Das Amtsgericht Rüdesheim am Rhein (AG Rüdesheim am Rhein) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Rüdesheim im Rheingau-Taunus-Kreis.
Zum 31. Dezember 2011 wurde eine Zweigstelle in Eltville am Rhein gemäß Beschluss des hessischen Landtags vom 15. September 2011 aufgelöst. Hintergrund ist ein Beschluss im Rahmen des Projektes Konsolidierung und Kompensation (KuK) des Hessischen Justizministeriums vom Juni 2010.
Gerichtssitz und -bezirk
Der Sitz des Gerichtes ist in Rüdesheim am Rhein in der Gerichtsstraße 9. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Rüdesheim am Rhein umfasst die Städte und Gemeinden Rüdesheim, Lorch, Oestrich-Winkel, Geisenheim, Eltville am Rhein und Kiedrich (jeweils inklusive aller Stadt- und Ortsteile). Alle liegen im Rheingau-Taunus-Kreis.
Geschichte
Nach der im Deutschen Krieg erfolgten Annexion des Herzogtums Nassau durch das Königreich Preußen erging im Juni 1867 eine Verordnung, die die bisherige nassauische Gerichtsverfassung komplett neu ordnete. Die bisherigen Gerichts- und Verwaltungsbehörden wurden aufgehoben und im rechtspflegerischen Bereich durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt. So bildete man aus dem bisherigen Amt Rüdesheim das Amtsgericht Rüdesheim im Kreisgerichtsbezirk Wiesbaden. Der Sprengel des Amtsgerichts bestand folglich aus den Gemeinden Rüdesheim, Aßmannshausen, Aulhausen, Eibingen, Espenschied, Geisenheim, Johannisberg, Lorch, Lorchhausen, Presberg, Ransel, Stephanshausen, Winkel und Wollmerschied. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 erfolgte die Zuteilung zum Bezirk des neu errichteten Landgerichts Wiesbaden sowie die Eingliederung der vorher zum Amtsgericht Eltville zählenden Orte Hallgarten, Hattenheim, Mittelheim und Oestrich.
Am 15. Juni 1943 wurde das Amtsgericht Eltville im Rahmen von Kriegsnotmaßnahmen in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Rüdesheim umgewandelt, aber am 1. August 1949 bereits wieder als Vollgericht hergestellt.
Am 11. August 1972 wurde der nach Eltville eingemeindete Ortsteil Hattenheim an das dortige Amtsgericht zurückgegeben.
Als am 1. Januar 2005 das Amtsgericht Eltville zum zweiten Mal zur Zweigstelle des Rüdesheimer Gerichts heruntergestuft wurde, konnten schließlich auch die Gemeinden Eltville am Rhein und Kiedrich zugelegt werden.
Übergeordnete Gerichte
Dem AG Rüdesheim am Rhein übergeordnet ist das Landgericht Wiesbaden. Im weiteren Instanzenzug sind das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Strukturentscheidungen in der hessischen Justiz (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im März 2023. Suche in Webarchiven.); Hessisches Ministerium der Justiz, für Integration und Europa; Pressemitteilung; 15. Juni 2010; abgerufen am 25. Mai 2011
- ↑ Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103)
- ↑ Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 218–220 )
- ↑ 20. Amt Rüdesheim. In: Staats- und Adreß-Handbuch des Herzogthums Nassau für das Jahr 1866. Stein, Wiesbaden, S. 151–153.
- ↑ Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283)
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 553)
- ↑ Erlaß des Hessischen Ministers der Justiz vom 2. Juli 1949 — 3210/1 — Ia1 3896 — Betrifft: Umwandlung des Zweigstellen-Amtsgerichts Eltville in ein Vollgericht. (Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete der Gerichtsorganisation und Gerichtsverfassung vom 17. November 1953. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1953 Nr. 30, S. 189–191, Anlagen 5. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]). )
- ↑ Neunzehnte Verordnung zur Berichtigung der Anlage zum Gerichtsorganisationsgesetz (GVBl. II 210-16) vom 20. Juli 1972. In: Der Hessische Minister der justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 21, S. 300, § 1 Abs. 31 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,3 MB]).
- ↑ Vierte Verordnung zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen. Art. 1 §4 Abs. 5 (GVBl. I S. 552) vom 29. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 25, S. 552 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
- ↑ Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]).
Koordinaten: 49° 58′ 52″ N, 7° 55′ 34″ O