380 mm | 550 mm | 760 mm | 960 mm |
In Deutschland legt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) eine Bahnsteighöhe von mindestens 380 mm bis maximal 960 mm für regelspurige Eisenbahnen fest. Bei Neubauten oder umfassenden Umbauten von Personenbahnsteigen sollen demnach in der Regel die Bahnsteigkanten auf eine Höhe von 760 mm über Schienenoberkante (beides von S-Bahnen und Regionalverkehr) gelegt werden; Höhen von unter 380 mm und über 960 mm sind unzulässig. Bahnsteige, an denen ausschließlich S-Bahn-Züge halten, sollen eine Höhe von 960 mm über Schienenoberkante haben.
Für einen stufenfreien Einstieg in einstöckige Fernbahnwagen wäre eine Bahnsteighöhe von etwa 1200 mm erforderlich. Dieses Maß wird in einigen Ländern insbesondere in Ballungsräumen angewendet, es ist jedoch im europäischen und vorderasiatischen Regelspurnetz nicht mit dem Lichtraumprofil vereinbar.
Geschichte
Situation im Deutschen Reich ab 1905
Die ab 1. Mai 1905 gültige Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) legte in § 23 Abs. 1 fest: „Die Kanten der Personenbahnsteige sind in der Regel 0,76 oder 0,38 m über Schienenoberkante zu legen, jedoch sind Bahnsteige von weniger als 0,38 m Höhe zulässig. In Krümmungen ist auf die Gleisüberhöhung Rücksicht zu nehmen.“
Situation im Deutschen Reich ab 1928
Die ab 1. Oktober 1928 gültige Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) legte in § 23 Abs. 1 fest: „Die Kanten der Personenbahnsteige sind in der Regel 0,76 oder 0,38 m über Schienenoberkante zu legen, jedoch sind Bahnsteige von weniger als 0,38 m Höhe zulässig. In Gleiskrümmungen ist auf Überhöhung des äußeren Stranges Rücksicht zu nehmen.“
Situation BRD ab 1967
In der Erstfassung der EBO von Mai 1967 waren als Regelhöhen für Bahnsteige 380 und 760 mm über Schienenoberkante vorgesehen. Neu eingeführt wurde die Möglichkeit, mit besonderer Genehmigung höhere Bahnsteige anzulegen.
§ 13 besagt bezüglich der Höhe: „Die Kanten der Personenbahnsteige sind in der Regel 0,76 m oder 0,38 m über Schienenoberkante zu legen, jedoch sind Bahnsteige von weniger als 0,38 m Höhe und mit besonderer Genehmigung (§3 Abs. 2) von mehr als 0,76 m Höhe zulässig.“
Situation DDR ab den 1970er Jahren
In der DDR wurden ab 1974 Doppelstockeinzelwagen mit Einstiegen im Unterstock eingesetzt und dazu für einen stufenlosen Einstieg 550 mm als weitere Regelhöhe definiert. Dies entsprach einer Norm der UIC.
S-Bahn Berlin
Im Netz der S-Bahn Berlin wurden die Bahnsteige bei Neu- und grundlegenden Umbauten von 960 auf 1030 mm erhöht, um den verbliebenen Niveauunterschied beim Einstieg zu verkleinern. Bei der Übernahme der Strecken in West-Berlin durch die BVG 1984 wurde diese Arbeitsweise fortgesetzt.
Situation ab 1990
Beitritt des Staatsgebiets der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes 1990
Durch den Beitritt des Staatsgebiets der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Art. 23 GG a.F. galt die EBO grundsätzlich auch im Beitrittsgebiet. In den fünf neuen Bundesländern war die Höhe 550 mm weiter verbreitet als im alten Bundesgebiet.
Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung 1991
Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung wurden im Mai 1991 die Bestimmungen über Bahnsteighöhen enger gefasst, um eine langfristige Vereinheitlichung zu fördern und Erschwernisse von Personen mit Nutzungsschwierigkeiten zu mindern. Als Regelhöhen bei Neubauten oder umfassenden Umbauten sind seither nur noch 760 mm vorgesehen, 960 mm sind bei ausschließlichem Halt von Stadtschnellbahnzügen zugelassen. Höhen von weniger als 380 mm und mehr als 960 mm sind seither nicht mehr zulässig. Den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen wurde ermöglicht, in eigenen Vorschriften weitere Standardhöhen für bestimmte Anwendungsfälle zu definieren. Bei Bahnen, die als Straßenbahnen nach BOStrab betrieben werden, soll der Bahnsteig nicht höher als der Fahrzeugboden liegen, bei Einsatz moderner Niederflurfahrzeuge beträgt die Bahnsteighöhe somit meist etwa 300 mm, etliche Stadtbahnsysteme nutzen aber auch Hochbahnsteige. Die Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen macht keine Vorgaben zur Bahnsteighöhe.
Bestandsabfrage im Bundestag 1997 und deren Beantwortung mit Text von 1994
In einer Kleinen Anfrage im Bundestag wird nach Bestandsdaten aufgeschlüsselt nach „96, 76, 55, 38 und unter 38 cm“ gefragt. In der Antwort vom 18. September 1997 teilt die Bundesregierung mit: „Nach dem Kommentar zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (Thoma/Paetzold/Wittenberg, 2. Auflage 1994) weisen 53 % der Bahnsteige eine Höhe von weniger als 0,38 m, 12 % von 0,76 m und 4 % von 0,96 m über Schienenoberkante auf.“
Bahnsteighöhenkonzept 2011
2011 einigten sich die Deutsche Bahn und die Bundesländer auf eine Reform des Bahnsteighöhenkonzepts. Im Zuge von Sanierungen sollten Einheitlichkeit und Barrierefreiheit erreicht werden. Als Regelhöhe wurden 76 cm Bahnsteighöhe festgeschrieben; in begründeten Ausnahmefällen 55 cm zugelassen.
Mit dem Bahnsteighöhenkonzept 2011 wurde erstmals eine konzeptionelle, bundesweite Festlegung für die Bahnsteighöhe getroffen. Eine vertragliche Vereinbarung über Bahnsteighöhen (Zielhöhen bei Neu- und Umbauten) wurde bisher ausschließlich mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) getroffen.
2014 hatten 32,6 % der Bahnsteiglänge der DB Station&Service eine Höhe von 760 mm, 19,5 % war 550 mm hoch und 21,2 % nur 380 mm. 18,2 % war niedriger als 380 mm, 8,4 % war 960 mm oder 1030 mm hoch. 1,5 Kilometer der Bahnsteige hatte eine Sonderhöhe.
2014 schreibt die DB AG: „In einigen Regionen dominieren heute 55 cm Bahnsteige, welche überwiegend in den letzten zwei Jahrzehnten errichtet wurden. Ein Wechsel auf eine abweichende Bahnsteighöhe wäre somit wirtschaftlich nicht vertretbar.“
An der Strecke Berlin–Dresden wurden von 18 zu sanierenden Bahnsteigen auf Brandenburger Gebiet zehn mit 760 mm und acht mit 550 mm geplant. Das Land wollte 550 mm, die Bahn 760 mm. Das Eisenbahnbundesamt behauptet angeblich, dass „höhere Zuggeschwindigkeiten höhere Bahnsteige erfordern“. Das technische Regelwerk der Deutschen Bahn AG sieht für Bahnsteige mit Vorbeifahrten mit mehr als 160 km/h eine Bahnsteighöhe von 76 cm vor.
TSI Infrastruktur als EU-Verordnung 2015
Seit 1. Januar gilt aufgrund der EU-Verordnung Nr. 1299/2014 der Europäischen Kommission vom 18. November 2014 die TSI Infrastruktur direkt. Dort heißt es unter 4.2.9.2: „Für Bogenhalbmesser von 300 m und mehr muss die nominelle Bahnsteighöhe 550 mm oder 760 mm über der Schienenoberkante betragen“. Anwendungsbereich ist das „transeuropäisches Eisenbahnsystem“, definiert als das konventionelle transeuropäische Eisenbahnsystem und das transeuropäische Hochgeschwindigkeitsbahnsystem im Sinne des Anhangs I Nummern 1 beziehungsweise 2 die sich wiederum auf „Entscheidung Nr. 1692/96/EG“ beziehen.
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichte 2015–2017
Im Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht (IZB) 2014 gibt die Deutsche Bahn AG auf Seite 167 ff. die Verteilung der Bahnsteighöhen nach Nettolängen und eine „Verteilung der Reisenden je Tag auf Bahnsteighöhen“ an. In den IZB 2015 (S. 154), 2016 und 2017 wird im Abschnitt „A2) Bahnsteighöhen“ grafisch nur eine „Verteilung der Reisenden je Tag auf Bahnsteighöhen [%]“ angegeben.
Situation ab 2017
Die Deutsche Bahn stellte ein neues Bahnsteighöhenkonzept vor, und das BMVI verschickte ein Rundschreiben an die Verkehrsbehörden der Länder. Laut beiden Dokumenten soll verstärkt die Höhe von 760 mm gefördert werden, von den 550 mm für den Regionalverkehr wird abgerückt. Dies ruft Widerstand mehrerer Bundesländern und anderer Einrichtungen hervor. Auf der Verkehrsministerkonferenz im April 2018 wird ein Vorschlag zur Änderung der EBO beschlossen.
Bahnsteighöhenkonzept 2017
Das Bahnsteighöhenkonzept ist aus Sicht der DB erforderlich, um die Barrierefreiheit zu verbessern: Reisende, die beispielsweise in Berlin nach Dresden bei 76 cm stufenlos in einen Zug einsteigen, finden in Brandenburg niedrigere Bahnsteige vor, was eine Stufe beim Ausstieg zur Folge hat. In Dresden steigen die Reisenden dann wieder stufenlos aus.
Das Bahnsteighöhenkonzept legt daher Zielhöhen fest, die die Deutsche Bahn langfristig erreichen will. Damit werden die Vorgaben der EBO (siehe oben) umgesetzt und die in der EBO genannten Ausnahme angewandt. Da das Bahnsteighöhenkonzept 2017 keine Baumaßnahmen auslöst, sondern erst bei vorliegendem technischen Bedarf umgesetzt wird, treten keine zusätzlichen Kosten auf. Entsprechend geht die DB von einer Umsetzungsdauer von 30 bis 40 Jahren aus.
Der vielfach geteilte Hinweis auf die Kosten von 250 Mio. EUR/Jahr bis 2053 ist falsch und basiert auf einer Fehlinterpretation interner Unterlagen der DB.
Schreiben des BMVI zur Dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Januar 2017
Mit Schreiben vom 5. Januar 2017 informierte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Obersten Verkehrsbehörden der Länder, dass in der dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) zwischen dem BMVI und der Deutschen Bahn AG die Anreize zum Bau von Bahnsteigen mit einer Höhe von 760 mm verstärkt werden sollen.
Laut einem Bericht der Wirtschaftswoche vom 21. Februar 2017 schrieb Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) kurz zuvor an die Verkehrsbehörden der Länder: „Da man bei den Bahnsteigen von einer langen Nutzungsdauer nach einem Umbau auszugehen hat, soll für die Bahnsteige der Strecken der Eisenbahnen des Bundes zukünftig noch stringenter die Regelbahnsteighöhe von 0,76 Metern eingehalten werden.“
Laut WiWo vermutet Thomas Geyer vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord als Grund, dass der Bund versuche, durch die höheren Bahnsteige „das unberechtigte Queren der Gleise unterbinden zu können“. Die DB AG bestätigt, dass 760 mm die optimale Bahnsteighöhe für die ICE-Einheiten seien, dementierte allerdings „vehement“, dass Ronald Pofalla (CDU), seit 1. Januar 2015 im Vorstand der DB AG und seit 2017 zuständig für Infrastruktur, seine Hand im Spiel habe. Die Initiative sei allein eine Entscheidung des Bundesverkehrsministeriums gewesen.
Etwa 2017 hatten laut einem Bericht des Nachtmagazins der ARD vom 23. August 2017 Bahnsteige mit einer Höhe von 550 mm bundesweit einen Anteil von 37 %, in Thüringen 95 % und in Rheinland-Pfalz 59 %. Die gleichen Zahlen nennt am 18. Oktober 2017 das ARD-Magazin Plusminus und zusätzlich: Anteil der Höhe 550 mm in Nordrhein-Westfalen 7 %, Bayern 36 %, Saarland 71 % und Baden-Württemberg 54 %. Laut Plusminus verlange das Bundesverkehrsministerium „zukünftig noch stringenter die Regelbahnsteighöhe von 0,76 m“ einzuhalten, denn nur so lasse sich „die Technische Einheitlichkeit im Eisenbahnwesen erzeugen“.
In der dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der DBAG, die ab 2020 gelten soll, will das BMVI die Anreize für den Bau von 760 mm hohen Bahnsteigen verstärken.
Kritik am neuen Höhenkonzept
Das baden-württembergische Verkehrsministerium befürchtet deshalb Verzögerungen bei laufenden Planungen und kritisiert wie der Deutsche Bahnkunden-Verband, dass die Mehrheit der Nachbarländer ebenfalls eine Bahnsteighöhe von 550 mm anstrebt. Kritik kam auch von den ostdeutschen Bundesländern, die sich an den bisherigen Bahnsteighöhenkonzepten der Deutschen Bahn bei Beschaffung von Fahrzeugen (u. a. Doppelstockwagen mit Tiefeinstieg), Neubauten wie dem City-Tunnel Leipzig sowie der Sanierung bestehender Stationen orientierten, welche für viele Strecken 550 mm hohe Bahnsteige vorsahen. So haben in Thüringen von 457 Bahnsteigen lediglich 13 eine Höhe von 760 mm, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 18 von 366.
Zu den Aufhöhungsplänen auf 760 mm der DB AG meint Wolfgang Ball, Pressesprecher der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt: „Das finden wir überhaupt nicht gut und wir können auch den Sinn dieser Sache nicht sehen.“
Infolge der einstimmigen Aufforderung durch die Verkehrsministerkonferenz wurde im Januar 2018 vereinbart, dass die Länder neue Konzepte unter der Zielstellung erarbeiten, ein Höchstmaß an Barrierefreiheit zu erreichen. Als erstes Bundesland teilte Rheinland-Pfalz im April 2018 mit, dass es sich mit der Deutschen Bahn über das weitere Verfahren bei Stationsausbauten geeinigt habe. Der Kompromiss entspricht weitgehend dem Bahnsteighöhenkonzept von 2011, welches 550 mm hohe Bahnsteige auf etlichen Strecken vorsieht.
In Thüringen gab es 2018 Widerstand gegen eine allgemeine Erhöhung auf 760 mm, laut Infrastrukturministerin Birgit Pommer lehne das Land die Erhöhung grundsätzlich ab. Seit Anfang der 1990er Jahre seien in Thüringen rund 60 Bahnsteige mit 380 mm, rund 200 mit 550 mm und 13 mit 760 mm gebaut worden.
Das Verkehrsministerium in Niedersachsen hat Bedenken gegenüber dem neuen Konzept. Landesweit gebe es noch rund 150 Bahnhöfe mit niemals modernisierten, maximal 39 Zentimeter hohen Bahnsteigen: „Daher ist es aus Sicht des Landes deutlich wichtiger, diese Bahnsteige zu erhöhen als eine Vereinheitlichung von 76 Zentimeter hohen Bahnsteigen zu fordern.“ Niedersachsen werde kein Geld mehr in den Umbau von Haltepunkten investieren, wenn die auf Landesebene getroffenen Vereinbarungen einseitig aufgelöst würden.
Bestand 30. November 2017
Bundesland | Bahnsteighöhen | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
- | < 380 mm | 380 mm | 550 mm | 760 mm | 850 mm | 960 mm | 1030 mm | Gesamt | Statistik | ||||||||
- | abs. | % | abs. | % | abs. | % | abs. | % | abs. | % | abs. | % | abs. | % | abs. | Median | Modus |
Baden-Württemberg | 241 | 18,9 | 253 | 19,8 | 381 | 29,9 | 322 | 25,2 | 7 | 0,5 | 79 | 6,2 | 0 | 1276 | 550 mm | 550 mm | |
Bayern | 391 | 24,8 | 395 | 25,1 | 232 | 14,7 | 394 | 25,0 | 0 | 157 | 10,0 | 0 | 1576 | 550 mm | 380 mm | ||
Berlin | 0 | 0 | 2 | 1,0 | 6 | 2,9 | 37 | 17,6 | 0 | 118 | 56,2 | 47 | 22,4 | 210 | 960 mm | 960 mm | |
Brandenburg | 142 | 27,7 | 28 | 5,5 | 128 | 25,0 | 175 | 34,2 | 0 | 28 | 5,5 | 11 | 2,1 | 512 | 550 mm | 760 mm | |
Bremen | 1 | 3,7 | 4 | 14,8 | 0 | 22 | 81,5 | 0 | 0 | 0 | 27 | 760 mm | 760 mm | ||||
Hamburg | 0 | 0 | 1 | 1,2 | 0 | 19 | 23,5 | 0 | 61 | 75,3 | 0 | 81 | 960 mm | 960 mm | |||
Hessen | 173 | 21,9 | 148 | 18,8 | 161 | 20,4 | 236 | 29,9 | 1 | 0,1 | 70 | 8,9 | 0 | 789 | 550 mm | 760 mm | |
Mecklenburg-Vorpommern | 61 | 21,6 | 42 | 14,9 | 161 | 57,1 | 18 | 6,4 | 0 | 0 | 0 | 282 | 550 mm | 550 mm | |||
Niedersachsen | 59 | 9,1 | 72 | 11,1 | 157 | 24,3 | 358 | 55,3 | 0 | 1 | 0,2 | 0 | 647 | 760 mm | 760 mm | ||
Nordrhein-Westfalen | 96 | 8,2 | 219 | 18,7 | 43 | 3,7 | 633 | 54,0 | 0 | 181 | 15,4 | 0 | 1172 | 760 mm | 760 mm | ||
Rheinland-Pfalz | 183 | 25,5 | 126 | 17,6 | 143 | 19,9 | 165 | 23,0 | 0 | 0 | 0 | 717 | 550 mm | <380 mm | |||
Saarland | 46 | 38,7 | 8 | 6,7 | 45 | 37,8 | 20 | 16,8 | 0 | 0 | 0 | 119 | 550 mm | 550 mm | |||
Sachsen | 226 | 34,6 | 96 | 14,7 | 305 | 46,7 | 26 | 4,0 | 0 | 0 | 0 | 653 | 550 mm | 550 mm | |||
Sachsen-Anhalt | 97 | 19,4 | 124 | 24,8 | 212 | 42,3 | 68 | 13,6 | 0 | 0 | 0 | 501 | 550 mm | 550 mm | |||
Schleswig-Holstein | 3 | 1,4 | 42 | 19,4 | 34 | 15,7 | 128 | 59,3 | 0 | 9 | 4,2 | 0 | 216 | 760 mm | 760 mm | ||
Thüringen | 127 | 28,0 | 93 | 20,5 | 220 | 48,6 | 13 | 2,9 | 0 | 0 | 0 | 453 | 550 mm | 550 mm | |||
Gesamt | 1846 | 20 | 1653 | 17,9 | 2328 | 25,2 | 2634 | 28,5 | 8 | 0,1 | 704 | 7,6 | 58 | 0,6 | 9231 | 550 mm | 760 mm |
Ost | 653 | 25,0 | 385 | 14,7 | 1032 | 39,5 | 337 | 12,9 | 0 | 0 | 146 | 5,6 | 58 | 2,2 | 2611 | 550 mm | 550 mm |
West | 1193 | 18,0 | 1268 | 19,2 | 1296 | 19,6 | 2297 | 34,7 | 8 | 0,1 | 558 | 8,4 | 0 | 0 | 6620 | 550 mm | 760 mm |
Verkehrsministerkonferenz am 19./20. April 2018
Die Bahnsteighöhen waren Thema der Verkehrsministerkonferenz am 19./20. April 2018 Es wurde beschlossen:
„Die Verkehrsministerkonferenz schlägt folgende Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vor:
a) In § 2 Absatz 3 EBO ist die Anforderung aufzunehmen, dass die Aufstellung der Programme unter Beteiligung der Länder und der SPNV-Aufgabenträger erfolgt.
b) In § 13 Absatz 1 Satz 1 EBO sollen Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm ü. SO Bahnsteigen mit einer Höhe von 76 cm ü. SO als Regelbahnsteighöhe gleichgestellt werden.
c) In § 13 Absatz 1 Satz 2 EBO ist die Regelung, dass Bahnsteige, an denen ausschließlich Stadtschnellbahnen halten, auf eine Höhe von 0,96 m über Schienenoberkante gelegt werden sollen, durch eine Kann-Vorschrift zu ersetzen.
Die Verkehrsministerkonferenz bittet das Vorsitzland des Arbeitskreises Bahnpolitik, über den Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung von § 2 und § 13 EBO in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.“
Regelung in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III 2020
Gemäß Anlage 13.2.2, Abschnitt 3.2.2 Bahnsteighöhe – Zielhöhe [H] gemäß Bahnsteighöhenkonzept (BSHK) der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III wurden auf Basis des Bahnsteighöhenkonzepts der DB AG von 2011 Regelungen für die Zielwertbemessung festgelegt. Es gilt der Grundsatz Regelhöhe 76 cm (bzw. 96 cm bei Stadtschnellbahnen); keine Ausnahme im Hauptnetz und in Ballungsräumen. Ziel: Durchgängiger, niveaufreier Ein- und Ausstieg.
Ausnahmen (vereinfacht):
- Bahnsteighöhe 55 cm außerhalb des Hauptnetzes, wenn die Mehrzahl der Bahnsteige einer Linie bereits diese Höhe haben (Regel 1, Regel 4), oder im Hauptnetz, wenn die Bahnhöfe zusätzlich in oder maximal 20 km außerhalb eines Verdichtungsraums liegen und mindestens dreimal pro Stunde angefahren werden (Regel 3).
- Bahnsteighöhe 55 cm an Linien der RegioTrams und Bahnsteigen, an denen keine überregionalen Linien halten (Regel 2a).
- Bahnsteighöhe 38 cm für Bahnsteige, an denen ausschließlich RegioTrams mit 38 cm Einstiegshöhe halten (Regel 2b).
- Bahnsteighöhe 55 cm im Hauptnetz für grenzüberschreitende Linien, die nicht weiter als 70 km im Landesinneren enden (Regel 5).
- Bahnsteighöhe 55 cm im Hauptnetz übergangsweise, wenn noch mindestens 20 Jahre Fahrzeuge mit 55 cm Einstiegen verwendet werden (Regel 6).
- Bahnsteighöhe 55 cm in und außerhalb des Hauptnetzes, wenn dies Lademaßüberschreitungen, z. B. bei Schrägblechtransporten, notwendig machen.
- Ausnahmefälle laut Bahnsteighöhenkonzept und Härtefälle.
Bei allen Ausnahmen außer den beiden Letztgenannten müssen zudem die Bahnsteige für Linien mit abweichenden Höhen von den Bahnsteigen für Linien mit 76 cm/96 cm separiert werden können. In diesem Fall haben die Bahnsteige eines Bahnhofs je nach bedienter Linie unterschiedliche Höhen.
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2021
Für die Aufhöhung von Bahnsteigen der DB von unter 380 mm auf eine Zielhöhe wurden im Berichtszeitraum 95 Mio. EUR verwendet.
Im Jahr 2021 gibt es 3.029 aktive Bahnsteige der DB Station&Service AG mit einer Höhe kleiner 550 mm. Die Gesamtzahl der Bahnsteige beträgt 9257, davon 18 inaktive und 9239 aktive.(S. 280)
Der Bericht enthält unter der Überschrift „Bahnsteighöhen“ auch Angaben zur Anzahl der Reisenden (S. 196) und zur Gesamtnettobahnsteiglänge aufgeschlüsselt nach Bahnsteighöhen (S. 197). Unter der Überschrift „Bahnsteighöhenkonzept“ wird auf das 2011er Konzept verwiesen und eine teilweise stufenweise Umsetzung beschrieben.(S. 243) Unter der Überschrift „Entwicklung der Bahnsteighöhen“ (S. 281) wird die Nettobahnsteiglänge je Bahnsteighöhe im Zeitablauf angegeben, von 2016 bis 2021 erhöhte sie sich für 760 mm um 46,8 km und für 550 mm um 55,3 km.
Situation nach Bundesland
Länder mit Median 550 mm
Baden-Württemberg
Bis 2017 gab es kein landesweit abgestimmtes Konzept, nach dem Bahnsteigzielhöhen für die jeweiligen Strecken festgelegt wurden. Die auszubauenden Bahnsteighöhen wurden bis dahin linienweise durch das Land festgelegt, wenn eine Modernisierung anstand. Dabei wurde in den meisten Fällen eine Höhe von 55 cm gewählt. 2017 hat die Deutsche Bahn ein Bahnsteighöhenkonzept für Baden-Württemberg vorgelegt, das einen einheitlichen Ausbau auf eine Höhe von 76 cm vorsah. Dieses Konzept wurde vom Land kritisiert, da die bisherigen Investitionen in Bahnsteigmodernisierungen dadurch in Frage gestellt würden. Im November 2017 einigten sich Bund und Land darauf, dass an Linien, bei denen ein durchgehender Ausbau auf 55 cm möglich ist, auch weiterhin so ausgebaut werden kann. Auf anderen Linien sollen sog. Hybridbahnsteige gebaut werden, die zum Teil beide Höhen aufweisen und nach einer Übergangszeit vollständig auf 76 cm umgebaut werden.
2018 brachte das Verkehrsministerium Baden-Württemberg ein Mischkonzept in die Diskussion zukünftiger Bahnsteighöhen ein. Dabei sollen die Strecken der S-Bahn Stuttgart Bahnsteige mit 96 cm bzw. im Mischverkehr mit 76 cm erhalten. Die Strecken der S-Bahn Rhein-Neckar und des Metropolexpress um Stuttgart sollen 76 cm Bahnsteighöhe erhalten. Die übrigen Strecken sollten ursprünglich (Stand 2018) Bahnsteige mit 55 cm Höhe erhalten. Insbesondere in den Zweisystemstadtbahnnetzen Karlsruhe, Heilbronn und Neckar-Alb wird eine notwendige Bahnsteighöhe von 55 cm gesehen, um Barrierefreiheit herzustellen. Das Konzept sieht Separierungsstationen vor, die Bahnsteige mit 76 cm und 55 cm besitzen und den barrierefreien Umstieg zwischen Zügen mit verschiedenen Einstieghöhen ermöglichen. Mit dem Konzept sollen die Kosten zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit möglichst gering gehalten werden und ein Großteil der bereits umgebauten Bahnsteige ohne Umbau weitergenutzt werden können.
Inzwischen ist für weitere Strecken eine Zielbahnsteighöhe von 76 cm Bahnsteighöhe vorgesehen. Dies betrifft beispielsweise die Strecken Ulm – Friedrichshafen – Lindau (mit Zwischenstufe 55 cm). Für Mischstrecken von regulären sowie Stadtbahnzügen sind „Hybridbahnsteige“ mit mehreren Bahnsteighöhen vorgesehen.
Die bestellten Doppelstocktriebzüge des Typs Alstom Coradia Stream weisen einen barrierefreien Einstieg am „Standardbahnsteig mit 76 cm über der Schienenoberkante“ auf.
Bayern
Die Bayerische Eisenbahngesellschaft als SPNV-Aufgabenträger in Bayern hat im Jahr 2009 ein Zielbahnsteighöhenkonzept entwickelt. Dieses sieht bei Nebenbahnen und dieselbetriebenen Hauptbahnen zum Großteil einen Ausbau auf 55 cm Bahnsteighöhe vor. Elektrifizierte Hauptbahnen sollen überwiegend auf 76 cm ausgebaut werden. Dabei sind einige Ausnahmen vorhanden. Bei der S-Bahn München wird ein Ausbau auf 96 cm angestrebt.
Mit der Inbetriebnahme der zweiten Betriebsstufe der S-Bahn Nürnberg im Jahr 2010 wurden viele Stationen an den Linien S1 und S3 von 96 cm auf 76 cm Bahnsteighöhe zurückgebaut, da nur mit solchen Fahrzeugen die Erweiterungen nach Bamberg, Ansbach und Neumarkt im Mischverkehr mit anderen Zugkategorien umgesetzt werden konnten. Auf der Linie S2 zwischen Roth und Altdorf sind überwiegend noch Bahnsteige mit 96 cm bzw. 85 cm Höhe vorhanden, die zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls auf 76 cm zurückgebaut werden sollen.
Brandenburg
An der Strecke Berlin – Dresden wurden Halte mit verschiedenen Bahnsteighöhen eingerichtet, zehn von 18 Bahnhöfen auf Brandenburger Gebiet mit 760 mm und acht mit 550 mm. Das Land Brandenburg hatte sich wegen Barrierefreiheit durchgehend 550 mm befürwortet, die DB AG stimmte dem nicht zu.
Hessen
Die Bahnsteige im Bahnhof Lollar sollten von 380 mm auf 550 mm erhöht werden. Durch das Bahnsteighöhenkonzept 2017 wurden die Pläne gestoppt. Der Bahnhof Marburg (Lahn) wurde „Bahnhof des Jahres 2015“ und hat eine Höhe von 550 mm.
In Melsungen-Schwarzenberg sollte ein Haltepunkt für die Züge der RegioTram Kassel, die auf 380 mm ausgelegt sind, mit einer Bahnsteighöhe von 760 mm gebaut werden. Als Kompromiss wurden 550 mm genannt. Der Vorfall führte zu einem Bericht in der Kategorie Realer Irrsinn des Satiremagazins extra 3.
Im Oktober 2018 wurde der Umbau des Bahnhofs in Treysa inkl. einer Erhöhung auf 550 mm genehmigt.
Mecklenburg-Vorpommern
Nur 18 von 366 Bahnsteigen in Mecklenburg-Vorpommern haben eine Höhe von 760 mm.
Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz und DB Station & Service vereinbarten 2006 erstmals ein gemeinsames Bahnsteighöhenkonzept, welches im Jahr 2011 überarbeitet wurde. Dieses Konzept sieht ein Mischkonzept aus den Bahnsteighöhen 550 mm und 760 mm vor. Es priorisiert den 760-mm-Ausbau auf den wichtigen Hauptstrecken und den 550-mm-Ausbau im regionalen Netz. In Knotenbahnhöfen in denen Strecken beider Höhen zusammentreffen, sollen Bahnsteige entsprechend der Zielhöhe der Zulaufstrecken separat ausgebaut werden, um einen barrierefreien Wechsel zwischen beiden Systemen zu ermöglichen. Diese Vereinbarung erfuhr 2018, im Rahmen der Diskussion um eine bundesweit einheitliche Höhe von 760 mm eine erneute Überarbeitung. So wurde für fünf Prozent der Stationen für die 550 mm vorgesehen war die Zielbahnsteighöhe geändert, für 95 % durch Verhandlungen der alte Wert jedoch gesichert werden. Für die Nahestrecke und die Trierer Weststrecke wurde langfristig eine Zielbahnsteighöhe von 760 mm vereinbart. Diese soll aber erst zur Anwendung kommen, wenn es zum Austausch der jetzigen Fahrzeuggeneration kommt. Bis dahin soll auf diesen Strecken weiter mit 550 mm ausgebaut werden.
Sachsen-Anhalt
Im ÖPNV-Plan des Landes ist eine Regelbahnsteigzielhöhe von 55 cm ausgewiesen. Ausnahmen hiervon bestehen für elektrifizierte Strecken mit grenzüberschreitenden SPNV-Leistungen nach Niedersachsen und Brandenburg, für deren Stationen ein Ausbau auf 76 cm vorgesehen ist.
Thüringen
In Thüringen gab es 2018 Widerstand gegen eine allgemeine Erhöhung auf 760 mm, laut der damaligen Thüringer Infrastrukturministerin Birgit Pommer lehne das Land die Erhöhung grundsätzlich ab. Seit Anfang der 90er Jahre seien in Thüringen rund 60 Bahnsteige mit 380 mm, rund 200 mit 550 mm und 13 mit 760 mm gebaut worden.
Länder mit Median 760 mm
Niedersachsen
Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen hat zusammen mit der DB Station & Service ein Bahnsteighöhenkonzept erarbeitet, dass ein Mischkonzept mit den Höhen 76 cm und 55 cm vorsieht. Abgesehen von wenigen Grenzstrecken ist in diesem Konzept bei den elektrifizierten Strecken ein Ausbau auf 76 cm Bahnsteighöhe vorgesehen und bei den dieselbetriebenen Strecken eine Höhe von 55 cm vorgesehen. In gleicher Weise hat auch der Regionalverband für den Großraum Braunschweig sein Bahnsteighöhenkonzept abgestimmt. Mangels SPNV-Strecken die nicht elektrisch betrieben werden, wird in der Region Hannover nur eine Bahnsteighöhe von 76 cm angestrebt.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden seit der Regionalisierung des Nahverkehrs im Jahr 1996 überwiegend Bahnsteige mit einer Höhe von 76 cm ausgebaut. Auf Strecken, die ausschließlich im S-Bahnverkehr genutzt werden, wurde eine Bahnsteighöhe von 96 cm umgesetzt. Einzelne Stationen in Ostwestfalen und Südwestfalen wurden mit 55 cm Höhe ausgebaut. Im Netz der Dürener Kreisbahn wurde eine Bahnsteighöhe von 38 cm umgesetzt.
2016 wurde zwischen den drei Zweckverbänden für den SPNV und dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Nordrhein-Westfalen ein Bahnsteignutzlängen- und -höhenkonzept vereinbart. Dieses sieht eine Zielstandardhöhe von 76 cm vor. S-Bahnstrecken können weiter auf 96 cm ausgebaut werden, wenn Vorkehrungen für einen späteren Umbau auf 76 cm getroffen werden. Ausnahmen gelten auf Strecken, wo Transporte mit Lademaßüberschreitung stattfinden sowie in Südwestfalen mit 55 cm, um Kompatibilität zu Bahnsteigen in Hessen und Rheinland-Pfalz herzustellen. Zudem haben die Strecken der Dürener Kreisbahnen eine Zielhöhe von 55 cm.
Schleswig-Holstein
Es existiert eine Rahmenvereinbarung zwischen Land, NAH.SH und DB Station&Service zur Modernisierung und zum barrierefreien Ausbau von Bahnstationen, die von Pro Bahn SH begrüßt wird.
Länder mit Median 960 mm
Berlin
Bei der U-Bahn Berlin ermöglichen die Fahrzeugbodenhöhen der BVG-Baureihe H (950 mm) im Großprofilnetz und der BVG-Baureihe HK (875 mm) im Kleinprofilnetz einen annähernd niveaugleichen Einstieg.
Bei der S-Bahn Berlin beträgt die Bahnsteighöhe 960 mm oder 1030 mm. Bei Umbauten erfolgt eine Angleichung auf 960 mm. Das Bundesverkehrsministerium hatte 1994 die neue Höhe von 960 mm durchgesetzt. Bei den Fahrzeugen haben die Baureihe 481/482 und die seit Anfang 2021 eingesetzte DB-Baureihe 483/484 eine Bodenhöhe von 1000 mm,
Im Regionalverkehr haben manche Doppelstockzüge eine Bodenhöhe von 600 mm, die vielfach vorhandenen Bahnsteige mit einer Höhe von 760 mm erlauben keinen niveaugleichen Einstieg. Einige Talent 2 haben niveaugleiche Einstiege sowie die Siemens Desiro HC haben kombinierte Einstiegshöhen, um Bahnsteige der Höhen 550 mm und 760 mm barrierefrei bedienen zu können.
Literatur
- Kieffer, Eberhard; Ernst, Jürgen: Barrierefreies Reisen durch Harmonisierung der Einstiegshöhen. In: Eisenbahntechnische Rundschau. DVV Media Group / Eurailpress, Mai 2006, ISSN 0013-2845.
- Heibel, Annett; Jasper-Ottenhus, Christiane: Barrierefreiheit an Stationen der Deutschen Bahn. In: Eisenbahntechnische Rundschau. DVV Media Group / Eurailpress, Juni 2013, ISSN 0013-2845.
- Jasper-Ottenhus, Christiane; Kieffer, Eberhard; Ernst, Jürgen: Das Bahnsteighöhenkonzept der DB AG. In: Eisenbahntechnische Rundschau. DVV Media Group / Eurailpress, Mai 2014, ISSN 0013-2845.
- Jasper-Ottenhus, Christiane; Hallenberger, Ewald: Barrierefreiheit in Stationen. In: Der Nahverkehr. DVV Media Group / Eurailpress, Dezember 2014, ISSN 0179-504X.
- Jasper-Ottenhus, Christiane; Hallenberger, Ewald; Höflich, Frank Christian: Barrierefreier Ausbau der Personenbahnhöfe der DB Station&Service AG. In: EIK – Eisenbahn Ingenieur Kompendium. Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure, 2016, ISBN 978-3-96892-177-8, ISSN 0934-5930.
- Rühl, Thomas; Jasper-Ottenhus, Christiane; Hallenberger, Ewald: Bewertung der Barrierefreiheit von Personenbahnhöfen. In: Der Eisenbahningenieur. DVV Media Group / Eurailpress, Februar 2019, ISSN 0013-2810.
- Ullrich, Lars; Kieffer, Eberhard: Auswirkung der Einstiegssituation auf die Fahrgastwechselzeit. In: Der Eisenbahningenieur. DVV Media Group / Eurailpress, Dezember 2022, ISSN 0013-2810.
- Klust, Martin; Druckenbrod, Constantin: Auswirkung der Einstiegssituation auf die Fahrgastwechselzeit. In: Der Eisenbahningenieur. Nr. 2023-04. DVV Media Group / Eurailpress, Dezember 2022, ISSN 0013-2810, S. 50–53.
Weblinks
- Bahnsteiginformationen – Datenbank mit Bahnsteighöhe aller Bahnhöfe im Personenverkehr der Deutschen Bahn
- Schritt für Schritt zu barrierefreiem Reisen (Memento vom 20. April 2019 im Internet Archive) – Medienpaket der Deutschen Bahn Bahnsteighöhen
- Eberhard Kieffer, Jürgen Ernst, Christiane Jasper-Ottenhus: Das Bahnsteighöhenkonzept der DB AG. In: Eisenbahntechnische Rundschau. Nr. 5, Mai 2014, ISSN 0013-2845, S. 36–42 (PDF in Webarchiv).
Einzelnachweise
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- ↑ http://epoche2.modellbahnfrokler.de/dv/e2d_0301.html#P23
- ↑ http://epoche2.modellbahnfrokler.de/dv/e2d_2302.html#P23
- ↑ Heinz Delvendahl: Die Bahnanlagen in der neuen Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). In: Die Bundesbahn. Band 41, Nr. 13/14, 1967, ISSN 0007-5876, S. 453–460.
- ↑ https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl267s1563.pdf%27%5D__1541959634810
- ↑ https://www.deutschebahn.com/resource/blob/1173544/52654276c4eebdd3e6d2219423424773/ETR-05_2014-Bahnsteigh%C3%B6henkonzept-data.pdf
- ↑ https://books.google.de/books?id=FcZDDAAAQBAJ&pg=PR32&lpg=PR32#v=onepage&q&f=false
- ↑ https://www.tagesspiegel.de/berlin/stolperfalle-s-bahn-1389772.html
- ↑ Walter Mittmann, Fritz Pätzold, Dieter Reuter, Hermann Richter, Klaus-Dieter Wittenberg: Die Dritte Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). In: Die Bundesbahn. Nr. 7–8, 1991, ISSN 0007-5876, S. 759–770.
- ↑ § 31 der BOStrab
- ↑ In der Antwort vom 18. September 1997 teilt die Bundesregierung mit: „Nach dem Kommentar zur Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (Thoma/Paetzold/Wittenberg, 2. Auflage 1994) weisen 53 % der Bahnsteige eine Höhe von weniger als 0,38 m, 12 % von 0,76 m und 4 % von 0,96 m über Schienenoberkante auf.“
- ↑ BT-Drs. 13/8541
- ↑ https://www.deutschebahn.com/resource/blob/1173544/52654276c4eebdd3e6d2219423424773/ETR-05_2014-Bahnsteighöhenkonzept-data.pdf
- ↑ Das 3. Programm der Deutschen Bahn AG (Memento des vom 11. Juli 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , Kapitel 2.1.5.4 »Baumaßnahmen«
- 1 2 3 Eberhard Kieffer, Jürgen Ernst, Christiane Jasper-Ottenhus: Das Bahnsteighöhenkonzept der DB AG. In: Eurailpress (Hrsg.): ETR. Mai 2014, S. 36–42 (deutschebahn.com [PDF]).
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- 1 2 3 Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung: Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht 2014. (PDF; 9,3 MB) Kapitel 3.2.2 „Investitionskomplex Bahnsteige“ „Entwicklung der Bahnsteighöhen“ Abbildung 12. Deutsche Bahn AG Kommunikation Infrastruktur, 9. April 2015, abgerufen am 28. März 2017.
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- ↑ „Die unverständliche Bahn-Posse“ Archivierte Kopie (Memento des vom 10. November 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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- ↑ Landtag Baden-Württemberg, Verkehrsausschuss kritisiert Bahnsteighöhenkonzept 2017 der Deutschen Bahn, Sitzung am 28. Februar 2018, Pressemitteilung, Aufruf 19. August 2020
- ↑ Verkehrsministerium stellt Konzept für Bahnsteighöhen vor, Pressemitteilung, 9. April 2018, Aufruf: 18. August 2020
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