Das Amtsgericht Niederaula (bis 1867 Justizamt Niederaula) war ein von 1832 bis 1945, als Zweigstelle bis 1968 bestehendes Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Niederaula.

Geschichte

Mit Wirkung vom 15. Januar 1832 wurde aus den bis dahin zum Landgerichtsbezirk Hersfeld gehörenden Gemeinden Niederaula, Allendorf, Asbach, Beiershausen, Frielingen, Gersdorf, Gershausen, Goßmannsrode, Hattenbach, Heddersdorf, Holzheim, Kemmerode, Kerspenhausen, Kirchheim, Kleba, Kruspis, Mengshausen, Niederjossa, Oberstoppel, Reckerode, Reimboldshausen, Rotterterode, Solms, Stärklos, Unterstoppel und Willingshain ein neues Justizamt unter der Bezeichnung Justizamt Niederaula gebildet.

Nach der Annektierung Kurhessens durch das Königreich Preußen im Deutschen Krieg 1866 erging im Juni 1867 eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals zum Königreich Bayern zählenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden wurden zum 1. September 1867 aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt. Infolgedessen wurde das bisherige Justizamt Niederaula in ein Amtsgericht umgewandelt und dem Bezirk des Kreisgerichts Rotenburg zugeteilt.

Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes kam es mit Wirkung vom 1. Oktober 1879 zum Wechsel in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Kassel, der Bezirk des Amtsgerichts Niederaula selbst blieb jedoch unverändert.

Am 1. April 1881 mussten die beiden Gemeinden Oberstoppel und Unterstoppel an den Amtsgerichtsbezirk Burghaun abgegeben werden.

In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Niederaula zum 30. September 1932 aufgehoben und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Bad Hersfeld und dem Amtsgericht Oberaula aufgeteilt.

Am 1. Oktober 1933 wurde das Amtsgericht Niederaula als Zweigstelle des Amtsgerichtes Oberaula neu eingerichtet.

1945 wurde das Amtsgericht Niederaula zur Zweigstelle des Amtsgerichts Bad Hersfeld. Am 1. Juli 1968 wurde diese Zweigstelle dann aufgehoben.

Das Gerichtsgebäude

Der Amtshof des Hersfelder Stiftes in Niederaula war eine repräsentative Anlage mit heutiger Adresse Hauptstraße 13–17. Das 1534 errichtet Hauptgebäude bestand aus zwei Fachwerkgeschossen über einem massiven Untergeschoss. Es steht als Kulturdenkmal unter Denkmalschutz. Die benachbarte 1584 erbaute Renterei diente als Sitz des Justizamtes bzw. des Amtsgerichtes. In den Jahren bis 1980 erfolgte eine Sanierung der Anlage. In diesem Zusammenhang wurde das ehemalige Amtsgerichtsgebäude abgerissen. Auf dem Gelände wurde stattdessen die Filiale der Sparkasse Bad Hersfeld-Rotenburg erbaut.

Ebenfalls vom Amtsgericht genutzt wurde das Gebäude Kirchweg 10 in dem sich auch das Gefängnis befand. Auch dieses steht unter Denkmalschutz.

Einzelnachweise

  1. Verordnung vom 21. Dezember 1831, die Veränderung einiger Untergerichts-Bezirke betreffend. (Kurhess. GS S. 157)
  2. Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867 (PrGS 1867, S. 1085)
  3. Verfügung vom 8. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 221)
  4. Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275)
  5. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS 1879, S. 537)
  6. Gesetz, betreffend die Vereinigung der Landgemeinde Oberbonsfeld mit der Stadtgemeinde Langenberg, sowie der Landgemeinden Oberstoppel und Unterstoppel und des fiskalischen Forstbezirks Oberförsterei Burghaun, Kreises Hersfeld, mit dem Kreise Hünfeld vom 24. Februar 1881 (PrGS 1881, S. 139)
  7. Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
  8. Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat
  9. Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S. 215, 217.
  10. Runderlass des Hessischen Ministers der Justiz vom 22. November 1945 — Tgb. Nr. 236/46 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Niederaula des Amtsgerichts Bad Hersfeld
  11. Gerichtsorganisation (Aufhebung der Zweigstelle Niederaula des Amtsgerichts Bad Hersfeld) vom 24. Juni 1968. In: Der Minister der Justiz (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1968 Nr. 29, S. 1069, Punkt 801 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 4,7 MB]).
  12. Ellen Kemp: Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Hersfeld Rotenburg II. Ludwigsau bis Wildeck. In: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Vieweg+Teubner, Braunschweig/Wiesbaden 1999, ISBN 978-3-528-06247-7, S. 670 f., Digitalisat
  13. Ellen Kemp: Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Hersfeld Rotenburg II. Ludwigsau bis Wildeck. In: Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Vieweg+Teubner, Braunschweig/Wiesbaden 1999, ISBN 978-3-528-06247-7, S. 672., Digitalisat
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