Das Arbeitsgericht Flensburg ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit im Bezirk des in Kiel angesiedelten Landesarbeitsgerichtes (LAG) Schleswig-Holstein.

Gerichtssitz und -bezirk

Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
  • ArbG Flensburg
  • ArbG Elmshorn
  • ArbG Neumünster
  • ArbG Kiel
  • ArbG Lübeck
  • Sitz des Gerichts ist die Stadt Flensburg. Es besteht eine Nebenstelle im Gebäude des Amtsgerichtes Husum. Diese Nebenstelle in Husum trat an die Stelle des aufgehobenen Arbeitsgerichts Husum.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Flensburg sowie die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland. Er ist ungefähr 4210 km2 groß. In ihm leben etwa 451.000 Einwohner.

    Gebäude

    Das Arbeitsgericht Flensburg ist im Gebäude Südergraben 55, 24937 Flensburg untergebracht. Es verfügt über eine Nebenstelle in Husum. Die Sitzungen der Nebenstelle finden dort im Gebäude des Amtsgerichtes Husum, Theodor-Storm-Straße 5, 25813 Husum, statt.

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht Flensburg unmittelbar übergeordnet ist als zuständiges Landesarbeitsgericht (LAG) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in Kiel. Diesem übergeordnet ist des Bundesarbeitsgericht (BAG).

    Siehe auch

    Commons: Arbeitsgericht Flensburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. § 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
    2. § 53 Abs. 2 Nr. 2 LJG.
    3. Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.

    Koordinaten: 54° 47′ 0″ N,  26′ 1,8″ O

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