Das Arbeitsgericht Köln, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind 19 Kammern gebildet.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hat seinen Sitz in Köln in der Blumenthalstraße 33 im selben Haus wie das Landesarbeitsgerichtes Köln.
Das Arbeitsgericht Köln ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Köln, aus dem Rhein-Erft-Kreis die Städte und Gemeinden Bedburg, Bergheim, Brühl, Elsdorf, Erftstadt, Frechen, Hürth, Kerpen, Pulheim und Wesseling und aus dem Rheinisch-Bergischen-Kreis die Städte und Gemeinden Bergisch Gladbach, Kürten, Odenthal, Overath und Rösrath. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.
Übergeordnete Gerichte
Dem Arbeitsgericht Köln sind das Landesarbeitsgericht Köln und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
- ↑ Gerichtsbezirk auf arbg-koeln.nrw.de
Koordinaten: 50° 57′ 20,5″ N, 6° 57′ 44,8″ O