Wappen Deutschlandkarte
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Koordinaten: 53° 54′ N, 12° 57′ O

Basisdaten
Bundesland:Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Amt: Demmin-Land
Höhe: 19 m ü. NHN
Fläche: 29,07 km2
Einwohner: 372 (31. Dez. 2022)
Bevölkerungsdichte: 13 Einwohner je km2
Postleitzahl: 17111
Vorwahl: 03998
Kfz-Kennzeichen: MSE, AT, DM, MC, MST, MÜR, NZ, RM, WRN
Gemeindeschlüssel: 13 0 71 157
Gemeindegliederung: 4 Ortsteile
Adresse der Amtsverwaltung: Goethestraße 43
17109 Demmin
Bürgermeister: Hartmut Kussmann
Lage der Gemeinde Warrenzin im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Warrenzin ist eine Gemeinde im Norden des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte. Die Gemeinde liegt westlich von Demmin. Sie gehört dem Amt Demmin-Land an, das seinen Verwaltungssitz in Demmin hat. Bis zum 1. Juli 2004 gehörte Warrenzin zum Amt Borrentin.

Geografie und Verkehr

Warrenzin liegt etwa fünf Kilometer westlich von Demmin. Der Ortsteil Warrenzin, der sich in der Mitte des Gemeindeterritoriums befindet, liegt direkt an der Bundesstraße 110. Die Südgrenze des Gemeindegebietes bildet die Peene.

Ortsteile der Gemeinde sind Beestland, Upost, Warrenzin und Wolkow.

Geschichte

Um 1900 gehörten die damaligen Gemeinden Upost, Warrenzien und Wolkow zum mecklenburgischen Aushebungsbezirk Malchin, Beestland hingegen zum pommerschen Landkreis Grimmen des Königreiches Preußen.

Bei Wolkow und Upost befinden sich mit dem Hohen Wall und dem Weißen Wall am Ufer der Peene zwei slawische Burgwälle im Gemeindegebiet.

Beestland wurde als Bisladon 1178 erstmals urkundlich erwähnt. Im 14. und 15. Jahrhundert besaßen die Familie von Hobe Ort und Gut.

Bei Beestland befindet sich im Beestlander Forst eine ehemalige slawische Burganlage. Angeblich wurde hier im Jahre 1675 eine „Hexe“ verbrannt. Im Volksmund wird dieser Wallberg auch Bärenburg genannt. Die Burg errichtete man auf einem natürlichen Berg, nur die Hänge wurden künstlich steiler gemacht.

Der Ort wurde am 1. Juli 2003 nach Warrenzin eingemeindet.

Upost wurde 1178 als Turpuriste in einer Urkunde des Schweriner Bischofs Berno erwähnt. Darin wurde der Ort als dem Kloster Dargun zugeordnet erwähnt. Die Bezeichnung des Ortes Turpuriste bedeutet Axtstiel.
Einst stand bei Upost die Burg Lindenberg. 1845 gab es in Upost 15 Häuser mit sechs Bauern und acht Büdnerstellen, eine Schule und 194 Einwohner. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen Neubauernhäuser hinzu. Die Schule schloss 1954.
Das Ganggrab von Upost wurde in den 1960er Jahren von Ewald Schuldt ausgegraben und restauriert.

Upost wurde am 1. Juli 2003 nach Warrenzin eingemeindet.

Warrenzin bestand als Bauerndorf seit dem 12. Jahrhundert. Es war Domäne des Herzogtums/Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin. Pächter waren u. a. die Familien Bühring (um 1800), Ebbeling (ab 1818) und Blank (ab 1842). Das 2000 sanierter Gutshaus stammt von um 1850.

Wolkow wurde 1178 erstmals urkundlich erwähnt. Wie auch in Beestland, war hier seit 1560 mit wenigen Unterbrechungen die Familie von Hobe Gutsbesitzer. Die ehemaligen Wirtschaftsgebäude des Gutes wurden 1946/47 abgerissen, um Material für den Bau von Häusern der Neubauern zu gewinnen.

Wolkow wurde am 1. Juli 1950 nach Warrenzin eingemeindet.

Politik

Wappen, Flagge, Dienstsiegel

Die Gemeinde verfügt über kein amtlich genehmigtes Hoheitszeichen, weder Wappen noch Flagge. Als Dienstsiegel wird das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Vorpommern geführt. Es zeigt einen aufgerichteten Greifen mit aufgeworfenem Schweif und der Umschrift „GEMEINDE WARRENZIN * LANDKREIS MECKLENBURGISCHE SEENPLATTE“.

Sehenswürdigkeiten

  • Gutshaus Warrenzin von nach 1850 mit Mittelrisalit
  • Gutshaus Beestland mit Allee
  • Niederdeutsches Hallenhaus in Upost

Literatur

Commons: Warrenzin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Commons: Beestland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Statistisches Amt M-V – Bevölkerungsstand der Kreise, Ämter und Gemeinden 2022 (XLS-Datei) (Amtliche Einwohnerzahlen in Fortschreibung des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
  2. 1 2 StBA: Änderungen bei den Gemeinden Deutschlands, siehe 2003
  3. Hauptsatzung § 1 Abs.2 (PDF; 279 kB).
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