FFH-Gebiet
„Albtrauf Donzdorf-Heubach“
Lage Landkreis Göppingen und Ostalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-7224-342
WDPA-ID 555521850
Natura-2000-ID DE7224342
FFH-Gebiet 25,333 km²
Geographische Lage 48° 44′ N,  52′ O
Einrichtungsdatum 11. Januar 2019
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart
Besonderheiten Acht Teilgebiete
f6

Das Gebiet Albtrauf Donzdorf-Heubach ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7224-342) im Osten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019) wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.

Lage

Das rund 2.530 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Albtrauf Donzdorf-Heubach“ gehört zu den Naturräumen Albuch und Härtsfeld, Mittleres Albvorland und Östliches Albvorland. Seine acht Teilgebiete liegen auf einer durchschnittlichen Höhe von 567 m ü. NHN und erstrecken sich in zwei Landkreisen und sieben Kommunen:

Beschreibung

Das Schutzgebiet „Albtrauf Donzdorf-Heubach“ wird als „im Oberjura gelegene Höhenzüge am Nordrand der Schwäbischen Alb mit ausgedehnten naturnahen Laubwäldern sowie Wacholderheiden und Felsformationen, 84 Höhlen sowie großflächigen Wiesen“ beschrieben.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung einer Landschaft mit ausgedehnten Buchenwäldern, Wacholderheiden und Kalk-Magerrasen, Kalkfelsen und Kalk-Pionierrasen, mageren Flachland-Mähwiesen, Vorkommen von Großem Mausohr und Bechsteinfledermaus sowie einem stark zergliederten Bereich des Albtraufs mit rückseitiger Erosion.

Lebensräume

Die Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „Fließgewässer mit flutender Wasservegetation“, „Kalk-Magerrasen“, „artenreichen Borstgrasrasen“, „Schlucht- und Hangmischwäldern“ sowie „Orchideen-Buchenwäldern“ beschrieben.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
 
1 %
Laubwald
 
54 %
Mischwald
 
14 %
Nadelwald
 
4 %
Feuchtes und mesophiles Grünland
 
16 %
Trockengelegtes Grünland
 
9 %
Heide, Steppe, Trockenrasen
 
1 %
Anderes Ackerland
 
1 %

Flora und Fauna

Folgende Arten, gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG beschrieben, sind zur Beurteilung des Gebiets von entsprechender Bedeutung:

Flora

Fauna

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Steckbrief des FFH-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
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