Die Rotweinsorte Arinarnoa ist eine Neuzüchtung zwischen Tannat x Cabernet Sauvignon. Laut zuletzt im Jahre 2013 erfolgten DNA-Analysen hat sich die ursprüngliche Zuchtlisten-Angabe Merlot x Petit Verdot als falsch herausgestellt. Die Kreuzung erfolgte im Auftrag der INRA im Jahre 1956 durch Pierre Marcel Durquéty (1923–2016) in Frankreich mit Unterstützung der Universität Montpellier.

Pierre Marcel Durquety realisierte zwischen 1950 und 1980 etliche Neuzüchtungen, von denen 7 Rebsorten den Sortenschutz erhielten: die 4 roten Sorten Arinarnoa, Egiodola, Ekigaïna, Semebat sowie die 3 weißen Sorten Arriloba, Liliorila und Perdea.

Sie wird in Frankreich (164 Hektar im Jahr 2005 und 149 Hektar bestockte Fläche im Jahr 2004), aber auch in Australien, Argentinien, Chile, Italien, Libanon (unter anderem bei Château Ksara), der Schweiz (1,0 Hektar, Stand 2007, Quelle: Office fédéral de l’agriculture OFAG) und Spanien angebaut. Die Sorte kennt seit Ende der 1990er Jahre einen regelrechten Boom. Seit 2019 ist Arinarnoa eine von sechs neuen Rebsorten, die in der Bordeaux-Weinproduktion zugelassen sind, um für die Folgen der globalen Erwärmung im Weinbau gerüstet zu sein.

Abstammung: Tannat x Cabernet Sauvignon

Etymologie

Arinarnoa bedeutet in der baskischen Sprache so viel wie leichter Wein. Der Wortstamm Arin weist auf die angenehme und leichte Art hin, während arnoa Wein bedeutet. Arinarnoa ist eine Wortschöpfung, die es im Sprachgebrauch in dieser Weise nicht gibt.

Siehe auch

Literatur

  • Pierre Galet: Dictionnaire encyclopédique des cépages. 1. Auflage. Hachette Livre, 2000, ISBN 2-01-236331-8.

Einzelnachweise

  1. Arinarnoa. Abgerufen am 27. Januar 2021.
  2. Das Weinjahr 2008 (PDF) (Memento des Originals vom 24. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Herausgeber Office fédéral de l’agriculture OFAG
  3. Bordeaux: Sechs neue Rebsorten zugelassen. Abgerufen am 5. März 2023.
  4. Einführung neuer Sorten von Interesse für die Anpassung an den Klimawandel. Abgerufen am 5. März 2023., Herausgeber eur-lex.
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