Eine Außerortsstraße – umgangssprachlich wie in der Sprache der Verkehrsplaner Landstraße – ist in Deutschland eine Straße außerhalb einer geschlossenen Ortschaft, also jenseits der Ortstafel.
Hierunter fallen allerdings auch Autobahnen und autobahnähnliche Straßen (unter anderem Kraftfahrstraßen), die innerhalb bebauter Gebiete angelegt wurden (aber straßenverkehrsrechtlich außerhalb der geschlossenen Ortschaft verlaufen). Bei Außerortsstraßen kann man zudem anhand der Bezeichnung erkennen, wer der Baulastträger der Straße ist. Bei den Innerortsstraßen hingegen ist es, je nachdem wie groß die Kommune ist, möglich, dass beispielsweise eine Bundesstraße in der Baulast der Stadt steht. Ein weiterer Unterschied zu den Innerortsstraßen besteht darin, dass sie in der Regel keinen Straßennamen im Sinne von xy-Straße tragen, sondern nur eine Nummer wie B 426 oder A 5 oder gar keine Bezeichnung haben und lediglich als Gemeindeverbindungsstraße zwischen Ort A und Ort B bezeichnet werden.
In Deutschland hängt die erlaubte Geschwindigkeit, sofern keine entsprechenden Verkehrszeichen aufgestellt sind, von der Bauart der Straße ab. Details dazu siehe Tempolimit.
Zwei Drittel aller Verkehrstoten Deutschlands sind Opfer von Landstraßenunfällen. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) warnt seit Langem vor den Unfallrisiken auf Landstraßen.
Der in Österreich entsprechende Straßentyp wird als Freilandstraße bezeichnet.
Siehe auch
Literatur
- Wolfgang Pietzsch, Günter Wolf: Straßenplanung. Werner Verlag, München 2005, ISBN 3-8041-5003-9.