Die Bundesjugendspiele sind eine jährlich an deutschen Schulen und Auslandsschulen durchgeführte Sportveranstaltung. Die Teilnahme ist gemäß einem Beschluss der Kultusministerkonferenz von 1979 verpflichtend.

Von den Teilnehmenden wird erwartet, dass sie in bestimmten Disziplinen (Leichtathletik, Turnen) möglichst gute Leistungen erzielen. Meist wird ein Dreikampf in den Disziplinen Werfen (im höheren Alter Kugelstoßen), Laufen (Sprint) und Weitsprung, zusätzlich ein Mittelstreckenlauf (z. B. 1000 Meter) durchgeführt.

Die erzielten Leistungen werden mit Punkten bewertet. Wer eine bestimmte Mindestpunktzahl erreicht, erhält als Anerkennung für die Leistung eine Siegerurkunde, ab einer bestimmten höheren Punktegrenze eine Ehrenurkunde. Die Ehrenurkunden tragen eine (gedruckte) Unterschrift des Bundespräsidenten. Alle, die weder Sieger- noch Ehrenurkunde erhalten haben, bekommen seit 1991 eine Teilnahmeurkunde.

Geschichte

Die Bundesjugendspiele wurden angeregt vom Sportfunktionär und Sportwissenschaftler Carl Diem, der auch das Sportabzeichen und den olympischen Fackellauf initiierte und die Deutsche Sporthochschule Köln gründete. Während der Zeit des Nationalsozialismus hatte er sich an Propagandaaktionen beteiligt und den Sport für nationalsozialistische Aktionen genutzt. Vorläufer der Bundesjugendspiele waren die im Jahr 1920 erstmals durchgeführten Reichsjugendwettkämpfe.

In der Bundesrepublik wurden sie im Jahr 1951 zunächst vom Bundesministerium des Innern, dann vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit für Schüler zwischen 8 und 19 Jahren ausgeschrieben. Seit dem Jahr 2001 gibt es die neuen Bundesjugendspiele, die als Individualwettbewerb in Geräteturnen, Leichtathletik und Schwimmen ausgeschrieben werden.

In der DDR hieß die entsprechende Veranstaltung bis 1990 Kinder- und Jugendspartakiade.

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) und die Deutsche Behinderten-Sportjugend (DBSJ) haben in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der KMK zwischen 2007 und 2009 ein Programm für die Teilnahme von Schülern mit Behinderungen entwickelt.

Austragungsmodus

Teilnehmer

Die Bundesjugendspiele werden jedes Jahr vom Kuratorium der Bundesjugendspiele ausgeschrieben und sind für Schüler bis zur Klassenstufe 10 an allgemeinbildenden Schulen verpflichtend.

Wettkampf

Werden die Bundesjugendspiele nach dem Wettkampfmodell durchgeführt, so richtet sich die Vergabe der Urkunde nach Alter und Geschlecht. Aus einer Tabelle ergibt sich die Mindestpunktzahl für eine Ehren- bzw. eine Siegerurkunde. Wurde eine geringere Punktzahl erreicht, werden Teilnahmeurkunden ausgestellt.

Als Alter wird die Differenz zwischen aktuellem Jahr und Geburtsjahr definiert.

Wettbewerb

Beim Wettbewerbsmodell treten die Schüler in einer Gruppe gegeneinander an, z. B. sämtliche Jungen einer Klassenstufe. Diese führen dieselben Disziplinen durch, wobei der Schüler mit der besten Leistung in einer Disziplin hierbei den ersten Platz belegt und somit einen Punkt erhält. Der Schüler mit der nächstbesten Leistung erhält zwei Punkte etc. Die so bestimmten Punktzahlen aus den einzelnen Disziplinen werden addiert, woraus sich eine Gesamtpunktzahl ergibt, welche umso geringer ist, je besser die erbrachte Leistung war.

Die Vergabe der Urkunde bestimmt sich nun durch die Sortierung nach aufsteigender Punktzahl:

  • die vorderen 20 % erhalten eine Ehrenurkunde,
  • die mittleren 50 % eine Siegerurkunde,
  • die verbliebenen 30 % erhalten eine Teilnahmeurkunde.

Mehrkampf

Beim Mehrkampf gibt es für die drei Urkundenarten eigene Typen, wobei sich die Vergabe ebenfalls nach dem erzielten Rang des jeweiligen Teilnehmers richtet. Die prozentualen Anteile sind hierbei identisch zum Wettbewerbsmodell.

Urkunden

Grundsätzlich wird je nach erbrachter Leistung eine von drei Urkunden vergeben, welche mindestens die Sportart, den Namen und die Punktzahl enthält. Die höchste zu vergebende Urkunde ist die Ehrenurkunde mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten. Bei einer geringeren Leistung wird eine Siegerurkunde ausgestellt. Reicht die erbrachte Leistung auch für eine Siegerurkunde nicht aus, so wird eine Teilnahmeurkunde vergeben.

Die Vergabe der Urkunden erfolgt je nach Art der Spiele auf unterschiedliche Weise.

Debatte

Befürwortung

Die Befürworter der Bundesjugendspiele argumentieren, dass die basalen Bewegungsarten der Leichtathletik zu dem gehörten, was früher als klassischer Bildungskanon bezeichnet wurde. Bewegung gilt als entscheidend für die Entwicklung kognitiver Fähigkeiten, der Aspekt des Leistungsvergleichs sei ein dem Sport innewohnender Nebeneffekt.

Es sei zudem eine wichtige Erfahrung, dass andere auf manchen Gebieten besser sind, der Umgang mit Misserfolgen sei auch ein wichtiger Lerninhalt. Nicht zuletzt gebe es gerade im Rahmen der Schule durch die Notengebung auch in anderen Fächern eine Vergleichbarkeit der individuellen Leistungen.

Kritik

Kritiker der Bundesjugendspiele führen an, dass diese für die Motivation unsportlicher Kinder kontraproduktiv seien, da durch eine schriftlich bestätigte schlechte Leistung körperlich schwächere Schüler zum Sport eher demotiviert als ermutigt würden, beispielsweise indem sie stigmatisiert werden. Auch sei der für die Bundesjugendspiele bekannte Wettkampfcharakter nicht im Sinne der Initiative, sondern die körperliche Fitness bei gemeinsamer Freude.

Kritisch wird die offizielle Verpflichtung zur Teilnahme an den Bundesjugendspielen gesehen, die Kinder entmündige, nicht mehr zeitgemäß sei und von einigen Schülern als demütigend empfunden werde. In anderen begabungsabhängigen Bereichen wie beispielsweise dem Lesen und Singen gebe es auch keine verpflichtende Teilnahme an Wettbewerben.

Auch gebe es keine Grundlage für die Unterscheidung zwischen den Geschlechtern schon vor Beginn der Pubertät, da keine wesentlichen Leistungsunterschiede vorlägen. Dass Jungen „für eine Sieger- oder Ehrenurkunde bessere Leistungen erbringen, also etwa in der Leichtathletik höher und weiter springen, weiter werfen und schneller laufen“ müssen „als die gleichaltrigen Mädchen“, sah Rechtswissenschaftler Michael Sachs als „verfassungswidrig“.

Literatur

  • Wolfgang Söll: Sportunterricht – Sport unterrichten. Ein Handbuch für Sportlehrer. 8., überarbeitete Auflage. Hofmann, Schorndorf 2011, ISBN 978-3-7780-3808-6, S. 44–48.
Commons: Bundesjugendspiele – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Bundesjugendspiele – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. https://www.bundesjugendspiele.de/downloads/KMK/KMK_Beschluss_Fassung_v_12_09_2013.pdf
  2. https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/bundesjugendspiele-20122013-unverzichtbarer-bestandteil-des-schullebens.html
  3. Holger Wölk: Bundesjugendspiele für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung. (PDF; 226 kB) Deutscher Behindertensportverband, 16. März 2009, abgerufen am 28. Mai 2010.
  4. Hinweise für Schüler/innen mit Behinderungen. (Nicht mehr online verfügbar.) bundesjugendspiele.de, 2. Juni 2009, archiviert vom Original am 22. Juni 2009; abgerufen am 28. Mai 2010.
  5. 1 2 3 4 5 Bundesjugendspiele Handbuch 2017. Abgerufen am 15. November 2018.
  6. Debatte um Bundesjugendspiele: Der Wettkampf muss bleiben auf spiegel.de, abgerufen am 9. Juli 2015
  7. 1 2 3 4 5 6 Gehören die Bundesjugendspiele abgeschafft? auf welt.de, abgerufen am 26. Juni 2015
  8. Sind Bundesjugendspiele wirklich eine Zumutung? auf faz.net, abgerufen am 27. Juni 2015
  9. 1 2 Hoffnung für unsportliche Kinder: Mutter startet Petition #bundesjugendspieleweg auf spiegel.de, abgerufen am 26. Juni 2015
  10. Mädchen und Jungen sind gleich stark (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive) auf tagesspiegel.de. abgerufen am 26. Juni 2015
  11. So der Kölner Ordinarius Michael Sachs, Gleichheit im Sport, in: Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) 2/2019, S. 50 (53) und S. 55: „Mein Teilergebnis, das Sie wahrscheinlich überrascht, lautet danach: Die differenzierende Verwendung der Kategorie Geschlecht in sportbezogenen staatlichen Regelungen, wie sie bei den Bundesjugendspielen Anwendung finden, verstößt gegen Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, ist verfassungswidrig“.
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