Als Bitter (auch Bitterspirituose oder Amer) bezeichnet man aromatisierte Spirituosen mit vornehmlich bitterem Geschmack.

Eigenschaften

Bitter haben einen Volumenalkoholgehalt von mindestens 15 %. Sie finden Verwendung vor allem als Aperitif, Digestif oder als Zutat in Cocktails.

Neben Agraralkohol enthalten Bitter typischerweise Extrakte von Kräutern, Zitruspflanzen, herben Beeren, Angosturarinde, Chinarinde oder Anis.

Produktgruppen und Marken

Da die laut EU-Verordnung erforderliche Eigenschaft „bitterer Geschmack“ subjektiv und nicht klar abgegrenzt ist, sind die Grenzen fließend. So werden mitunter auch süße, nicht-bittere Kräuterliköre zu den Magenbittern gezählt, obwohl sie gemäß EU-Vorschrift offiziell nicht so bezeichnet werden dürfen.

Bekannte Produktgruppen und Marken sind

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 zur Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von Spirituosen sowie zum Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1576/89, Anhang II Nr. 30
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