Das Obergericht Aurich war ein Großes Obergericht im Königreich Hannover und später im Königreich Preußen. Es hatte seinen Sitz in Aurich in Niedersachsen.
Hannover
Nach der Revolution von 1848 wurde im Königreich Hannover die Rechtsprechung von der Verwaltung getrennt und die Patrimonialgerichtsbarkeit abgeschafft.
Zum 1. Oktober 1852 wurden zwölf Große und vier Kleine Obergerichte als Gerichte zweiter Instanz (vergleichbar mit heutigen Landgerichten), darunter das Obergericht Aurich eingerichtet.
Dem Obergericht Aurich waren folgende Amtsgerichte nachgeordnet:
- Amtsgericht Aurich
- Amtsgericht Berum
- Amtsgericht Dornum
- Amtsgericht Emden
- Amtsgericht Esens
- Amtsgericht Friedeburg
- Amtsgericht Greetsiel
- Amtsgericht Jemgum
- Amtsgericht Leer
- Amtsgericht Norden
- Amtsgericht Stickhausen
- Amtsgericht Weener
- Amtsgericht Wittmund
1859 wurde die Zahl der Amtsgerichte verringert. Es verblieben:
- Amtsgericht Aurich
- Amtsgericht Berum (aus dem Amtsgericht Berum und Teilen des Amtsgerichtes Dornum)
- Amtsgericht Emden (aus dem Amtsgericht Emden und dem Amtsgericht Greetsiel)
- Amtsgericht Esens (aus dem Amtsgericht Esens und Teilen des Amtsgerichtes Dornum)
- Amtsgericht Leer
- Amtsgericht Norden
- Amtsgericht Stickhausen
- Amtsgericht Weener (aus dem Amtsgericht Weener und dem Amtsgericht Jemgum)
- Amtsgericht Wittmund (aus dem Amtsgericht Wittmund und dem Amtsgericht Friedeburg)
Preußen
Mit der Annexion Hannovers durch Preußen 1866 wurde das Obergericht Aurich in ein preußisches Obergericht umgewandelt. Ihm blieben weiter die neun bestehenden Amtsgerichte nachgeordnet. Übergeordnet war nun das Appellationsgericht Celle. Das Obergericht Aurich war gleichzeitig Schwurgericht. 1870 gab es 193.876 Gerichtseingesessene. Gerichtetage wurden in Borkum, Norderney und Pewsum gehalten.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurde das Obergericht Aurich 1879 aufgehoben und an seiner Stelle das Landgericht Aurich gebildet.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 (Gesetz-Sammlung für das Königreich Hannover, S. 207 )
- ↑ Verzeichnis der Obergerichte, Anlage zur Verordnung zur Ausführung der §§ 14, 15 und 35 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 8. November 1850 vom 7. August 1852, abgedruckt in: Gerhard Adolf Wilhelm Leonhardt: Die Justizgesetzgebung des Königreichs Hannover: unter besonderer Berücksichtigung der Regierungs- und ständischen Motive zum practischen Gebrauche, Band 3, 1852, S. 135 online
- ↑ Hannoversche Gesetzgebung über Staats- und Gemeinde-Verwaltung, 1852, S. 32 ff. online
- ↑ Verordnung vom 31. März 1859 zur Bildung der Gerichte; abgedruckt in: Christian Hermann Ebhardt: Gesetze, Verordnungen und Ausschreiben für das Königreich Hannover: aus dem Zeitraume von 1813 bis 1839. Vierte Folge. 1856 - 1862 : Abtheilung I. Rechts-Sachen, Band 12, 1863, S. 309, online
- ↑ Jahrbuch der preussischen Gerichtsverfassung 1870, S. 199 f., Digitalisat