Das Amtsgericht Aschaffenburg ist das zuständige Amtsgericht für die kreisfreie Stadt Aschaffenburg und den Landkreis Aschaffenburg. Es verfügt über eine Zweigstelle in Alzenau.

Das Hauptgebäude des Gerichts befindet sich in der Erthalstraße 3. Einzelne Abteilungen sind in den Gebäuden Schlossplatz 5 und 7 untergebracht. Die Zweigstelle Alzenau befindet sich in der Burg Alzenau.

Geschichte

Im Fürstentum Aschaffenburg bestand seit 1808 das Stadtgericht Aschaffenburg. Nachdem Aschaffenburg 1814 an das Königreich Bayern gefallen war, wurde das Stadtgericht aufrechterhalten und zusätzlich das Landgericht Aschaffenburg gebildet.

Am 3. September 1858 wurde das Landgericht Schöllkrippen neu gebildet. Aus dem Landgerichtsbezirk Aschaffenburg wurden diesem Eichenberg, Feldkahl und Rottenberg angegliedert.

Zum 1. Juli 1862 wurden im Königreich Bayern Verwaltung und Justiz getrennt. Für die Justiz blieb nun das Landgericht Aschaffenburg zuständig. Der Landgerichtsbezirk blieb unverändert, er war administrativ dem Bezirksgericht Aschaffenburg untergeordnet.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde in Aschaffenburg ein Amtsgericht gebildet, dessen Sprengel aus dem vorhergehenden Gerichtsbezirks des Land- und des Stadtgerichtes Aschaffenburg war. Hinzu kamen folgende Gemeinden aus dem Landgerichtsbezirk Rothenbuch: Hain, Heigenbrücken, Heimbuchenthal, Hessenthal, Krausenbach, Laufach, Neudorf, Waldaschaff, Weibersbrunn und Wintersbach. Übergeordnete Instanzen waren das Landgericht Aschaffenburg und das Oberlandesgericht Bamberg.

Im Jahre 1943 wurde das Amtsgericht Schöllkrippen stillgelegt und sein Bezirk dem Amtsgericht Alzenau zugeschlagen. Das Amtsgericht Alzenau ist seit 1973 Zweigstelle des Amtsgerichts Aschaffenburg.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Aschaffenburg ist das Landgericht Aschaffenburg übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Bamberg.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Justiz in Bayern: Bezirk des Landgerichts Aschaffenburg
  2. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799-1980, 1983, ISBN 9783406096693, S. 422–423, online
  3. Wilhelm Heinrich Riehl (Herausgeber): Bavaria: 1. Abth. Unterfranken und Aschaffenburg, Band 4, Teil 1 von Bavaria: Landes- und Volkskunde des Königreichs Bayern, 1866, S. 440–441, online
  4. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 371)
  5. Landgericht Aschaffenburg. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1281–1284.
  6. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 418.
  7. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189)

Koordinaten: 49° 58′ 41,2″ N,  8′ 35,8″ O

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