FFH-Gebiet
„Bodanrück und westl. Bodensee“

Im Dingelsdorfer Ried

Lage Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555522165
Natura-2000-ID DE-8220-341
FFH-Gebiet 143,407 km²
Geographische Lage 47° 44′ N,  6′ O
Meereshöhe von 395,23 m bis 693,4 m
Einrichtungsdatum 2004
Verwaltung Regierungspräsidium Tübingen
Besonderheiten Größtes FFH-Gebiet in Baden-Württemberg

Das Gebiet Bodanrück und westl. Bodensee ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8220-341) im Süden des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt.

Lage

Das rund 14.340 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Bodanrück und westl. Bodensee“ gehört naturräumlich zum Hegau. Es liegt auf einer Höhe von 395 bis zu 693 m ü. NHN und erstreckt sich über den Bodanrück sowie Uferbereiche der Nordwestteile des Bodensees, den Überlinger See und den Untersee, in den fünf Kommunen

Beschreibung

Das Schutzgebiet „Bodanrück und westl. Bodensee“ wird als „Grundmoränenlandschaft mit typischem glazialen Formenschatz, feuchten Senken und Mooren, Magerrasen, großflächigen Feuchtgebiets- und Verlandungskomplexen am Ufer, Flachwasser-, Tiefenzonen und zwei Höhlen“ beschrieben.

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung eines großen Landschaftskomplexes, mit einer durch menschliche Nutzung reich strukturierten Landschaft, Uferzonen mit zum Teil prähistorischer Bedeutung (Pfahlbau-Funde), Mooren, einer Grundmoränenlandschaft mit Drumlins, Moränenrücken, Toteislöchern, Flachwasser- und Tiefenzonen am Untersee und Überlinger See, zahlreichen bedeutenden Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen.

Lebensräume

Die Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „Schlucht- und Hangmischwäldern“, „Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation“, „Fließgewässer mit flutenden Wasservegetationen“, „Kalktuffquellen“, „Auenwäldern mit Erlen, Eschen, Weiden“, „natürlichen, nährstoffreichen Seen“ sowie „mageren Flachland-Mähwiesen“ beschrieben.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
 
5 %
Laubwald
 
10 %
Mischwald
 
10 %
Nadelwald
 
2 %
Feuchtes und mesophiles Grünland
 
40 %
Binnengewässer, fließend und stehend
 
20 %
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs
 
3 %
anderes Ackerland
 
10 %

Flora und Fauna

Flora

Pflanzenarten, die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt und im Schutzgebiet belegt sind:

Fauna

Tierarten (Auswahl), die im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt und im Schutzgebiet belegt sind:

Siehe auch

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