Asylagentur der Europäischen Union
EUAA
 
 
Englische Bezeichnung European Union Agency for Asylum
Organisationsart Agentur der Europäischen Union
Status Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit
Sitz der Organe Valletta, Malta
Vorsitz Nina Gregori (Exekutivdirektorin)
Gründung 19. Mai 2010/19. Januar 2022
EUAA

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA, englisch European Union Agency for Asylum), bis 19. Januar 2022 Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO, englisch European Asylum Support Office) genannt, ist eine Gemeinschaftsagentur der Europäischen Union mit Sitz in Valletta auf Malta. Sie ist zuständig für die Unterstützung der Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten der EU im Bereich Asyl.

Das EASO wurde im Jahr 2010 durch die Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 errichtet. und wurde am 19. Januar 2022 durch die Asylagentur der Europäischen Union ersetzt (mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010). Mit der Schaffung der EUAA, das an die Stelle des EASO getreten ist, sollte eine Weiterentwicklung der EASO und eine Erweiterung ihrer Aufgaben erfolgen.

Aufgaben

Die EUAA hat die Aufgabe, die praktische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten im Asylbereich zu stärken. Zu diesem Zweck wirkt es bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) mit und unterstützt Mitgliedstaaten, deren Asylsystem besonders belastet ist. Es recherchierte und veröffentlichte für Asylbehörden relevante Informationen über häufige Herkunftsländer in COI-Berichten (Country of Origin Information).

Die EUAA hat keine Befugnis, auf Entscheidungen nationaler Asylbehörden über einzelne Asylanträge Einfluss zu nehmen.

Struktur

Die EUAA wird von einem Verwaltungsrat überwacht, einem Planungs- und Überwachungsgremium. Er besteht aus den von Mitgliedsstaaten entsandten Vertretern (jeweils ein Vertreter pro Mitgliedsstaat), zweier Mitglieder der Europäischen Kommission und dem UNHCR als ständigem Mitglied ohne Stimmrecht.

Der Verwaltungsrat ernennt den Exekutivdirektor, der wiederum von einem Exekutivausschuss beraten wird, der aus sechs Mitgliedern des Verwaltungsrats zusammengesetzt sind.

Die EUAA kann Arbeitsgruppen mit Sachverständigen aus dem Bereich Asyl bilden. Des Weiteren besteht ein Beirat für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen und Institutionen der Zivilgesellschaft, dessen Arbeit der Exekutivdirektor koordiniert.

Berichte der EUAA

In der EU, Norwegen und der Schweiz seien in den ersten sechs Monaten des Jahres 2023 rund 519.000 Asylanträge verzeichnet worden, 28 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung (EU) Nr. 439/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Einrichtung eines Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen, abgerufen am 17. Juni 2013
  2. Verordnung (EU) 2021/2303 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2021 über die Asylagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 439/2010. Abgerufen am 20. Januar 2022.
  3. Das Gemeinsame Europäische Asylsystem, ec.europa.eu
  4. Welcome to the EASO COI Portal – EASO COI Portal. In: coi.easo.europa.eu. Abgerufen am 15. Juni 2020 (englisch).
  5. EASO – Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, archiviert vom Original am 23. September 2013; abgerufen am 11. Mai 2013.
  6. ORF at/Agenturen red: Asylagentur: 28 Prozent mehr Asylanträge in Europa. 5. September 2023, abgerufen am 5. September 2023.
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