Bandwacht des DARC e.V. | |
---|---|
Verband | Deutscher Amateur-Radio-Club |
Referat | Intruder Monitoring |
Gründung | 1972 |
Aufgabe | Frequenzüberwachung |
Leiter | Daniel Möller, Berlin (DL3RTL) |
Ehrenamtliche Mitarbeiter | 21 (Stand 2021) |
Hauptsitz | Baunatal bei Kassel |
Gliederung | Monitoringdienst, Analysedienst, Peildienst, Übersetzungsdienst |
Klubstationsrufzeichen | DL0IMO, DR50BAWA (2022) |
Distriktsortskenner (DOK) | IMO, 50BW (2022) |
Website | www.bandwacht.de |
Unter Bandwacht (englisch Intruder Watch) versteht man im deutschsprachigen Raum eine Beobachtungs- und Meldestelle einer Amateurfunkorganisation, welche sich mit der unrechtmäßigen Fremdnutzung der dem Amateurfunkdienst exklusiv oder auf primärer Basis zugewiesenen Frequenzbereiche auf Kurzwelle befasst.
Sie ist übergeordnet Teil des IARU Monitoring Systems, welches die Aufgaben der Bandwachten definiert.
In der Bundesrepublik Deutschland erfüllt das Referat Intruder Monitoring des Deutschen Amateur-Radio-Clubs (DARC e.V.) im Rahmen der Funküberwachung diese Aufgaben.
Rechtliche Grundlagen
Die Bandwachten arbeiten international auf Grundlage der International Amateur Radio Union (IARU) Resolution 12-1, wonach die dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesenen Kurzwellenbänder auf sogenannte Bandeindringlinge (engl. Intruder) abgesucht werden sollen. Aussendungen des Amateurfunkdienstes werden nicht berücksichtigt. Aufgefundene Intruder sollen der zuständigen Fernmeldebehörde zur Einleitung weiterer Maßnahmen gemeldet werden.
Die Bandwacht des DARC e.V. beobachtet im Rahmen der Frequenzüberwachung jene Frequenzbereiche auf Kurzwelle, welche dem Amateurfunkdienst exklusiv oder zur primären Nutzung zugewiesen sind. Die betreffenden Frequenzbereiche sind im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in der Amateurfunkverordnung (AFuV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6), festgelegt. Es handelt sich um das 40-, 20-, 17-, 15-, 12-, und 10-Meter-Band. In Einzelfällen werden auch andere Frequenzbereiche untersucht und dokumentiert.
Aufgabe
Intruder nutzen und belegen unrechtmäßig Frequenzkapazitäten des Amateurfunkdienstes. Diese Aussendungen beeinträchtigen die Abwicklung des regulär zugewiesenen Funkverkehrs. Als Beobachtungs- und Meldestelle sammelt und verdichtet die Bandwacht Informationen über unrechtmäßige Frequenznutzungen durch dritte Funkdienste und kooperiert mit dem Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur.
Die Bandwacht nimmt dazu Meldungen über Fremdemissionen aus der Bevölkerung entgegen und beobachtet die Kurzwellenbänder zusätzlich selbständig. Dies kann eine manuelle oder auch eine automatisierte Beobachtung mithilfe technischer Einrichtungen sein. Wurde ein Intruder festgestellt, erstellt die Bandwacht ein Profil der Fremdemission und übermittelt dieses der Bundesnetzagentur. Diese überprüft die Angaben und leitet bedarfsweise eine internationale Beschwerde an die Fernmeldebehörde ein, aus dessen Geltungsbereich die Fremdemission vermutet wird.
Intruder
Zu den häufigsten Intrudern zählen digitale Modems militärischer Übertragungsverfahren, wie STANAG 4285, LINK 11 oder CIS-12, ferner Überhorizontradare (OTHR) sowie politisch-motivierte Untergrundsender. Aber auch außereuropäischer Taxifunk oder illegaler Schiffsfunk ist oft anzutreffen.
Seit Ausbruch des Ukraine-Konflikts hat die Belegung der Kurzwellenbänder durch militärische Intruder deutlich zugenommen.
Lokale Funkstörungen fallen in der Mehrzahl nicht unter Intruder, da es sich meist um elektromagnetische Störungen (EMV) handelt. Auch Amateurfunkstationen oder solche, die dem Amateurfunkdienst zugeschrieben werden können, sind – mit wenigen Ausnahmen – keine Intruder.
Intruder Beispiel
Im nachstehenden Wasserfall-Diagramm sehen wir einen Spektrum-Ausschnitt des 40 Meter-Amateurfunkbands. Deutlich zu erkennen sind drei Frequenzbereiche mit breitbandigen Schleiern. Bei diesen Signalen handelt es sich um Emissionen von Überhorizontradaren (OTRH). Darunterliegender regulärer Funkverkehr ist dadurch unverständlich oder sogar unhörbar.
Gliederung
Die Bandwacht des DARC e.V. gliedert sich in vier sogenannte Dienste.
Radio Monitoring
Der Monitoringdienst betreibt eine eigene Mess- und Empfangsstation mit automatisierter Frequenzüberwachung. Ferner werden hier die Meldungen aus der Bevölkerung entgegengenommen und bearbeitet.
Funkpeilung
Den Peildienst bildet ein Team, welches mit fernbedienbaren Peileinrichtungen auf der Basis von Laufzeitdifferenzen den Standort einer Emission ermitteln kann.
Signalanalyse
Der Analysedienst widmet sich der vertiften Beurteilung fremder Signale, die in der automatisierten Erfassung des Monitoringdienstes nicht zweifelsfrei klassifiziert werden konnten.
Fremdsprachenübersetzung
Ferner verfügt die Bandwacht über einen Pool aus Übersetzern, die fremdsprachige Aussendungen übersetzen können, um den Urheber einer Aussendung zu bestimmen.
Mess- und Empfangsstation des DARC
Die Bandwacht des DARC unterhält eine eigene Mess- und Empfangsstation, welche mit modernen Messeinrichtungen ausgestattet ist.
Antennen
Zum Antennensystem gehört eine breitbandige, kommerzielle Magnetantenne sowie ein Monobanddipol. Die Antennen können über einen fernsteuerbaren Antennensplitter individuell auf die einzelnen Empfänger geschaltet werden.
Empfänger
Als Empfänger kommt ein Cluster aus mehreren Software Defined Radios (SDR) zum Einsatz.
Automated Radio Monitoring und Analysesysteme
Kern dieser Anlage bildet ein Server mit verschiedenen softwarebasierten Kontrollsystemen zur automatischen Klassifizierung der empfangenen Emissionen. Das System scannt die zu überwachenden Frequenzbereiche nach einem bestimmten Schema ab, um fremde Signale in Echtzeit erfassen zu können. Die Daten werden in eine Datenbank zur Dokumentation sowie der späteren Auswertung durch Mitarbeiter der Bandwacht geschrieben.
Ferner sind Software-Programme zur Analyse unbekannter Signale installiert, die durch Mitarbeiter der Bandwacht bedient werden.
Kooperation mit der Bundesnetzagentur
Als privater, nicht-kommerzieller Messdienst kooperiert die Bandwacht des DARC e.V. zur Durchsetzung der Interessen der Funkamateure mit der Bundesnetzagentur, die ihrerseits auf dem Amtsweg rechtliche Schritte einleiten kann, die zur Abstellung der Fremdemissionen führen sollen.
Die Kooperation geht auf eine Vereinbarung mit dem Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) aus dem Jahre 1973 zurück. Zum damaligen Zeitpunkt wurde festgelegt, dass die Bandwacht Informationen über Intruder sammelt und der Behörde als Unterstützungsmaßnahme auf einem abgestimmten Weg zur Verfügung stellt. An dieser Kooperation wird bis heute festgehalten.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Beitrag "50 Jahre Bandwacht", CQ DL, Ausgabe Mai 2022
- ↑ https://www.iaru-r1.org/spectrum/monitoring-system/iarums-region-1-coordinators/
- ↑ Christian Entsfellner: DARC e. V. Impressum und Disclaimer, abgerufen am 19. November 2019
- ↑ https://www.qrz.com/db/DL0IMO
- ↑ https://www.qrz.com/db/DR50BAWA
- ↑ https://www.iaru-r1.org/about-us/committees-and-working-groups/iarums/
- ↑ https://www.iaru-r1.org/wp-content/uploads/2020/02/IARUMS-R1-Terms-of-Reference-resolution-12-1.pdf
- ↑ https://www.gesetze-im-internet.de/afuv_2005/anlage_1.html
- ↑ https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring#c267555
- ↑ https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring#c267533
- ↑ https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring#c284842
- ↑ https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring/meldeformular-der-bandwacht/
- ↑ https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring#c282250
- ↑ https://www.darc.de/der-club/referate/intruder-monitoring#c284853
- ↑ https://www.itu.int/pub/R-REP-SM.2181