Ein Boots- oder Schiffsführer ist allgemein die für ein Wasserfahrzeug verantwortliche Person. Als solcher ist der für den sicheren Betrieb des Wasserfahrzeuges verantwortlich und ist Inhaber der sogenannten Bordgewalt.

Je nach Fahrgebiet ob nun Binnen, Küste oder See und dem Wasserfahrzeugtyp bestehen für Schiffs- oder Bootsführer unterschiedliche Regelungen und Bezeichnungen:

Einzelnachweise

  1. § 5 Seearbeitsgesetz (SeeArbG)
  2. Marineglossar und Abkürzungsverzeichnis. In: marineforum.online. Deutsches Maritimes Institut, abgerufen am 16. Oktober 2021.
  3. § 1.02 Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)
  4. Einstieg in den Wassersport. Bootfahren ohne Führerschein. In: skipper.adac.de. Allgemeiner Deutscher Automobil-Club, abgerufen am 12. Oktober 2021.
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