Der Begriff Abtropfgewicht bezeichnet im alltäglichen Sprachgebrauch die Masse eines nach festgelegten Maßstäben gewogenen festen Lebensmittels.
Bei Konserven und Verpackungen, in denen ein festes Lebensmittel in Aufgussflüssigkeit (Wasser, wässrige Salzlösungen, Salzlake, Genusssäure in wässriger Lösung, Essig, wässrige Zuckerlösungen, wässrige Lösungen von anderen Süßungsstoffen oder -mitteln, Frucht- oder Gemüsesäfte bei Obst und Gemüse; siehe §11 Satz 2 Fertigpackungsverordnung) lagert, zum Beispiel Feta in Salzlake oder Würstchen in Lake, muss neben der Gesamtfüllmenge auch das Abtropfgewicht angegeben werden. Bei einem Produkt welches in Öl eingelegt ist, ist das Gewicht des Öles in der gesamten Füllmenge enthalten.
Definition
Das Abtropfgewicht ist das Gewicht, das nach Abgießen der Aufgussflüssigkeit verbleibt.
Beispiel: Ein Glas eingelegte Champignons mit einer Füllmenge von 320 g. Das Abtropfgewicht wird mit 200 g auf dem Etikett angegeben. Nach dem Abgießen verbleiben somit 200 g im Glas, also das Gewicht der Champignons ohne Flüssigkeit. Dieses Gewicht muss auch für die Nährwertangaben herangezogen werden, nicht die gesamte Füllmenge.