Das Amtsgericht Esens war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Esens.
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.
Das Amtsgericht wurde daraufhin mit der Verordnung vom 7. August 1852 die Bildung der Amtsgerichte und unteren Verwaltungsbehörden betreffend als königlich hannoversches Amtsgericht gegründet. Es umfasste das Amt Esens außer den Orten Westeraccum und Westeraccumersiehl sowie die Stadt Esens. Das Amtsgericht war dem Obergericht Aurich untergeordnet. 1859 wurde das Amtsgericht Dornum aufgelöst und dessen Gerichtsbezirk dem Amtsgericht Esens zugeschlagen. Mit der Annexion Hannovers durch Preußen wurde es zu einem preußischen Amtsgericht in der Provinz Hannover.
Im Jahre 1972 wurde das Amtsgericht Esens aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde zunächst dem Amtsgericht Aurich zugeschlagen, 1983 aber dem Amtsgericht Wittmund zugeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32, 78, online
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14,15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ https://www.landgericht-aurich.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/geschichte-der-gerichtsbarkeit-in-ostfriesland-80126.html