FFH-Gebiet
„Gottmadinger Eck“
Lage Landkreis Konstanz, Baden-Württemberg, Deutschland
WDPA-ID 555522163
Natura-2000-ID DE-8218-342
FFH-Gebiet 3,16 km²
Geographische Lage 47° 44′ N,  46′ O
Einrichtungsdatum 2004
Verwaltung Regierungspräsidium Freiburg
Besonderheiten elf Teilgebiete
f6

Das Gebiet Gottmadinger Eck ist ein mit Verordnung vom 1. Januar 2005 durch das Regierungspräsidium Freiburg nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet (Schutzgebietskennung DE-8218-342) im Süden des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Freiburg zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 25. Oktober 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt.

Lage

Das rund 316 Hektar (ha) große Schutzgebiet „Gottmadinger Eck“ gehört naturräumlich zum Hegau. Seine elf Teilgebiete erstrecken sich westlich, östlich und südlich von Gottmadingen und verteilen sich auf drei Gemeinden und eine Stadt:

Schutzzweck

Wesentlicher Schutzzweck ist die Erhaltung der Hegaulandschaft am Hochrhein mit Rieden und vermoorten Toteislöchern sowie warmen Steilhängen an Molassebergen mit naturnahen Laubwäldern und orchideenreichen Magerrasen.

Lebensräume

Die Vielfalt von trockenen und feuchten Lebensraumtypen im Schutzgebiet wird unter anderem mit „natürlichen, nährstoffreichen Seen“, „Kalkmagerrasen“, „Pfeifengraswiesen“, „mageren Flachland-Mähwiesen“, „Waldmeister-Buchenwäldern“, „Übergangs- und Schwingrasenmooren“ sowie „Auenwäldern mit Erlen, Eschen, Weiden“ beschrieben.

Lebensraumklassen

Nichtwaldgebiete mit hölzernen Pflanzen, Gestrüpp usw.
 
9 %
Laubwald
 
27 %
Mischwald
 
25 %
Nadelwald
 
3 %
Feuchtes und mesophiles Grünland
 
19 %
Binnengewässer, fließend und stehend
 
1 %
Moore, Sümpfe, Uferbewuchs
 
1 %
trockengelegtes Gelände
 
11 %
anderes Ackerland
 
3 %
Sonstige (Städte, Straßen, Deponien, Gruben, Industriegebiete)
 
1 %

Zusammenhängende Schutzgebiete

Mit dem FFH-Gebiet „Gottmadinger Eck“ sind die NaturschutzgebieteGailinger Berg-Bölderen“ (3.269), „Hardtseen“ (3.101) und „Gras-Seen“ (3.144) sowie die LandschaftsschutzgebieteRheinufer Büsingen-Gailingen“ (3.35.008) und „Hegau“ (3.35.004) als zusammenhängende Schutzgebiete ausgewiesen.

Flora und Fauna

Fauna

Folgende, im Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte, Tierarten sind im Schutzgebiet erfasst: Gelbbauchunke (Bombina variegata) und Nördliche Kammmolch (Triturus cristatus).

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Steckbrief des FFH-Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.