Das Amt Hochheim mit Sitz in Hochheim am Main war ab April 1817 eines von 28 Ämtern, in die das Herzogtum Nassau seit Juli 1816 zum Zweck der lokalen Verwaltung gegliedert war. An der Spitze des Amtes stand als örtlicher Statthalter des Herzogs ein Amtmann.

Geschichte

Kurmainz

In Hochheim bestand das Domdechaneiamt Hochheim. Das Amt entwickelte sich aus der Gerichtshoheit, die das Mainzer Domkapitel von den Herren zu Eppstein am 25. März 1482 erwarb. Dieses 1579 belegte Amt umfasste die weltliche und geistliche Verwaltung der Orte Hochheim, Flörsheim und Astheim. Weiterhin war der Ort Eddersheim dem Amt verwaltungsmäßig angegliedert. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss kam es zur Säkularisation der Kirchengüter. Das Amt wurde aufgelöst. Lediglich die Generalrezeptur der Steuerverwaltung blieb bestehen. Die an das Fürstentum Nassau gefallenen Orte wurden verwaltungsmäßig in das Amt Wallau eingegliedert.

Nassau

Das Amt Hochheim entstand durch Umbenennung des Amtes Wallau und Verlegung des Amtssitzes von dort nach Hochheim neu, die unter dem 17. Dezember 1816 vom Herzoglich-Naussauischen Staats-Ministerium wie folgt verfügt wurde: Da ferner Höchsten Orts beschlossen worden ist, daß mit dem 1. April des künftigen Jahres der Sitz des bisherigen Amts Wallau nach Hochheim verlegt und dieser Bezirk künftig den Namen Amt Hochheim führen soll; so werden in Erwägung der leichtern resp. erschwertern Verbindung mit diesem Amts-Sitz ebenwohl vom 1. Jenner k. J. an die Gemeinden Epstein und Lorsbach, bisher zu dem Amt Wallau gehörig, mit dem Amtsbezirk von Königstein, die bisher zu dem Amt Höchst gehörige Gemeinde Eddersheim aber mit dem Amtsbezirk von Wallau (demnächst Hochheim) verbunden seyn.

Zum Amt Hochheim gehörten somit die ehemals Mainzischen Orte Hochheim, Flörsheim, Eddersheim, Wicker, Weilbach und Marxheim, sowie die ehemals Hessen-Darmstädtischen Orte Wallau, Massenheim, Delkenheim, Nordenstadt, Igstadt, Breckenheim, Medenbach, Wildsachsen, Diedenbergen und Langenhain, die bis 1803 als Ländchen in dem vormals hessischen Amt Wallau zusammengefasst waren.

Nach der Märzrevolution 1848 wurde die Verwaltung neu geordnet. Mit Gesetz vom 4. April 1849 wurden in Nassau Verwaltung und Rechtsprechung auf unterer Ebene getrennt. Die Reform trat zum 1. Juli 1849 in Kraft. Für die Verwaltung wurden 10 Kreisämter gebildet, die Ämter als Justizämter (also Gerichte der ersten Instanz) weitergeführt. Die Verwaltungsaufgaben des Amtes Hochheim wurden vom Kreisamt Höchst wahrgenommen, die Rechtsprechung vom Justizamt Hochheim. Die Reform wurde jedoch bereits am 1. Oktober 1854 wieder rückgängig gemacht, die Kreise wieder abgeschafft und die vorigen Ämter wiederhergestellt.

Preußen

Mit der Annexion Nassaus durch Preußen wurden auch die Ämter in ihrer alten Form aufgelöst und durch Kreise ersetzt. Das Amt Hochheim bildete 1867 gemeinsam mit dem Amt Wiesbaden, dem Amt Höchst und Teilen der freien Reichsstadt Frankfurt und Hessens den Mainkreis. Erst im Rahmen dieser Neuordnung wurden Verwaltung und Rechtsprechung getrennt. Für die Rechtsprechung in erster Instanz, die bisher durch das Amt vorgenommen wurde, waren zunächst die richterlichen Beamte in den Ämtern zuständig, und zum 1. September 1867 wurde das Amtsgericht Hochheim gebildet.

Aber auch nach der Kreisgründung blieb die bisherige Amtsstruktur erhalten. Die Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867 regelte: „Die Amtsbezirke als engere Verwaltungsbezirke in ihrer bisherigen Begrenzung bestehen“ Die ehemaligen Ämter bildeten die drei Bezirke des Kreises. Gemäß § 13 der Kreisverfassung entsendeten die Bezirke also die ehemaligen Ämter jeweils sechs Vertreter in den neuen Kreistag. Der Amtmann hatte die Aufsicht über die Ortspolizei und Organ des Landrates.

Mit der Verwaltungsreform von 1885/1886 wurden die Ämter endgültig aufgelöst.

Amtshaus

Das Amtshaus lag in der Kirchstraße 17 in Hochheim. Es handelte sich um ein herrschaftliches, spätbarockes Gebäude. Es wurde um 1750 auf dem Grundstück der Kommende des Johanniterordens zum Hl. Grab in Mainz durch den Maurermeister Heußer erbaut. Nach der Aufhebung des Ordens wurde der Bau ab 1807 durch das Herzogtum Nassau genutzt. Nach Aufhebung des Amtes wurde das Gebäude als Katasteramt genutzt.

Amtmänner

Folgende Amtmänner waren in Hochheim tätig:

  • 1816–1832 Wilhelm Anton Heinrich Lautz (1816: Amtmann des vorläufigen Amtes Wallau)
  • 1832–1839 Johann Heinrich Roth
  • 1839–1848 Peter Grüsing
  • 1848–1849 Franz Giese (Gieße)

1849–1854 bestand das Amt nicht

Literatur

  • Thomas Klein: Band 11: Hessen-Nassau, der Reihe: Walther Hubatsch: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945, 1979, ISBN 3879691266, S. 155–156

Einzelnachweise

  1. Hessisches Hauptstaatsarchiv: Bestandsbeschreibung Amt Hochheim (Abteilung 105)
  2. Irmtraut Liebherr: Der Besitz des Mainzer Domkapitels im Spätmittelalter. Selbstverlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1971, S. 134
  3. Hochheim am Main, Main-Taunus-Kreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 18. September 2015). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  4. Google Books: Verordnungsblatt des Herzogtums Nassau, Band 8, 1816, S. 333 Bekanntmachung des Herzoglich-Naussauischen Staats-Ministeriums vom 17. Dezember 1816
  5. Google books: Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung: 10. Band 1870 Seite 328
  6. Gesetz vom 4. April 1849 (VBl S. 87); Gesetz, die Vollziehung des Gesetzes über die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz betreffend vom 31. Mai 1849, (VBl S. 409)
  7. Gesetz vom 24. Juli 1854 (Bvl. S. 160)
  8. VO vom 26. Juni 1867, GS S. 1094
  9. Königliche Verordnung vom 22. Februar 1867, Beilage zum Intelligenzblatt für Nassau vom 11. März 1867, § 8 und 9
  10. GS 1885, S. 229
  11. Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Kirchstraße 17 In: DenkXweb, Online-Ausgabe von Kulturdenkmäler in Hessen

Koordinaten: 50° 0′ 33,7″ N,  21′ 3,8″ O

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