Das Arbeitsgericht Kiel ist ein Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein.

Gerichtssitz und -bezirk

Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Schleswig-Holstein
  • ArbG Flensburg
  • ArbG Elmshorn
  • ArbG Neumünster
  • ArbG Kiel
  • ArbG Lübeck
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Kiel.

    Der Gerichtsbezirk umfasst die Stadt Kiel sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön. Er ist ungefähr 3390 km2 groß. In ihm leben etwa 648.000 Einwohner.

    Gerichtsgebäude

    Das Arbeitsgericht Kiel hat seinen Sitz im Gerichtshaus in der Deliusstraße 22. In demselben Gebäude sind auch das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein und das Amtsgericht Kiel untergebracht.

    Leitung

    Direktorin des Gerichtes ist Birgitt Becker.

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht ist das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein übergeordnet. Im weiteren Rechtszug übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dessen Sitz bis 1999 Kassel war.

    Siehe auch

    Einzelnachweise

    1. § 53 Abs. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
    2. § 53 Abs. 2 Nr. 3 LJG.
    3. Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 21. Februar 2018.
    4. Arbeitsgericht Kiel: Birgitt Becker ist die neue Direktorin. kn-online.de, 25. Januar 2017, abgerufen am 21. Februar 2018.

    Koordinaten: 54° 19′ 7″ N, 10° 7′ 14,2″ O

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