Koordinaten: 50° 44′ 43″ N, 7° 7′ 30″ O
Bundeszentralamt für Steuern | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Stellung | Bundesoberbehörde |
Aufsichtsbehörde | Bundesministerium der Finanzen |
Gründung | 1. Januar 2006 |
Hauptsitz | Bonn, Nordrhein-Westfalen |
Behördenleitung | Maren Kohlrust-Schulz |
Bedienstete | ~2400 (Stand: 10/2022) |
Haushaltsvolumen | ca. 708,6 Mio. € (2020) |
Netzauftritt | www.bzst.de |
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist eine zum 1. Januar 2006 gegründete Bundesoberbehörde in Deutschland, die direkt dem Bundesministerium der Finanzen unterstellt ist. Die Behörde ist aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen.
Aufgaben
Das Amt nimmt bundesländerübergreifend zentrale steuerliche Aufgaben mit nationalem und internationalem Bezug wahr. Die Behörde ist unter anderem zuständig für
- Abzugsteuern (§ 50a EStG) bei inländischen Einkünfte von ausländischen Künstlern, Sportlern, Lizenzgebern und Aufsichtsräten sowie Abzugsteuerentlastung (Freistellungsbescheinigung oder Erstattung)
- Bundesbetriebsprüfung: Mitwirkung bei der Betriebsprüfung von Konzernen und Großunternehmen
- Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung
- Verständigungs- und Schiedsverfahren in internationalen Beziehungen
- Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
- Verwaltung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer
- Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Fachaufsicht über die
- Durchführung des Familienleistungsausgleichs
- Durchführung des Rentenbezugsmitteilungsverfahrens
- Gewährung der Altersvorsorgezulage
Abteilungen
- Abteilung Z (Zentralabteilung)
- Justiziariat, Informationszentrum Steuern
- Personalmanagement, Dienstpostenverwaltung, Stellenbewirtschaftung
- Aus- und Fortbildung
- Organisation, Haushalt, KLR
- IT-Qualitätssicherung, IT-nahe Dienste
- Gesetzesfolgenabschätzung, Berichtswesen, Risikomanagement, Beschaffungsstelle
- Innerer Dienst, Bibliothek, Liegenschaftsverwaltung, Servicestellen, Datenschutz, IT-Sicherheit
- Automation in der Steuerverwaltung, Dokumentationsstelle juris
- Abteilung Steuern U (Umsatzsteuer)
- Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs, Koordinierung Umsatzsteuersonderprüfungen/Steuerfahndung
- Umsatzsteuerkontrollverfahren
- Durchführung der Verfahren zur Erstattung von Umsatzsteuern
- Straf- und Bußgeldstelle
- Amtshilfe im Bereich Umsatzsteuer für in- und ausländische Behörden
- Vergabe und Bestätigung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern für den innergemeinschaftlichen Handel
- Erfassung von zusammenfassenden Meldungen und Weiterleitung an die übrigen europäischen Mitgliedstaaten
- Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)
- Abteilung Steuern N (nationaler Bereich)
- Durchführung der Besteuerung der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer
- Fachaufsichtsreferat über die Durchführung des Familienleistungsausgleichs
- Fachaufsichtsreferat über die Durchführung der Altersvorsorgezulage
- Durchführung des Kontenabrufverfahren
- Aufbereitung und -weitervermittlung der Daten betreffend Freistellungsaufträge
- Aufbereitung und -weitervermittlung der Daten betreffend Rentenbezugsmitteilungen
- Riester-/Rürupzertifizierung, Investmentsteuergesetz, Einlagenrückgewähr
- Steuerliches Info-Center, Servicegruppe Umsatzsteuerkontrollverfahren
- Freistellungsbescheinigung im Baugewerbe nach § 48b EStG
- Sondereinheit
- Gruppe Kapitalmarkt
- Straf- und Bußgeldstelle
- Entlastung von deutschen Abzugsteuern auf Kapitalerträge
- Auswertung von DAC 6 Meldungen
- Gruppe Internationaler Informationsaustausch
- Amtshilfe direkte Steuern
- Zentrale Anlaufstelle für Ausländische Investoren
- Durchführung der Besteuerungsverfahrens ausländischer Künstler und Sportler
- Durchführung der Verfahren zur Erstattung, Vergütung und Freistellung von Kapitalertragsteuer
- Gruppe Kapitalmarkt
- Abteilung Bundesbetriebsprüfung I (Produktionsbranchen)
- Abteilung Bundesbetriebsprüfung II (Dienstleistungsbranchen)
- Abteilung Bundesbetriebsprüfung III (branchenübergreifende Prüfung der betrieblichen Altersversorgung und Lohnsteuer, Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen)
Für die Bundesbetriebsprüfung arbeiten im gesamten Bundesgebiet rund 500 Bundesbetriebsprüfer, die bei der Prüfung der Groß- und Konzernbetriebe bundesweit eingesetzt werden.
Personal und Ausbildung
Das BZSt beschäftigt 2400 Beamte und Tarifbeschäftigte (Stand Oktober 2022).
Die Laufbahnen für die Beamten gliedern sich wie im übrigen Bundesdienst: Eine Tätigkeit im BZSt erfolgt
- im mittleren Dienst nach zweijähriger Ausbildung zum Finanzwirt oder nach Übernahme von anderen Behörden,
- im gehobenen Dienst nach dreijähriger Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt (FH) oder zum Diplom-Verwaltungswirt mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH). Eine Übernahme von anderen Behörden ist ebenso möglich.
- im höheren Dienst nach abgeschlossenem Hochschulstudium (vorzugsweise der Rechtswissenschaften).
Finanzwirt
Die Laufbahnausbildung für den mittleren Dienst im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz. Während der Ausbildung sind die Auszubildenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Steuersekretäranwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Finanzwirt ist eine Verwendung als Steuersekretär in allen Abteilungen des BZSt möglich.
Diplom-Finanzwirt
Die Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst zum Diplom-Finanzwirt (FH) im BZSt erfolgt bei den Landesfinanzverwaltungen aller Bundesländer (außer Berlin, Hamburg, Saarland und Sachsen-Anhalt). Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Finanzanwärter. Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Finanzwirt (FH) ist eine Verwendung als Steuerinspektor in allen Abteilungen des BZSt möglich.
Verwaltungsinformatik
Die Laufbahnausbildung Verwaltungsinformatik (VIT) für den gehobenen Dienst zum Diplom-Verwaltungswirt – mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH) im BZSt erfolgt an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl und Münster. In Brühl, am zentralen Lehrbereich wird das sechsmonatige Grundstudium absolviert und mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen. Anschließend wenden die Studierenden das Wissen in verschiedenen Praxisphasen im BZSt an und studieren während den Hauptstudiumsabschnitten 1–3 am Fachbereich Finanzen (BWZ: Berufs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung in Münster). Während des Studiums sind die Studierenden Beamte auf Widerruf und führen die Dienstbezeichnung Technischer Regierungsoberinspektoranwärter (TROIAnw). Nach erfolgreichem Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt – mit Schwerpunkt Verwaltungsinformatik (FH) ist eine Verwendung als Technischer Regierungsoberinspektor (TROI) (Eingangsamt A10) in vielen Abteilungen, zum einen in der Zentralabteilung und zum anderen in den verschiedenen Steuerabteilungen des BZSt möglich.
Präsidenten
- 2008–2011: Gabriele Hahn
- 2011–2018: Eberhard Petersen
- seit 2018: Maren Kohlrust-Schulz
Das Amt des Behördenleiters ist in Besoldungsgruppe B 8 der Bundesbesoldungsordnung B eingruppiert. Der Behördenleiter führt die Amtsbezeichnung Präsident.
Dienststellen
Der Hauptsitz der Behörde befindet sich in Bonn-Beuel (An der Küppe 1 und Platanenweg 33). Weitere Dienstsitze befinden sich in Berlin, Saarlouis und in Schwedt an der Oder.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Bundeszentralamt für Steuern: Über uns (letzter Abruf: 23.01.2019).
- ↑
- ↑ Steuerliches Info-Center
- ↑ Bundeszentralamt für Steuern: Organigramm des Bundeszentralamtes für Steuern (letzter Abruf: 16. März 2018).
- ↑ Bundeszentralamt für Steuern Geschäftsbereich Bundesbetriebsprüfung (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
- ↑ Bundeszentralamt für Steuern: Laufbahnausbildung für den mittleren Steuerdienst (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
- ↑ Bundeszentralamt für Steuern: Übersicht der Schulen im gehobenen Dienst (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
- ↑ Bundeszentralamt für Steuern: Laufbahnausbildung für den gehobenen Steuerdienst (letzter Abruf: 23. Januar 2019).
- ↑ BZSt - Diplom-Verwaltungsinformatiker. Abgerufen am 12. Oktober 2022.
- ↑ Festsetzung von Zusätzen zu den Grundamtsbezeichnungen; Rundschreiben zur Bundesbesoldungsordnung B (BBesO B) – RdSchr. d. BMI v. 25.3.2021 – D3-30200/183#5 –. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. 25. März 2021, archiviert vom am 28. März 2022; abgerufen am 14. Dezember 2021. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.