Das Amt Grünsfeld war eine während der napoleonischen Zeit von 1807 bis 1813 bestehende Verwaltungseinheit im Norden des Großherzogtums Baden.

Geschichte

Vor Inkrafttreten der Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses 1803 war das im Tauberland gelegene Grünsfeld Sitz eines Oberamtes des Fürstbistums Würzburg. Die Stadt gehörte anschließend zum Fürstentum Krautheim des Hauses Salm-Reifferscheidt-Bedburg, bis es in Umsetzung der Rheinbundakte 1806 mediatisiert und in diesem Bereich der badischen Landeshoheit unterstellt wurde. Im Sommer 1807 entstand das standesherrliche Amt Grünsfeld, dem auch die Orte Dittigheim, Gerchsheim, Gerlachsheim, Hausen, Ilmspan, Impfingen, Krensheim, Kützbrunn, Lielachshof, Ober- und Unterwittighausen, Paimar, Poppenhausen, Uhlbergerhof, Vilchband und Zimmern zugeteilt wurden.

Im Dezember 1807 wurde das Amt Grünsfeld der neu geschaffenen der Landvogtei Wertheim zugeordnet. Im Rahmen der Verwaltungsgliederung Badens zählte das Amt zunächst zur Provinz des Unterrheins oder der Badischen Pfalzgrafschaft, ab 1809 zum Main- und Tauberkreis.

1810 kamen Messelhausen, Hofstetten, Marbach, Labertsbrunner- und Baierthalerhof hinzu. Sie waren als grundherrschaftliche Orte im Dezember 1807 den Landvogteien direkt unterstellt worden. 1813 wechselten Impfingen, Dittigheim und Gerchsheim zum Bezirksamt Tauberbischofsheim, der Rest wurde mit dem aufgelösten Amt Lauda zum Bezirksamt Gerlachsheim verschmolzen.

Spätere Entwicklung

Das Bezirksamt Gerlachsheim wurde 1864 aufgelöst, die Orte dem Bezirksamt Tauberbischofsheim zugeteilt. Sie kamen über den Landkreis Tauberbischofsheim bei der Kreisreform 1973 zum Main-Tauber-Kreis.

Einzelnachweise

  1. General-Ausschreiben über die Eintheilung des Großherzogthums Baden in Bezirke, veröffentlicht am 7. Juli 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 23, S. 100. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek
  2. Landesherrliche Verordnung. Weitere Organisation der executven Landesbehörden. Veröffentlicht am 22. Dezember 1807 im Regierungsblatt des Großherzogtums Baden, Jahrgang V, Heft 44, S. 283. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  3. Umstrukturierung der Bezirkseinteilung, Verordnung vom 15. November 1810, veröffentlicht im Großherzoglich-Badischen Regierungsblatt am 4. Dezember 1810, Heft XLIX, S. 360. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
  4. Beilage A: Ämtereinteilung, veröffentlicht im Badischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 30. Juli 1813, Heft XXII, S. 138f. Digitalisierte Version auf der Website der Badischen Landesbibliothek.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.