Das Amtsgericht Volkmarsen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Volkmarsen.

Vorgeschichte

In Kurhessen erfolgte 1821 die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung und für die Rechtsprechung wurden Justizämter, darunter das Justizamt Volkmarsen, eingerichtet. Es war dem Obergericht für die Provinz Niederhessen zugeordnet.

Geschichte

Mit der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 wurden in der neuen Provinz Hessen-Nassau Amtsgerichte eingerichtet. Das Justizamt Volkmarsen wurde entsprechend in das Amtsgericht Volkmarsen umgewandelt. Es war dem Kreisgericht Kassel zugeordnet.

Mit der Einführung der Reichsjustizgesetze entstanden 1879 reichsweit einheitlich Amtsgerichte. Das Amtsgericht Volkmarsen behielt damit seinen Namen und erhielt die neuen Funktionen. Es war nun eines der 34 Amtsgerichte im Bezirk des Landgerichtes Kassel.

Am Gericht bestand eine Richterstelle. Es war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Wolfhagen der Stadtbezirk Volkmarsen, die Gemeindebezirke Breuna mit Rhöda, Ehringen, Niederelsungen, Niederlistingen, Oberlistingen und Wettesingen und die Gutsbezirke Forstgut Ehringen, Malsburg mit Hohenborn und Sieberhausen.

Das Amtsgericht Volkmarsen wurde im Zweiten Weltkrieg zum 15. Juni 1943 stillgelegt und sein Sprengel dem Amtsgericht Wolfhagen zugeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 405 online
  2. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 538, Digitalisat
  3. Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 222.
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