dem Amtsblatt 24/2021 verlängert bis zum 31. Dezember 2022.

Situation in Österreich

Die maximal erlaubte Sendeleistung in Österreich ist 100 W; auch Mobilbetrieb ist erlaubt. Die Einschränkung der Betriebsart wurde aufgehoben und auch unbemannte Sender (Repeater, Baken und Digipeater) wurden erlaubt.

Seit der Sender Jauerling auf dem Band I nicht mehr in Betrieb ist, wurden alle zum Schutz dieses Senders verfügten Einschränkungen ab dem 12. November 2008 durch die Novelle der Amateurfunkverordnung aufgehoben.

Literatur

  • Martin Steyer, DK7ZB: Zauberhaftes 6-m-Band (1) – besondere Betriebstechnik, Zauberhaftes 6-m-Band (2) – Richtantennen – schnell aufgebaut und Zauberhaftes 6-m-Band (3) – DX und die Physik der Ionosphäre. In: Funkamateur, 3/2000 (aktualisiert Mai 2020), S. 299–301, 4/2000, S. 415–417 und 5/2000, S. 531–533. Alle drei Teile zusammen in einer PDF-Datei: PDF; 1,0 MB.

Einzelnachweise

  1. Amtsblattmitteilung 152/2013 der BNetzA (Memento vom 10. November 2013 im Internet Archive) (PDF)
  2. Amtsblattmitteilung 1523/2014 der BNetzA (PDF)
  3. Amtsblattmitteilung 34/2016 der BNetzA (PDF)
  4. Amtsblattmitteilung 1700/2016 der BNetzA (Memento des Originals vom 24. Dezember 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF)
  5. Mitteilung Nr. 34 / 2016 geändert durch Mitteilung Nr. 1700 / 2016 der Bundesnetzagentur mit der Aktualisierung vom November 2017 (PDF)
  6. https://www.bnetza-amtsblatt.de/2020/
  7. Informationsseite 6-Meter-Band (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive), ÖVSV
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.