Blockstellen (Abkürzung Bk) oder Blockposten sind Bahnanlagen, die in ihrer Funktion als Zugfolgestelle einen Zugfolgeabschnitt begrenzen. Die zugehörigen Betriebsgebäude werden mitunter als Blockhütte bezeichnet. Blockstellen verfügen in der Regel über je ein Blocksignal pro Fahrtrichtung und Streckengleis. Sie finden sich vor allem dort, wo der Abstand zwischen zwei Bahnhöfen so groß ist, dass die angestrebte Mindestzugfolgezeit nicht erreicht werden kann. Früher war ausschlaggebender Beweggrund für die Einrichtung von Blockstellen, dass Verständigungen zwischen den Zugfolgestellen nicht über längere Entfernungen möglich waren. Alle Zugfolgestellen hatten in den Anfangsjahren der Eisenbahn daher untereinander Blickkontakt und verständigten sich über optische Signale.
Es gibt örtlich mit Blockwärtern besetzte Blockstellen und selbsttätige Blockstellen (Sbk), die technisch vollkommen automatisch ohne Mitwirkung eines Bedieners funktionieren und für die Zugerkennung eine Gleisfreimeldeanlage nutzen.
Blockstellen für anzeigegeführte Züge (LZB bzw. ETCS (hier insbesondere in der Betriebsart Full Supervision)) können statt durch konventionelle Form- bzw. Lichthauptsignale auch durch Blockkennzeichen begrenzt sein. Dazu zählen das LZB-Blockkennzeichen (kein Signal im Sinne der EBO) sowie die ETCS-Halttafel (Ne 14).
Eine Blockstelle kann als eine Abzweigstelle, eine Anschlussstelle, ein Bahnhof, eine Deckungsstelle, ein Haltepunkt, eine Haltestelle und eine Überleitstelle konzipiert sein.
Siehe auch
Weblinks
- § 4 Begriffserklärungen. In: Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO). Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 28. September 1955, abgerufen am 24. Oktober 2018.