Das Arbeitsgericht Aachen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind neun Kammern gebildet.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in Aachen im Justizzentrum im Adalbertsteinweg 92.

Das Arbeitsgericht Aachen ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Städteregion Aachen, dem Kreis Düren und dem Kreis Heinsberg. Die Verhandlungen für Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreis Düren werden bei einem auswärtigen Gerichtstag am Amtsgericht Düren, für Rechtsstreitigkeiten aus dem Kreis Heinsberg bei einem auswärtigen Gerichtstag am Amtsgericht Heinsberg geführt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Aachen sind das Landesarbeitsgericht Köln und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

Koordinaten: 50° 46′ 27″ N,  6′ 15,8″ O

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