Das Amt Dillenburg war bis 1806 und 1813 bis 1815 ein Nassau-Oranisches und ab 1816 ein herzoglich nassauisches Amt mit Sitz in Dillenburg. Das Amt ging 1866 im Dillkreis auf.

Geschichte

Oranien

Nassau-Dillenburg war vor der Mitte des 16. Jahrhunderts in die Ämter Siegen und Dillenburg unterteilt. Diese gliederten sich ihrerseits in verschiedene Gerichte. Diesen stand jeweils ein vom Landesherren eingesetzter Schultheiß vor. Zum Amt Dillenburg gehörten die Gerichte: Dillenburg, Herborn, Haiger, Ebersbach und Tringenstein.

1806 fiel das Amt an das Großherzogtum Berg und somit an Napoleons Schwager Joachim Murat, der eine Verwaltungsgliederung nach revolutionär-französischem Vorbild einführte. Die Ämter wurden aufgelöst und stattdessen Arrondissements, Kantone und Departements eingerichtet. In Dillenburg entstand der Kanton Dillenburg im Arrondissement Dillenburg. Bald nach der Völkerschlacht bei Leipzig löste sich das Großherzogtum auf und Nassau-Oranien erhielt seine Gebiete wieder zurück. Nach der Rückgabe an Nassau-Oranien wurden 1813 daraus die bisherigen oranischen Ämter, darunter das Amt Dillenburg in alter Form wiedereingerichtet.

Herzogtum Nassau

Am 31. Mai 1815 trat Oranien die Erblande an Preußen ab. Preußen tauschte wiederum die Gebiete mit dem Herzogtum Nassau, so dass das Amt Dillenburg nun Teil des Herzogtums wurde. Bei der Ämterreform am 1. Juli 1816 blieb das Amt Dillenburg bestehen, wurde aber umfangreich erweitert. Es bestand bis 1866 aus Dillenburg, Allendorf, Bergebersbach, Dillbrecht, Donsbach, Eibach, Eibelshausen, Eyenshausen, Fellerdilln, Flammersbach, Frohnhausen, Haiger, Haigerseelbach, Hirzenhain, Langenaubach, Mandeln, Manderbach, Nanzenbach, Neuhütte, Niederrossbach, Niederscheld, Oberrossbach, Oberscheld, Offdilln, Rittershausen, Rodenbach, Sechshelden, Steinbach, Steinbrücken, Strassebersbach, Weidelbach und Wissenbach.

1820 zählte das Amt 31 Gemeinde-Bezirke, darunter 2 Städte, 30 Dörfer und 34 Höfe und Mühlen. Im Amtsbezirk lebten 3.669 Familien und 13.669 Einwohner. Davon waren 13.489 evangelisch, 154 katholisch und 17 Mennoniten.

Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Dillenburg wurden vom Kreisamt Herborn wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Dillenburg. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.

Preußen

Mit der Annexion Nassaus durch Preußen wurden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Dillenburg bildete 1867 gemeinsam mit dem Hadamar den Dillkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, wurde, zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig und zum 1. September 1867 das Amtsgericht Dillenburg gebildet.

Aber auch nach der Kreisgründung bleibt die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ Die ehemaligen Ämter bilden die Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke, also die ehemaligen Ämter, jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.

Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.

Amtshaus

Das Amtshaus in Dillenburg besteht aus zwei versetzt angeordneten Fachwerkbauten, die zum Kirchberg hin einen kleinen Hof bilden. Das hintere Gebäude datiert 1595. Der vordere Bau zeigt Fachwerkformen zum Teil noch mit Knaggenverriegelung, die ebenfalls noch ins 16. Jahrhundert zu datieren sind. Die stattliche Baugruppe entspricht dem Typus eines Burgmannensitzes. Das Anwesen steht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz.

Amtmänner

Herzogtum Nassau

  • 1816–1825: Cäsar Giese
  • 1825–1830: Wilhelm Heinrich Theodor Chelius
  • 1830–1843: Christian Philipp Freudenberg
  • 1843–1849: Johann Friedrich Halbey
  • 1854–1868: Georg Gottfried Metzler
  • 1868–1872: Dr. jur. Friedrich Wilhelm Waldemar Schultze
  • 1872–1877: David Christian Schütz
  • (1877–1880): Oskar Karl Heinrich Freytag
  • (1880–1886): Friedrich Louis Krüger

Literatur

  • Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3-87969-126-6, S. 148–149
  • Staats- und Adresshandbuch für das Herzogtum Nassau für das Jahr 1821, S. 59 ff.

Einzelnachweise

  1. Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band, 1870, S. 326–327 (Online)
  2. Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409).
  3. Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160).
  4. VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
  5. Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
  6. GS 1885, S. 229
  7. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Kirchberg (Dillenburg) 24 In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen
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