FFH-Gebiet
„Sechtatal und Hügelland von Baldern“

Stausee Stockmühle

Lage Ostalbkreis, Baden-Württemberg, Deutschland
Kennung DE-7127-341
WDPA-ID 555521810
Natura-2000-ID DE7127341
FFH-Gebiet 4,355 km²
Geographische Lage 48° 54′ N, 10° 19′ O
Einrichtungsdatum 11. Januar 2019
Verwaltung Regierungspräsidium Stuttgart
Besonderheiten Sieben Teilgebiete

Das Gebiet Sechtatal und Hügelland von Baldern ist ein im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Stuttgart nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-7127-341) im Osten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Stuttgart zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 30. Oktober 2018 (in Kraft getreten am 11. Januar 2019), wurde das Schutzgebiet ausgewiesen.

Lage

Das rund 435 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Sechtatal und Hügelland von Baldern“ gehört zum Naturraum Östliches Albvorland. Seine sieben Teilgebiete liegen auf einer durchschnittlichen Höhe von 480 m ü. NN und erstrecken sich entlang und westlich des Schneidheimer Sechtatals in den zwei Städten und drei Gemeinden

Beschreibung

Das Schutzgebiet „Sechtatal und Hügelland von Baldern“ wird als Griesbuckellandschaft des Meteoriteneinschlags Nördlinger Ries mit mageren Flachland-Mähwiesen, Seen und Auwäldern beschrieben.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung einer teilweise reich strukturierte Kulturlandschaft mit artenreichen Wiesen im Wechsel mit Ackerflächen, die von der Schneidheimer Sechta durchzogen wird.

Lebensräume

Die Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „natürlichen, nährstoffreichen Seen“, „Auenwäldern mit Erlen, Eschen, Weiden“, „artenreichen Borstgrasrasen“, „Sternmieren-Eichen-Hainbuchenwald“ sowie „mageren Flachland-Mähwiesen“ beschrieben.

Lebensraumklassen

Laubwald
 
4 %
Mischwald
 
4 %
Feuchtes und mesophiles Grünland
 
70 %
Binnengewässer, fließend und stehend
 
5 %
trockengelegtes Gelände
 
1 %
anderes Ackerland
 
15 %
Sonstige (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
 
1 %

Zusammenhängende Schutzgebiete

Mit dem FFH-Gebiet „Sechtatal und Hügelland von Baldern“ sind das FFH-Gebiet „Härtsfeld“ (7327-341), die NaturschutzgebieteIpf“ (1.111) und Stausee Stockmühle (1.222), die Landschaftsschutzgebiete „Schloß Baldern“ (1.36.051), „Tonnenberg und Karkstein mit östlicher Barnberghalde (Barnholz, Katzenhölzle), Käsbühl, Vorderer und Hinterer Fohbühl, Siegert und Ruine Schenkenstein“ (1.36.004) und „Ipf mit Blasenberg und Reimersbergle“ (1.36.001) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.

Flora und Fauna

Folgende Arten, gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2009/147/EG und Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG beschrieben, sind zur Beurteilung des Gebiets von entsprechender Bedeutung:

Fauna

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Steckbrief des FFH-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
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